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Gesetzestext...
Verfasst: 21.02.2009 13:55
von Bisonte
§ 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diesen Auszug hatte edel in einem anderen Thread gepostet und der hat mich doch kurz innehalten lassen.
Rein theoretisch würde ich mich doch strafbar machen, wenn :
Ich ein Spiel machen würde, das mir vom User die MacAdresse übermittelt, um diesen zu dauerhafter zu bannen als es mir mit
der IPAdresse möglich wäre.
Da hätte ich doch jetzt gegen Punkt 2 verstoßen. Oder sehe ich das falsch ?
Es wäre ja (nehmen wir an das Spiel wäre toll und derjenige will es spielen) in dem Sinne ein Nachteil für den User...
Edit: und vielleicht sogar noch wirtschaftlicher Schaden, wenn der User Geld für das Spiel bezahlt hat. Wenn dem wirklich so ist, dann könnte man ja eigentlich fast alle Spielehersteller verklagen...
Verfasst: 21.02.2009 14:02
von ZeHa
Erstens wird ein Spiel wohl kaum für jemanden "von wesentlicher Bedeutung" sein (außer vielleicht WoW für so manchen

), zweitens würde ich mal vermuten, daß der Betreiber stets machen kann, was er möchte. Du darfst ja auch Dein eigenes Auto gegen Dein eigenes Garagentor fahren. Daher denke ich nicht, daß ein Richter den Betreiber einer "Datenverarbeitungsanlage" verurteilen würde, wenn dieser seine eigene Anlage "sabotiert".
Verfasst: 21.02.2009 14:09
von PMV
In den USA ist das bestimmt so, wobei da das Gesetz ja so nicht gilt ...
aber hier in Deutschland sicher nicht. Du darfst ja auch nicht wahrlos in
der gegend Filmen und so leute ausspionieren. Aber um Verbrecher
auswendig machen zu können darf man es doch. Und so wird es auch hier
sein.
Und wenn es dann noch dein eigenes Spiel ist und du betreiber bist. Muss
dir die Telekom nen Internetzugang stellen, wenn du nicht zahlst? Die
"sabotieren" ja in dem Sinne nicht, sondern gehen lediglich nach ihren
bestimmungen vor. Aus diesem Grund verbieten vermutlich auch einige in
ihren Lizenzbestimmungen Cheaten usw. explizit.

"Sabotiert" wird
hier also nichts.
MFG PMV
Verfasst: 21.02.2009 14:13
von edel
In der Regel musst du dich bei Online Spielen ja anmelden. Wirst du
da gesperrt, wird ja nichts an deinem Rechner ausgelesen, sondern
der Account und eventuell ein Key gesperrt. Und nen Ban bekommt
man normalerweise ja nur wenn man sich nicht an die Regeln haelt.
Viel interessanter ist aber das man sich selbst strafbar macht, wenn
man anderen hilft, Schadsoftware zu schreiben

Verfasst: 21.02.2009 17:13
von Bisonte
Also wenn man einen Text anzeigen lässt,
in dem der Spieler bestätigen muss,
dass er damit einverstanden ist,
seine Mac Adresse zu senden, die auch noch gespeichert wird,
dann ist alles rechtens ?
Aber mich hat es irritiert, weil wortgetreu würde es ja meine These stützen.
Wenn man da einen bissigen Staatsanwalt und einen blauäugigen Richter vor einem hat, kann so ein Text aber auch böse in die Hose gehen...
Und das mit dem helfen.... da müsste man ja Schulen auch verknacken können... oder die Uni's die einem Informatik studieren lassen
Naja eigentlich muss man ja auch allen Internetprovidern eine Zelle zuweisen, da diese eine Urheberrechtsverletzung z.B. ja erst ermöglichen... Ohne Inet kein Filesharing

aber das hatten wir glaub ich schonmal
Verfasst: 21.02.2009 19:16
von PMV
Alle Angaben ohne Gewähr
Wir dürfen hier ja keine Rechtshilfe bei steuern und da ich so wie so kein
direktes Wissen hab ist eh alles nur als "Meinung" aus zu legen.
nicht dass irgend wann doch noch nen richtig Schlauer daher kommt ...
Die Gefahr mit Richter und Anwalt hast du immer ... vorallem bei solchen
"Neumodischen" Themen. Das ist eine der größten Schwachstellen.
MFG PMV
Verfasst: 21.02.2009 19:33
von ts-soft
Jetzt weiß ich wenigstens warum ich mich noch nie bei solchen Online-Games
angemeldet habe
Wenn die ohne mein Wissen, meine einmalige Mac speichern, sind das in
meinen Augen Verbrecher, gleich in den Knast damit!
Verfasst: 21.02.2009 19:49
von PMV

das hab ich so irgend wie überlesen ... die MAC wird nie verwendet,
was gesperrt wird sind die Benutzeraccounts. Die MAC identifiziert ja auch
keinen Benutzer an sich sondern den Rechner, also bei Online-Games eine
sehr schlechte wahl.
Zudem gehört die MAC-Adresse wohl tatsächlich zum privaten Eigentum
wie der eigene Name ... wenns in der Lizenz drinn steht ist es zumindest
sehr wahrscheinlich, dass du dann keine Probleme bekommen würdest ...
Wie das mit dem Image aussieht kann ich aber nicht sagen
MFG PMV
Verfasst: 21.02.2009 20:14
von ts-soft
> wenns in der Lizenz drinn steht
Und wenn da drin steht, er darf mich beklauen, so wäre ein Diebstahl
seinerseits nicht mehr strafbar

Verfasst: 21.02.2009 20:23
von hardfalcon
Die unveränderte MAC würde ich nicht übermitteln, damit könntest du als Betreiber theoretisch zuviel Schindluder treiben, das macht man einfach nicht.
Aber ein SHA1 von der MAC-Addresse (gekoppelt mit nem SHA1 der Festplatten-Seriennummer) wäre aus meiner Sicht vertretbar, du solltest aber in beide Hashes auch den Namen des grade angemeldeten Benutzers am Computer sowie den Namen des Computers einfließen lassen, und nur sperren, wenn alle Merkmale zutreffen. Sonst könnte es mal passieren, dass Leute, die z.B. ne gebrauchte Festplatte oder nen gebrauchten PC bei eBay kaufen, auch gesperrt werden.
Generell aber wie gesagt die Daten nur in Form von Hashes übertragen, das is wesentlich datenschutzverträglicher.