Raubkopieren - im Klartext ... Internet ab 2008
Verfasst: 01.01.2008 22:32
Hallo Freunde,
Verwandte, Bekannte
und welche, die es werden wollen durch Heirat, Adaption oder Geburt ...
Seit 01.01.2008 soll sich ja einiges im Computerwesen geändert haben.
Punkt 1 :GEZ
>>>>>>>>>>>>>
In Deutschland müsste seit 01.01.2007 ein Computer (mit Internetanschluss) als GEZ-flichtig gelten. Zählt so wie als wäre es ein Radio.
Da weiß ich auch nicht genau, ob es jetzt Computer allgemein sind, oder Computer mit Internet-Zugang.
Denn welcher Computer hat keinen LAN-Anschluss?
Oder zahlt man GEZ für das Modem?
Punkt 2: Aufzeichnung von Verbindungen, Speicherung für 6 Monate
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Seit 01.01.2008 soll es ja irgendeinen Änderung gegeben haben, was die Speicherung von Verbindungen angeht im Zusammenhang mit IP-Adressen und Seitenaufrufen. Die Speicherung der Daten bleibt für sechs Monate.
Zu diesem Punkt die Frage: Was ändert sich?
Soweit ich weiß, muss die Telekom ja sowieso die zugewiesenen IP-Adressen speichern, für Telefonabrechnung, und für Angriffe, bzw. Tauschbörse, Fehlkäufe, Verstöße auf Webseiten ...
Das einzige, was nun anders sein könnte ist, dass die Telekom auch die IP-Adressen der besuchten Seiten speichert, oder die Möglichkeiten hat, Datenströme abzufangen und diese bei einer bestimmten (verdächten) IP abzuspeichern.
So dass nicht mehr der Webseitenbetreiber wie Strato die IPs abspeichert, sondern gleich ein und das selbe Unternehmen. Und so mit eine Verfolgung schneller möglich ist. Was genau hat sich geändert?
Wieso wird so ein Aufsehen darum gemacht?
Punkt 3: Verschärfung des Raubkopiergesetztes
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Seit 01.01.2008 soll auch der Downloader als "Dieb" bestraft werden können. Auch das Anfertigen von Kopieen eigener CDs, sofern diese einen Kopierschutz haben. (vielleicht auchh ohne Kopierschutz) soll nicht mehr erlaubt sein.
Fragen: Darf man Tauschbörsen noch für eigene Dateien benutzen, oder wird man schon verdächtig, wenn man überhaupt Software wie Emule oder Torrent nutzt?
Wie sieht die Rechtslage bei Blogs aus, auf denen Links zu anderen Seiten gepostet werden, wo wieder Links zu finden sind, die auf RapidShare hinweisen.
Wie kann man sich vor dem Downloaden eigentlich genau sicher sein, dass man etwas legales runterlädt? Wenn ich ein Freeware-Spiel mit PureBasic erstelle. Ein CD-Image erzeuge und das zum Download anbiete über RapidShare, weil ich meinen Traffic nicht belasten möchte ...
und meinen RapidShare-Link veröffentlicht jemand unter dem Begriff:
Dschina, die kleine wilde Kuschelmaus
Und ein anderer veröffentlicht einen DVD-Rip unter dem Namen meines Programms. Sagen wir: Xabys Programm
Der User sieht nun in einem Blog zwei Links.
Den MD5-Fingerprint kann er doch erst machen, wenn er die Datei auf seinem Rechner hat oder?
Dann kann er ja sofort handeln und gleich das falsch runtergelandene Material löschen, weil er das ja gar nicht haben wollte.
Geraten hier nicht unschuldige Bürger schnell in die Augen der Beamten?
--------------------------------------------------------------------------------
Nun seid ihr dran. Ein Link zu einem Gesetztestext wäre cool.
Aber man liest im Internet immer nur die gleichen Zeitungsartikel, die sich auf andere Zeitungsartikel berufen oder vom Hörensagen her was behaupten ....
Kennt sich jemand aus, was man nun noch machen kann, was man nicht mehr machen sollte, und was man wirklich sein lassen muss, wenn man keine Probleme mehr bekommen möchte?
Wie sieht es aus, wenn jemand Software auf einen amerikanischen Server hochlädt, und ein deutscher diese Software runterlädt?
Andere Länder, andre Sitten
Wo ist der Gerichtsstand? Wäre es ein Verbot nach amerikanischem Recht oder nach Deutschem Recht? Was ist, denn der Blog, auf dem der Link gepostet wurde auf einer russischen Seite ist und der Betreiber ein Japaner?
Brauchen wir nicht einfach nur Google fragen, ob einer der Internet-User illegale Dinge macht?
Ist es schon verboten Werbeblocker zu haben oder Werbung zu ignorieren? Darf ich diesen Text überhaupt schreiben oder klopft morgen Frau Merkel an meine Tür und fragt mich, wo ich gestern um diese Zeit war ...
Noch ein Szenario, dann seid ihr dran:
Ein Blog bietet Links zu RapidShare an, auf diesem Blog gibt es aber auch Links zu Bildern in guter Qualität, diese werden von einem Bilderhoster mit viel Werbung um die Bilder dargestellt. Da meine IP ja gesichter wird und auch die IP, der Seite, die ich besucht habe, vielleicht auch der Inhalt, den ich runterlade ...
würde das ja bedeuten, dass sobald ein kleines Kind bei Google Bilder, falsch klickt und noch mal klickt, sich mit einem Server verbindet, der im Ruf steht, illegales Material zu hosten ...
Damit würde fast jede Internetaktion doch illegal sein können.
Was ist, wenn ein fremder einem über einen Messenger schreibt und ein illegales Bild als Imohtiekonn benutzt ... damit kann ich es ja schon sehen ... Internet nur noch mit Augen zu?
Wenn jemand ein Hakenkreuz als Profilbild benutzt, würde das nicht nur den Betreiber treffen, sondern ja auch alle, die das Bild gesehen haben.
Damit wird doch jeder zwangsweise kriminell ...
Woher weiß man als normaler Nutzer auch, was der Rechner im Hintergrund für Webseiten benutzt, und welche Dinge er herrunterlädt.
Wenn sich ein Update-Server ändert, könnte man sich damit schon zum Täter machen. Wenn als Freeware angebotene Software eigentlich illegal war ...
Wo bleibt der Verbraucherschutz?
....................................................
Wieso darf es überhaupt FileHoster geben?
UseNet, RapidShare, MegaUpload ... etc.
Wo ist der Unterschied zwischen legalen Online-Datensicherungen und illegalem Datenangebot?
Das würde bedeuten, dass ich die Links, aller meiner hochgeladenen Daten wie Passwörter niemandem verraten dürfte.
Woher weiß der Überwacher meiner IPs, und der IPs, die meine Daten laden, um welchen Inhalt es sich handelt?
Auch er kann es erst wissen, nach dem er die Daten geladen hat.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Ich mache mir nämlich schon länger Gedanken drüber, wie ich mehrere Gigabyte Bilder von Raum und Zeit unabhängig sichern kann, falls meine Festplatten mal den Bach runtergehen.
Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, es geht um selbst erstelltes Bildmaterial.
................................................
Na gut, einen einzigen noch ...
Eine Trialversion legal vom Hersteller selbst ...
den selbsterstellten Keygen von einer anderen Seite.
Der Key-Generator ist eigenes Ideengut. Macht nichts illegales, er würfelt nur ein paar Zahlen zusammen und macht eine Nummer, die zufällig mit einem bestimmten Programm zusammen funktioniert ...
Wenn die Erstellung schon strafbar wäre, dürften Waffen und Killerspiele ja auch nicht gebaut werden. Oder Zigarretten, oder Schnapps ...
denn es könnte ja für illegale Zwecke benutzt werden.

Verwandte, Bekannte
und welche, die es werden wollen durch Heirat, Adaption oder Geburt ...
Seit 01.01.2008 soll sich ja einiges im Computerwesen geändert haben.
Punkt 1 :GEZ
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In Deutschland müsste seit 01.01.2007 ein Computer (mit Internetanschluss) als GEZ-flichtig gelten. Zählt so wie als wäre es ein Radio.
Da weiß ich auch nicht genau, ob es jetzt Computer allgemein sind, oder Computer mit Internet-Zugang.
Denn welcher Computer hat keinen LAN-Anschluss?
Oder zahlt man GEZ für das Modem?
Punkt 2: Aufzeichnung von Verbindungen, Speicherung für 6 Monate
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Seit 01.01.2008 soll es ja irgendeinen Änderung gegeben haben, was die Speicherung von Verbindungen angeht im Zusammenhang mit IP-Adressen und Seitenaufrufen. Die Speicherung der Daten bleibt für sechs Monate.
Zu diesem Punkt die Frage: Was ändert sich?
Soweit ich weiß, muss die Telekom ja sowieso die zugewiesenen IP-Adressen speichern, für Telefonabrechnung, und für Angriffe, bzw. Tauschbörse, Fehlkäufe, Verstöße auf Webseiten ...
Das einzige, was nun anders sein könnte ist, dass die Telekom auch die IP-Adressen der besuchten Seiten speichert, oder die Möglichkeiten hat, Datenströme abzufangen und diese bei einer bestimmten (verdächten) IP abzuspeichern.
So dass nicht mehr der Webseitenbetreiber wie Strato die IPs abspeichert, sondern gleich ein und das selbe Unternehmen. Und so mit eine Verfolgung schneller möglich ist. Was genau hat sich geändert?
Wieso wird so ein Aufsehen darum gemacht?
Punkt 3: Verschärfung des Raubkopiergesetztes
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Seit 01.01.2008 soll auch der Downloader als "Dieb" bestraft werden können. Auch das Anfertigen von Kopieen eigener CDs, sofern diese einen Kopierschutz haben. (vielleicht auchh ohne Kopierschutz) soll nicht mehr erlaubt sein.
Fragen: Darf man Tauschbörsen noch für eigene Dateien benutzen, oder wird man schon verdächtig, wenn man überhaupt Software wie Emule oder Torrent nutzt?
Wie sieht die Rechtslage bei Blogs aus, auf denen Links zu anderen Seiten gepostet werden, wo wieder Links zu finden sind, die auf RapidShare hinweisen.
Wie kann man sich vor dem Downloaden eigentlich genau sicher sein, dass man etwas legales runterlädt? Wenn ich ein Freeware-Spiel mit PureBasic erstelle. Ein CD-Image erzeuge und das zum Download anbiete über RapidShare, weil ich meinen Traffic nicht belasten möchte ...
und meinen RapidShare-Link veröffentlicht jemand unter dem Begriff:
Dschina, die kleine wilde Kuschelmaus
Und ein anderer veröffentlicht einen DVD-Rip unter dem Namen meines Programms. Sagen wir: Xabys Programm
Der User sieht nun in einem Blog zwei Links.
Den MD5-Fingerprint kann er doch erst machen, wenn er die Datei auf seinem Rechner hat oder?
Dann kann er ja sofort handeln und gleich das falsch runtergelandene Material löschen, weil er das ja gar nicht haben wollte.
Geraten hier nicht unschuldige Bürger schnell in die Augen der Beamten?
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Nun seid ihr dran. Ein Link zu einem Gesetztestext wäre cool.
Aber man liest im Internet immer nur die gleichen Zeitungsartikel, die sich auf andere Zeitungsartikel berufen oder vom Hörensagen her was behaupten ....
