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70200 Formulare für die GEMA

Verfasst: 21.08.2008 13:30
von dllfreak2001
Ein Komponist, mit Namen Johannes Kreidler, hat in ein Musikstück 70200
Samples aus urheberrechtlich geschützten Werken verwendet (klar hört sich scheisse an) und meldet nun alle Samples bei der GEMA an.

Ziemlich lustig finde ich:

News dazu (mit Youtube-Video):

http://www.gulli.com/news/urheberrecht- ... 008-08-19/

Und die Seite vomKomponisten mit dem Lied und weiteren Viedokommentaren:

http://www.kreidler-net.de/productplacements.html

Ich finde die Aktion genial, wenn auch seine Vorderungen etwas überrumpeln dürften.

Verfasst: 21.08.2008 16:53
von X0r
Es wurde ja was von "Klangfetzen" erwähnt.
Wie groß muss denn die Byte-Kombination mindestens sein, damit es als geistiges Eingentum einzustufen ist?

Verfasst: 21.08.2008 17:58
von Xaby
Das muss von Sachverständigen im Einzelfall geprüft werden hat die Frau im Video gesagt :mrgreen:

Verfasst: 21.08.2008 18:34
von hardfalcon
Wenn er die Formulare nicht einzeln bezahlen muss, sondern die Kosten dafür in seinem Gema-Mitgliedsbeitrag enthalten sind, sollte er mal ein Mehrstündiges Stück machen, und danach bei ner Firma für Recycling-Papier einsteigen... :twisted:

//EDIT: Bei nem Gewicht von 5gr pro Formular (noch konservativer geschätzt, 80gr pro Blatt wäre wirklich etwas heftig... :mrgreen: ) macht das ein Gesamtgewicht von ca 350.25kg (ohne Toner, Briefumschläge etc...). :mrgreen:

//EDIT: Gewicht korrigiert, hatte versehentlich mit 72000 anstatt 70200 Formularen gerechnet...

//EDIT: Nochmal verbessert, diesmal hoffentlich endlich richtig. Vielen Dank für den Hinweis Volker! :D

Verfasst: 21.08.2008 19:19
von Xaby
80 g pro qm sind das aber in der Regel.

Also musst du erst einmal ermitteln, wie viel ein Formular, wenn es A4 ist, wiegt.

:D

100 cm x 100 cm : (21 cm * 29,7 cm)

also

10.000 qcm : 623.7 qcm ~ 16

Also wiegen 16 A4 Blätter ~ 80 g, wenn man normales Kopierpapier nimmt.

Eine Seite wiegt damit also ca. 5 g.

5 * 70.200 ~ 351.000 g also 351 kg

Oder in Kisten gerechnet:

2.500 Seiten pro Abpackung:

~ 29 Abpackungen je 5 x 500 Blatt

Bei einem Preis von ~ 12,- Euro pro Packen, sind das dann:

348,- Euro damit kostet also das Kilogramm Papier ca. einen Euro.

Den Druck musste selbst ausrechnen :mrgreen:

Aber er lässt sich ja die Formulare zuschicken. Zahlt also der Steuerzahler.

:shock:


Deine Zahl musste wohl noch mal korrigieren ;-)
Einfach durch 16 teilen, da es ja das Gewicht pro qm und nicht pro Blatt ist.

Verfasst: 21.08.2008 21:40
von dllfreak2001
Ich frage mich grad ob man bei der Nutzung eines Samples
in einem eigenen Stück überhaupt selbiges vorher erworben haben muss.
Nach der Aktion zu urteilen benötigt man nur die Anmeldung des Stückes bei der Gema sowie die Abgabe der Gebühr.

Auch frage ich mich ob es wirklich so einfach ist ganze Samples in einem Stück einzusetzen ohne vorher die Plattenfirma die das Original vertreibt zu fragen. Wie ist es bei kompositionen , muss ich für selbst nachgespielte
Musikstücke (Covers) ebenfalls GEMA-Gebühren zahlen.

Verfasst: 21.08.2008 22:21
von Xaby
Ich hab auch nicht so Recht verstanden, was die GEMA damit zu tun haben soll. Denn normalerweise ist es so, dass man zum Beispiel nicht einfach so die Beatles nachspielen darf und das als eigene Kreation herausbringen kann, weil Michael Jackson die Copyrights dafür hat.

Da aber das öffentliche Nachspielen, ob nun von einem Tonträger oder durch die eigenen Hände ja dem Urheber bzw. dem Kopierrechtler zu Gute kommen muss, muss jemand diese Rechte durchsetzen. Und dafür ist die GEMA verantwortlich.

Die Frage wäre jetzt, was ist mit dem Musikunterricht in der Schule?
Es gibt Volkslieder, die kann man einfach so singen und spielen, aber zum Beispiel "Yesterday" darf man nicht einfach so bei einer öffentlichen Veranstaltung spielen. Was aber auch heißen würde, dass man es auch im Musikunterricht nicht beigebracht bekommen darf und auch nicht nachsingen darf, sobald jemand zuhört.

:?

Dann wäre auch noch die Frage, was ist, wenn jemand den MagixMusicMaker mit seinen freien Samples nimmt und da drei an einander reiht und jemand anderes zwei gleiche an einander reiht und das dritte Sample sich etwas anders anhört.

Das Sample selbst ist frei, aber die Kombination der Samples ist ja schon wieder die Idee des ersten Musikers. Allerdings wäre hier dann die Frage der Schöpfungshöhe ...

Genauso ist die Frage, wenn man noch Filter in die Musik mit einbringt, oder sie falsch verum und mit hundert Echos nutzt, ob dann überhaupt noch nachvollziehbar ist, von wem das Stück mal gewesen sein kann.

Das wäre so wie wenn man ein Gemälde von Leonardo nimmt und das erstmal weiß übermalt und dann einen Klecks drauf macht.
Dann hat man ursprünglich ja auch etwas von einem anderen Maler genommen.

Was ist mit Fotografieen? Ich habe das Gerücht gehört, dass wenn man sie zu 20% verändert, der Urheber keinen Anspruch mehr drauf hat, dass er es eigentlich erschaffen hat, weil der zweite Künstler es so stark verändert hat.

Dann wäre aber die Frage, welche Pixelkombination mit welchen Filtern darf benutzt werden und welche wieder nicht.

Das gleiche Problem tritt bei Schriftstellern und Programmierern auf.
Alle Anwendungen haben Fenster oder werden mit der Maus bedient.
Zu jedem Superhelden gibt es auch einenSchurken ...

Ich glaube, wo kein Kläger, da kein Richter :?

Verfasst: 22.08.2008 00:40
von hardfalcon
Bietet die Gema das eigentlich nicht als Webformular an? Falls nich, dürfte sich das in nächster Zukunft ändern... :twisted:

Verfasst: 25.08.2008 08:49
von Vermilion
Man kann es aber auch übertreiben ^^

Verfasst: 25.08.2008 13:55
von Dostej
Wenn man Beitrag der Frau im Video sich anschaut, dann ist das nur konsequent, was der Komponist macht.

Natürlich auf die Spitze getrieben.

Aber das zeigt dann recht deutlich, in wie weit solche Rechtsvorstellungen realistisch sind. (meines erachtens nicht ;-) )