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Wieder mal ne Rechtsfrage..

Verfasst: 11.10.2007 16:06
von X0r
Hallo!

Ist es eigentlich legal, wenn man bei den Versionsinformationen einer Exedatei bei "Firma" den "Künstlernamen" hinschreibt? Beispielsweise ABC Software, die nicht registriert ist bzw. keine Firma ist?

Dann würde noch gerne wissen, wie das jetzt ist, wenn z.B ABC Software(Keine Firma, Künstlername) ein neues Produkt raußbringt, welches über eine richtige Firma(Z.B ByteC0derz AG) verkauft werden soll. Was muss ABC Software da beachten? Was muss die ByteC0derz AG beachten?

Dann noch folgendes Problem:
Paar Programmierer tun sich zusammen und suchen nach nem Namen für die Progschmiede.
Nun kommen sie auf die Idee, "ABC" zu nehmen. Jedoch ist "ABC" schon eine Software-Firma bzw. registrierte Marke.
Dürften man dann "ABC Software" nehmen?

Verfasst: 11.10.2007 16:14
von Kaeru Gaman
Jungchen du kannst fragen stellen...
wie wäre es denn, wenn du dir ne echte Rechtsberatung holst...
nur mal so als vorschlag, hier bei uns bekommst du größtenteils herumraterei.

zu urheberrecht hatte ich vor ner weile, als es mir um fotos ging, einiges auf wiki gefunden.
schau doch mal nach dem begriff "markenrecht" ob du da was findest.
falls der suchbegriff nix bringt, fang beim urheberrecht an und hangel dich über verlinkte artikel weiter.
da hast du schon mal lektüre für 2-3 stunden, und danach biste wirklich schlauer.

Verfasst: 11.10.2007 18:19
von xperience2003
die ganze scene besteht aus nicht eingetragenen firmen
scoopex,deviance,farbrausch, fairlight etc pp

auch spielebastler wie poke51xxx sind nicht eingetragen

das aendert aber nichts am urheberrecht, denn das liegt bei dir
und ist nicht uebertragbar
egal wie du dich mit kuenstlernamen nennst

selbst buecher werden unter pseudonym veroeffentlicht
und meist sagt einem der realname garnichts aber das pseudo

ahh..edit
wenn du natuerlich ein pseudo benutzt was eine eingetragene marke ist, das wuerd ich tunlichst lassen ^^

Verfasst: 11.10.2007 22:52
von ZeHa
Zunächst mal kannst Du in Dein Programm reinschreiben, was Du willst, allerdings mußt Du in sämtlichen Geschäftsbriefen und Rechnungen immer mit Deinem vollständigen Namen auftreten. Natürlich kann da auch "SuperDuper Soft" nebendran stehen, aber Dein Name muß dabei sein. Erst wenn Du ein größeres Unternehmen hast, z.B. eine GmbH oder sowas, dann ist es auch möglich, allein mit dem "Phantasienamen" aufzutreten. Aber solange Du nur ein kleiner Unternehmer bist, heißt Dein Unternehmen offiziell so wie Du.

Dann, was die Verwechslung mit anderen Firmennamen angeht: Das kann ziemlich teuer werden. Wer eine Marke oder einen Namen eingetragen hat, der hat das Recht daran, auch wenn der andere ihn unter Umständen schon länger nutzt. Das heißt, Du kannst Dich nun "SuperDuper Soft" nennen und im kleinen Kreis was verkaufen, und 3 Jahre später läßt sich einer diesen Namen eintragen und kann Dich verklagen - Ausnahme ist, wenn Du mit diesem Namen bereits überregional bekannt ist, und zwar so bekannt, daß der andere dies eigentlich hätte wissen müssen. Sowas entscheidet dann aber letztendlich der Richter.

Namensähnlichkeiten können genauso zum Problem werden. Du kannst z.B. keine Schokolade unter dem Namen "Nilka" verkaufen, weil Verwechslungsgefahr besteht. Allerdings kannst Du namen in anderen Branchen anmelden, sofern die andere Partei dies nicht auch schon gemacht hat. Wenn Du Dich nun in der Software-Branche breit machst unter dem Namen "SuperDuper Soft", kann ich trotzdem Waschmittel unter dem selben Namen verkaufen, sofern Du das nicht gleich auch in der Waschmittel-Branche eintragen hast lassen.

