Okay... dann wollen wir mal...
Bundestag:
Wird im normalfall alle 4 jahre gewählt, wobei das wahlsystem eine mischung aus verhältniswahl (Listenwahl) und Mehrheitswahlsystem (Personenwahl) ist (dog. personalisiertes Verhältniswahlrecht) darstellt, welches die Vorzüge beider Systeme vereinigen soll.
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen.
Die erststimme gilt einem Kandidaten einer Partei im Wahlkreis. Diese Wahl läuft nach dem Mehrheitswahlprinzip ab, d.h. der Kandidat ist Sieger der die meisten Erststimmen erhält und zeiht damit in den Bundestag ein.
Die Zweitstimme gilt der Liste einer Partei, d.h. die Sitze im Bundestag werden entsprechend den für die Listen insgesamt abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt. Das ganze läuft nach dem Verhältniswahlprinzip.
Damit eine Partei entsprechend ihres Zweitstimmenanteils Sitze im Bundestag erhält muss siemindestens 5% der insgesamt abgegebenen Zweitstimmen erhalten (Fünf-Prozent-Sperrklausel), oder drei Direktmandate.
Seit der Bundestagswahl 2002 werden insgesamt 598 Mandate verteilt. 299 stammen aus den 299 Whlkreisen und 299 werden über die Landeslisten verteilt. Dazu kommen allerdings noch die Überhangsmandate, welche entstehen, wenn eine Partei in einem Land mit den Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag bringt, als ihr eigentlich nach den Zweitstimmen zustehen würde.
Wählerstimme ----> Mandat:
Seit 1987 wird nicht mehr das d'Hondtsche Höchtszahlverfahren, sondern das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt.
Die Formel hierfür:
Code: Alles auswählen
(Gesamtzahl der Sitze * Stimmenzahl der Partei) : Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien
Dabei gibt die Zahl vor dem Komma die Zahl der Sitze an, die die Partei MINDESTENS erhält. Nach dem Komma wird gerundet. Bei 0,5 wird aufgerundet, alles darunter abgerundet. Wird aufgerundet erhält eine Partei ein zusätzliches Mandat.
Der Bundestag an sich ist die Zentrale Stelle im Gefüge der VErfassungsorgane. Aus ihm gehen alle Verfassungsorgane mit ausnahme des Bundesrats hervor. So schlägt zum Beispiel der Bundespräsident (welcher von der Bundesversammlung gewählt wird, die wiederum zur hälfte dem Bundestag entstammt) den Bundeskanzler vor, und der Bundestag wählt selbigen.
Seine Funktionen:
- Besetzung von Staatsorganen
- Gesetzgebungsrecht
- Haushalts- und Budgetrecht
- Kontrolle der Regierung
- Zustimmung zu internationalen Abkommen und Verträgen (Ratifizierung)
- Artikulations- und Öffentlichkeitsfunktion
Die Abgeordneten:
Abgeordnete genießen eine gewisse Sonderstellung, welche im Grundgesetz verankert ist:
-Zeugnisverweigerungsrecht (Art. 47GG): Zum Schutz von Informanten, um das Kontrollrecht gegenüber der Regierung zu sichern.
- Immunität (Art. 46GG): Besonderer Rechtsschutz vor Strafverfolgung, Abgeordnete können für eine Straftat nur gerichtlich verfolgt werden, wenn der Bundestag dieser Strafverfolgung zustimmt, oder wenn der Abgeordnete auf frischer Tat ertappt wird.
- Indemnität (Art. 46GG): Straffreiheit für politische Handlungen. Abgeordnete dürfen nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder wegen Äußerungen im Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden.
- Diäten (Art. 48GG): Angemessene, die Unabhänigkeit sichernde Bezahlung, deren Höhe durch die Mitglieder des Bundestags festgelegt wird.
Bundesrat:
Zusammensetzung nach Art. 51 (2) GG:
- Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland);
- Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern haben 4 Stimmen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen);
- Länder mit mehr als 6 Millionen Einwohnern haben 5 Stimmen (Hessen);
- Länder mit mehr als 7 Millionen Einwohnern haben 6 Stimmen (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen);
Die Vertreter der einzelnen Länder werden von den jeweiligen Länderregierungen bestimmt und sind an die Weisungen ihrer Regierung gebunden.
Rolle des Bundesrats:
Vor allem Mitwirkung an den Bundesgesetzen, wobei unterschieden wird zwischen:
- Zustimmungsgesetzen: Gesetze, die die Verwaltung oder Finanzen der Länder betreffen oder durch die das Grundgesetz geändert wird.
- Einspruchgesetzen: Gesetze, die nicht direkt die Länder tangieren, wie z.B. auswärtige Angelegenheiten und VErteidigung.
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Gesetzgebung:
In der BRD herrscht ein föderalistisches System, d.h. es gibt Bundesgesetze und Landesgesetze, hierbei gilt der Grundsatz nach Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Folgende Zuständigkeitsbereiche werden unterschieden:
- ausschließliche Gesetzgebung des Bundes;
- Bund gibt Rahmengesetzgebung vor (d.h. die Länder füllen durch eigene Gesetze den bundeseinheitlichen Rahmen);
- Bund und Länder sind beide zur Gesetzgebung befugt, das heißt sie konkurrieren in diesem Bereich;
- ausschließliche Gesetzgebung der Länder;
Ich hoffe das hilft dir zumindest schonmal ein wenig weiter, zu Stadtrat, Landtag hab ich jetz allerdings leider nix auf Lager. Ich hab auch versucht mich etwas zu beschränken und bin mir sicher dass ich den ein oder anderen Punkt vergessen habe... Wenn noch fragen sind, oder irgend n bestimmtes Gebiet was für dich wichtig ist noch fehlt, gib einfach mal bescheid. Alles in allem dürfte n Großteil der relevanten Punkte drin sein, manches auch nur kurz angeschnitten.
Mfg
RaVeN
P.s.: Viel glück bei der Prüfung, um was gehts denn genau (Abi, Zwischenprüfung oder weiss der geier was...)? Wenns Abi iss halt ich dir gleich ganz dolle die Daumen, denn ich habs zum Glück schon alles hinter mir
