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rechtlich Rechtens?

Verfasst: 10.02.2009 16:04
von DrNo
Ich teste grad die Software AVG Anti-Virus Free und mir ist bei der Installation folgender Fehler aufgefallen: :lol:

(rot unterstrichen - vergleicht mit den Buttons!)
Bild
FAZIT: Man bestätigt das ausschließlich private Nutzen und akzeptiert die EULA durch drücken des "Akzeptieren" Buttons, der aber garnicht exisiert.

Rein juristisch gesehen müsste dadurch doch eigentlich garkeine Verpflichtung entstehen, oder? :roll:

Was meint ihr dazu?

Verfasst: 10.02.2009 16:09
von php-freak
In den USA würd soetwas als Argument zählen... Aber hier?!

Verfasst: 10.02.2009 17:44
von memdee
Nach §133 BGB ist bei der Auslegung einer Willenserklärung (und nichts anderes wäre ein solches Klicken) nach dem "wirklichen Willen" zu forschen und "nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften".
Und selbst wenn es nicht so wäre, würde ein Klick auf "Ja" eine konkludente Willenserklärung darstellen.

Die Juristerei ist nicht so steif und pingelig, wie alle denken ;-)

Verfasst: 10.02.2009 19:21
von X0r
Nach §133 BGB ist bei der Auslegung einer Willenserklärung (und nichts anderes wäre ein solches Klicken) nach dem "wirklichen Willen" zu forschen und "nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften".
Glaskugel?! :mrgreen:

Verfasst: 10.02.2009 20:21
von memdee
Nicht Glaskugel, sondern gesunder Menschenverstand. Dass "Ja" für "Akzeptieren" steht, sollte wohl auch dem hinterletzten Richter/Anwalt einleuchten.

Ganz generell ist es aber natürlich tatsächlich vor Gericht oft schwer, den wahren Willen zu beweisen. Das ist ja das komplizierte an der Auslegung...sonst könnte das ja jeder :lol:

Verfasst: 10.02.2009 21:16
von DrNo
Du musst aber vom normalen Durchschnittsbürger ausgehen: :mrgreen:
http://www.youtube.com/watch?v=7HpW1Rvd9QI

Verfasst: 10.02.2009 21:22
von xperience2003
Nicht Glaskugel, sondern gesunder Menschenverstand. Dass "Ja" für "Akzeptieren" steht, sollte wohl auch dem hinterletzten Richter/Anwalt einleuchten.
seh ich garnicht so

es steht nicht stimmen sie zu [ja] [nein], sondern das "Akzeptieren"
extra hervorgehoben durch apostroph,
also weder "ja", noch "ok gut", noch "inshah allah, vielleicht"

und das is genau der punkt, bei dem ein anwalt anfaengt zu arbeiten ^^

ich sag nur haftungsausschluss, impressum, agb...da wird jedes komma dreimal umgedreht

Verfasst: 10.02.2009 21:43
von X0r
... sondern das "Akzeptieren"
extra hervorgehoben durch apostroph,
Eben, kann ich doch nix für, wenn der Hersteller zu blöde ist...

Verfasst: 11.02.2009 16:09
von DarkDragon
memdee hat geschrieben:Die Juristerei ist nicht so steif und pingelig, wie alle denken ;-)
Doch, Klauseln werden auch durch Boolsche Algebra minimiert soweit ich weiß.

Verfasst: 12.02.2009 00:20
von ZeHa
Sagen wir mal so: Wenn es sich um eine Person handelt, die noch nie einen Installer bedient hat, dann könnte es wirklich sein, daß sie das gar nicht versteht. Daß sie oben liest "Wenn Sie auf 'akzeptieren' klicken..." und sich dann sagt "Ja, ist ok, hab ich kapiert" und klickt auf "Ja", weil er dann damit rechnet, daß demnächst irgendwo ein "Akzeptieren"-Button erscheint. Sowas kann's geben, und soweit ich weiß wird - sofern sowas wirklich vor Gericht entscheiden werden muß - dann auch entsprechend eingeschätzt, ob diese Person das hätte blicken müssen oder nicht.

Aber klar, wenn man es mit jemandem zu tun hat, für den Installer so selbstverständlich sind wie das Schmieren eines Nutellabrotes, dann wird der Richter schon eher sagen "also bitte, da haben Sie doch wohl kapiert, worum es geht".