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Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Verfasst: 22.10.2008 22:48
von Kaeru Gaman
!ACHTUNG!
das folgende Posting ist nicht das eines Moderators sondern das eines Privatmenschen.


Die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

http://www.heise.de/newsticker/Verordnu ... ung/117817

sehr wichtig ist:
Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar.
da laut aktuellem Stand so gut wie keine Website rein privat ist, weil die meisten irgendwas verlinken oder Informationen anbieten - deswegen brauchen sie auch ein Impressum - gilt diese Meldepflicht im Grunde für so gut wie alle Webseiten.

außerdem wollen die das ja, denn obwohl sich momentan hauptsächlich auf "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen" bezogen wird, "[strebt] die DNB [...] nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen."

also:

schickt allen hin was ihr habt, kackt die weltfremden Spinner mit Texten zu!

Verfasst: 22.10.2008 23:10
von AND51
Ich verstehe das nicht so ganz, vermutlich weils schon so spät ist und ich müde bin.
Aber was bedeutet das?
Jede "nicht-private" Webseite muss ab sofort ein Impressum beinhalten? Und ich soll mein "Medienwerk bei der Nationalbibliothek" abliefern, sprich, meine (vielleicht private) Webseite irgendwo registrieren lassen?
Könnt ihr mir das vielleicht nochmal kurz erklären?

Verfasst: 22.10.2008 23:10
von TomS
Hö? Was wollen die?
Wenn ich nen Blogbeitrag schreibe, oder ein Posting im Pure-Board, soll ich das als PDF auf irgendeinen FTP-Server hochladen???

Verfasst: 22.10.2008 23:16
von Kaeru Gaman
AND51 hat geschrieben:Jede "nicht-private" Webseite muss ab sofort ein Impressum beinhalten?
das muss sie schon lange... nicht mitbekommen?
AND51 hat geschrieben:ich soll mein "Medienwerk bei der Nationalbibliothek" abliefern, sprich, meine (vielleicht private) Webseite irgendwo registrieren lassen?
genaugenommen ALLES was du ins Internet schreibst, wenn man diese Spinner wörtlich nimmt.


@TomS
ob als PDF, keine Ahnung....
die haben da auch Anmeldeformulare, aber das ist doch Unfug.

ich wär dafür, erstmal ihre Mailserver zum kotzen zu bringen, indem man ihnen einfach freiwillig alles schickt was man ins Netz stellt.

... wie bescheuert kann man eigentlich sein?
was eine Ressourcenverschwendung. die sollen mit der Energie lieber was vernünftiges anstellen.
... von mir aus auch kleine schwarze Löcher bauen, das hat mehr Hand und Fuss als DER Unfug!

Verfasst: 22.10.2008 23:17
von NicTheQuick
Mir doch egal, was du wollen. Laut meinem Urheberrecht darf ich selbst
entscheiden, ob dieser Beitrag in der Nationalbibliothek aufgenommen
werden darf oder nicht.

Wollen die jetzt das ganze Internet backupen? <)

Verfasst: 22.10.2008 23:17
von Kaeru Gaman
NicTheQuick hat geschrieben:Laut meinem Urheberrecht darf ich selbst entscheiden, ob dieser Beitrag in der Nationalbibliothek aufgenommen werden darf oder nicht.
oh, das ist gut!

Belege?

Verfasst: 22.10.2008 23:22
von Programie
NicTheQuick hat geschrieben:Wollen die jetzt das ganze Internet backupen? <)
Das werden die nie schaffen.
Dafür gibt es zu viel im Internet.
Außerdem müssten die dann ständig Backups machen, weil sich ja jede Sekunde im Internet was ändert.
Allein schon mein Post müsste dann ein Backupprozess auslösen, damit die immer auf dem neusten Stand sind. :mrgreen:

Verfasst: 22.10.2008 23:24
von NicTheQuick
Ich denke, das trifft es doch:
Wiki - Urheberrecht hat geschrieben:(...)
Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Entstellung eines Werkes verbieten. (...)

Verfasst: 22.10.2008 23:34
von AND51
Kaeru Gaman hat geschrieben:
AND51 hat geschrieben:Jede "nicht-private" Webseite muss ab sofort ein Impressum beinhalten?
das muss sie schon lange... nicht mitbekommen?
AND51 hat geschrieben:ich soll mein "Medienwerk bei der Nationalbibliothek" abliefern, sprich, meine (vielleicht private) Webseite irgendwo registrieren lassen?
genaugenommen ALLES was du ins Internet schreibst
Klar hab ich das mitbekommen. Ich begreife nur nicht, wieso die alles abgespeichert und registriert haben wollen.
Werde mir wohl morgen nochmal die Meldung in Ruhe durchlesen müssen, da ich augenblicklich zu müde bin. :coderselixir:

> indem man ihnen einfach freiwillig alles schickt was man ins Netz stellt
Bsss... Bevor ich einschlafe *chrrr* kann jemand noch meinen Beitrag hier an die senden, ehe ichs vergesse? :lol: :mrgreen: SCNR

Verfasst: 22.10.2008 23:41
von TomS
Registrieren muss man sich für's abliefern auch noch. Irgendwann wird man dann als Spammer gebannt. Und dann hat sich die Sache...
Und nicht vergessen. Bei Nutzungszeitraum immer schön "unbegrenzt" angeben, dass es auch ja schön teuer wird, das ganze Zeug zu speichern :lol: