Werte wie 20% sind Quatsch.
Es geht einzig und allein darum, ob man das andere Stück klar erkennen kann.
Wobei zwischen Standards in der Musikproduktion und Teilen mit Starkem Wiedererkennungswert
unterschieden werden muss.
In der elektronischen Musik gibt es z.B. ein in 80% aller Liedern verwendetes Schema
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Kick: X...X...X...X...
Snare: ....X.......X...
Hi-Hat: ..X...X...X...X.
Dessen Verwendung kann also nicht Grundlage eines Copyright-Verfahrens sein.
Das gleiche gilt für einzelne Akkorde oder eintönige Basslines.
Bei Teilen mit hohem Wiedererkennungswert sieht's ganz anders aus.
Z.B. der Drumsound von Safri Duo's Played-A-Live am Anfang:
http://www.youtube.com/watch?v=35KLBpSpIfg
Alleine dieses
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Bongo1: X...X...X.......
Bongo2: ..X...X.X.......
Bongo3: ........X.......
kann schon zu Problemen führen.
Anderes Beispiel: Bassline von Sweet-Dreams. Da reichen 5 Beats und jeder weiß, dass es sich um Sweet Dreams handelt.
Bei der Melodie gibt es tatsächlich einen Wert. Und zwar 3 aufeinander folgende, verschiedene Töne mit Wiedererkennungswert (Quelle: Musicshop Producer-Seminar, an dem ich mal teilgenomme habe).
Wenn jetzt eine Plattenfirma behauptet, dein Stück sei abgekupfert, dann muss ein Richter darüber entscheiden, ob die betreffende Stelle Wiedererkennungswert hat (bei den heutigen Produktionen und nur 3 Tönen eher unwahrscheinlich).
Wenn du dein Stück kommerziell vertreiben willst, kümmert sich meist die Plattenfirma darum, wenn du es privat verkaufst, gehst du das Risiko selber ein.
Wenn du es nicht kommerziell verteilst, kann der Urheber höchstens die Unterlassung verlangen.
Da du kein Geld verlangst und dein Lied einem anderen Lied nur ähnelt und nicht komplett nachgemacht ist, entstehen dem Urheber des anderen Liedes keine Kosten, und du musst keinen Schadensersatz leisten.(Meine Meinung. Keine rechtliche Beratung^^)
Bei kleinen gemeinsamen Teilen (3-6 Töne) ist es aber eh unwahrscheinlich, dass sich irgendwer beschwert.
Wenn du ein Lied nachmachst, dann darfst du aber nicht schreiben: dllfreak - Played-A-Live
sondern Safriduo - Played-A-Live (dllfreak Remix [Promo]).
Dann ist das schlimmste was dir wieder passieren kann, dass man dich bittet, die Verteilung zu stoppen.
Im Normalfall passiert gar nichts. Du machst ja Werbung für Safri-Duo (solange der Remix nicht komplett scheiße klingt^^).
Und im besten Fall gefällt der Mix den Produzenten und deren Plattenfirma so gut, dass du auf der nächsten Compilation mit "Safri Duo pres. dllfreak - Played-A-Live 2010" drauf bist.
Um noch mal zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:
Wenn du schon merkst, dass das Lied einem anderen ziemlich ähnlich ist, dann lass es lieber bleiben. Zumindest das kommerzielle. Oder such dir ne Plattenfirma. Die erledigen alles für dich, wenn ihnen das Lied gefällt^^