Kennt sich jemand aus, was man nun noch machen kann, was man nicht mehr machen sollte, und was man wirklich sein lassen muss, wenn man keine Probleme mehr bekommen möchte?
Wie sieht es aus, wenn jemand Software auf einen amerikanischen Server hochlädt, und ein deutscher diese Software runterlädt?
Andere Länder, andre Sitten

Wo ist der Gerichtsstand? Wäre es ein Verbot nach amerikanischem Recht oder nach Deutschem Recht? Was ist, denn der Blog, auf dem der Link gepostet wurde auf einer russischen Seite ist und der Betreiber ein Japaner?
Brauchen wir nicht einfach nur Google fragen, ob einer der Internet-User illegale Dinge macht?
Ist es schon verboten Werbeblocker zu haben oder Werbung zu ignorieren? Darf ich diesen Text überhaupt schreiben oder klopft morgen Frau Merkel an meine Tür und fragt mich, wo ich gestern um diese Zeit war ...

Noch ein Szenario, dann seid ihr dran:
Ein Blog bietet Links zu RapidShare an, auf diesem Blog gibt es aber auch Links zu Bildern in guter Qualität, diese werden von einem Bilderhoster mit viel Werbung um die Bilder dargestellt. Da meine IP ja gesichter wird und auch die IP, der Seite, die ich besucht habe, vielleicht auch der Inhalt, den ich runterlade ...
würde das ja bedeuten, dass sobald ein kleines Kind bei Google Bilder, falsch klickt und noch mal klickt, sich mit einem Server verbindet, der im Ruf steht, illegales Material zu hosten ...
Damit würde fast jede Internetaktion doch illegal sein können.
Was ist, wenn ein fremder einem über einen Messenger schreibt und ein illegales Bild als Imohtiekonn benutzt ... damit kann ich es ja schon sehen ... Internet nur noch mit Augen zu?
Wenn jemand ein Hakenkreuz als Profilbild benutzt, würde das nicht nur den Betreiber treffen, sondern ja auch alle, die das Bild gesehen haben.
Damit wird doch jeder zwangsweise kriminell ...
Woher weiß man als normaler Nutzer auch, was der Rechner im Hintergrund für Webseiten benutzt, und welche Dinge er herrunterlädt.
Wenn sich ein Update-Server ändert, könnte man sich damit schon zum Täter machen. Wenn als Freeware angebotene Software eigentlich illegal war ...
Wo bleibt der Verbraucherschutz?
....................................................
Wieso darf es überhaupt FileHoster geben?
UseNet, RapidShare, MegaUpload ... etc.
Wo ist der Unterschied zwischen legalen Online-Datensicherungen und illegalem Datenangebot?
Das würde bedeuten, dass ich die Links, aller meiner hochgeladenen Daten wie Passwörter niemandem verraten dürfte.
Woher weiß der Überwacher meiner IPs, und der IPs, die meine Daten laden, um welchen Inhalt es sich handelt?
Auch er kann es erst wissen, nach dem er die Daten geladen hat.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Ich mache mir nämlich schon länger Gedanken drüber, wie ich mehrere Gigabyte Bilder von Raum und Zeit unabhängig sichern kann, falls meine Festplatten mal den Bach runtergehen.
Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, es geht um selbst erstelltes Bildmaterial.
................................................
Na gut, einen einzigen noch ...
Eine Trialversion legal vom Hersteller selbst ...
den selbsterstellten Keygen von einer anderen Seite.
Der Key-Generator ist eigenes Ideengut. Macht nichts illegales, er würfelt nur ein paar Zahlen zusammen und macht eine Nummer, die zufällig mit einem bestimmten Programm zusammen funktioniert ...
Wenn die Erstellung schon strafbar wäre, dürften Waffen und Killerspiele ja auch nicht gebaut werden. Oder Zigarretten, oder Schnapps ...
denn es könnte ja für illegale Zwecke benutzt werden.