Verfasst: 12.10.2007 09:19
von ditin
Hallo,

es ist soweit alles richtig was ZeHa schrieb, nur mit dem letzten Absatz solltest Du auch sehr vorsichtig sein. Es gab mal den grössten deutschen Versicherer der vor einiger Zeit eine Namensgleichheit auch in artfremden Branchen verklagte (Musikband, Motorradverein,...). Letztere hatten sogar eine Rechtschutzversicherung bei dem Versicherer, muss nett gewesen sein als sich die Anwälte trafen, nur nicht für die Beklagte (den Verein).

also besser Finger weg bei jeden Markennamen und ähnlich klingenden Begriffen, selbst wenn diese nur ein Teil des Firmennamens sind

ditin

Verfasst: 12.10.2007 09:57
von ZeHa
Klar, das gibt es natürlich bei extrem hoher Popularität. Also ein Auto oder einen Computer unter dem Namen "Milka" zu verkaufen, sollte man besser gar nicht erst in Erwägung ziehen :)

Wenn Du jetzt aber 'ne kleinere Firma hast, die nicht jedem Menschen in Deutschland ein Begriff ist, dann ist es durchaus möglich. Milka kennt jedoch jeder, genau wie Coca-Cola und McDonald's.
Allerdings könnte ich mir z.B. vorstellen, daß Du Wassersport-Artikel unter dem Namen "Seagate" verkaufen könntest, da Seagate nunmal Festplatten herstellt und nicht in Jedermanns Köpfen herumgeistert. Trotzdem ist es natürlich eine heikle Sache, und man sollte sich lieber was eigenes einfallen lassen ;)

Es gibt übrigens ein Waschmittel namens "Linux" :)

Verfasst: 12.10.2007 11:28
von ditin
Leider ist das Abmahnwesen mittlerweile so verbreitet, das gerade kleine Unternehmen bei Kenntnisnahme schnell zu diesem Mittel greifen. Vor allem wenn es sich um "kleine Fische" handelt.

Selbst wenn Du es Dir vorstellen kannst einen artfremden Markennamen zu verwenden, würdest Du es riskieren? :wink:

Ich denke das das Waschpulver über die Lizenz abgedeckt wird bzw. bei den Rechteinhaber nachgefragt wurde - was ich sowieso empfehle. Ansonsten Rechtsauskunft kann nur ein Branchen- Rechtsanwalt geben. /:->

dann hoffen wir mal das es nie zu so einem Fall kommen wird
ditin

Verfasst: 12.10.2007 11:34
von ZeHa
Jepp, schon klar :) drum sagte ich ja bereits:
ZeHa hat geschrieben:Trotzdem ist es natürlich eine heikle Sache, und man sollte sich lieber was eigenes einfallen lassen ;)

Verfasst: 12.10.2007 15:13
von 7x7
Für Erstinformationen gebe ich diesen Link http://www.irights.info/ immer
wieder gerne an jugendliche (und an die älteren natürlich auch) weiter. Alles
weitere muss in Einzelgesprächen mit entsprechenden Fachleuten geklärt werden.

Verfasst: 12.10.2007 16:11
von hardfalcon
ZeHa hat geschrieben:Zunächst mal kannst Du in Dein Programm reinschreiben, was Du willst, allerdings mußt Du in sämtlichen Geschäftsbriefen und Rechnungen immer mit Deinem vollständigen Namen auftreten. Natürlich kann da auch "SuperDuper Soft" nebendran stehen, aber Dein Name muß dabei sein. Erst wenn Du ein größeres Unternehmen hast, z.B. eine GmbH oder sowas, dann ist es auch möglich, allein mit dem "Phantasienamen" aufzutreten. Aber solange Du nur ein kleiner Unternehmer bist, heißt Dein Unternehmen offiziell so wie Du.
Das stimmt so nicht.
Wenn dein Unternehmen eine Gesellschaft (z.B. Gmbh, KG, AG und dergleichen) ist, dann tritt diese Gesellschaft in ihren Briefen natürlich mit ihrem eigenen Namen, und nicht mit dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers auf (oder hast du schonmal von einer AG einen Brief gerkiegt, auf dem als Absender sämtliche Aktionäre der Geellschaft vermerkt waren?).
Anders schaut die Sache natürlich mit den sogenannten "Einzelunternehmen" aus...

Was die Verwendung des Firmenfeldes in den Versionsinformationen einer EXE angeht: du solltest es prinzipiell vermeiden, dir als Künstlernamen einen bereits geschützten Begriff oder einen eingetragenen Markennamen zuzulegen, das bringt nur Ärger (vulgo Abmahnungen). Wenn du keinen juristisch bedenklichen Künstlernamen hast, stellt sich das Problem mit dem Firmennamen in der Versionsinformationen eines Programms ja auch gar nicht mehr... :wink: