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Wie ist die momentane Gesetzeslage in Deutschland dazu?
Verfasst: 28.07.2007 21:01
von PureLust
Hallo zusammen,
ich habe eben mit einem Bekannten eine Diskussion über die geplante Gesetzesänderung bzgl. des Eindringen in PC's zum Zweck der Strafvereitelung gehabt.
(Einen ähnlichen Thread gab's ja kürzlich erst. Dieser war aber wohl eher als Hetz-Thread gegen den Innenminister ausgerichtet, was ich hier vermeiden möchte.)
Bei der oben angesprochenen Diskussion sind einige Fragen zur derzeitigen Gesetzeslage aufgetaucht.
So bin ich der Ansicht, dass es momentan nicht möglich ist per Gesetz das Eindringen in fremde PCs genemigen zu lassen - auch nicht für den Verfassungschutz.
Mein Diskussionspartner ist hingegen der Ansicht dass sowas bereits heute per Gerichtsbeschluss möglich wäre und es bei der geplanten Gesetzesänderung einzig und alleine darum ginge dem Verfassungsschutz einen Freifahrtschein zu geben Gott und die Welt immer und überall auszuspionieren.
Meines Wissens hat der Verfassungsschutz jedoch keinerlei Möglichkeit dies im Einklang mit dem Gesetz zu tun, da auch ein Richter bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht die Befugniss hat eine solche Erlaubniss zu erteilen.
Daher mal eine Frage an diejenigen von Euch die die Debatten darum aufmerksam verfolgt haben bzw. um die gerzeitige Gesetzeslage wissen:
Ist es bereits heute möglich das Eindringen in fremde PCs per Gerichtsbeschluss zu genehmigen?
Dank und Gruß, PL.
PS. an die Moderatoren:
Ich würde gerne versuchen diesen Thread möglichst sachlich und frei von Flame und populistischen Beiträgezu zu halten.
Da sich bei diesem Thema vermutlich wieder mal einige ihre Hetzkommentare nicht sparen können, wäre es Euch vielleicht möglich solche Beiträge ohne viel Aufsehen einfach zu löschen oder der Ablage "P" zukommen zu lassen?
Verfasst: 28.07.2007 21:08
von Kaeru Gaman
yo, mal sehen, wir bekommen diesen thread schon moderiert...
meine meinung dazu generell:
wie will der deutsche Verfassungsschutz einen trojaner programmieren,
der von internationalen Virenscannern übersehen wird?
...und selbst wenn das ginge...
hätte nicht grad ein "terrorist" einen besseren, notfalls selbst programmierten trojaner-schutz?
mit geht es also nicht nur um die rechtliche, sondern auch um die technische frage...
Verfasst: 28.07.2007 21:12
von PureLust
Klar - die technische Geschichte und überhaupt die Umsetzbarkeit steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die Frage die sich uns halt stellte war, ob es bereits möglich ist sowas rechtlich abgesichert zu machen oder eben nicht.
Verfasst: 28.07.2007 21:13
von GreyEnt
Verfasst: 28.07.2007 21:52
von PureLust
Hmmm ... ich habe mich inzwischen durch diesen und auch diverse weitere dort verlinkter Artikel gewühlt.
Aber auch Aussagen wie:
heise online hat geschrieben:Die Möglichkeit zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern ist nach Ansicht von Beckstein dringend erforderlich , weil das Internet das "führende Medium für Terroristen" geworden sei – in dieser Hinsicht ist er sich mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und anderen CDU-Innenpolitikern, aber auch Teilen der SPD einig.
Er möchte solche Maßnahmen von Seiten der Strafermittlungsbehörden streng an drei Voraussetzungen gebunden sehen: "Erste Voraussetzung muss ein Straftatenkatalog sein. Selbstverständlich kann es sich dabei nur um schwerste Straftaten handeln. Zweite Voraussetzung ist ein konkreter Tatverdacht. Und die dritte Voraussetzung ist die Genehmigung der Maßnahme durch einen Richter."
bringen keine wirkliche Klarheit.
Da könnte man sowohl herauslesen dass Beckstein möchte dass dies weiterhin so bleibt (dies also z.Zt. bereits so ist) oder eben dass das zukünftig möglich Eindringen an solche Auflagen gekoppelt sein soll.
Ein klare Aussage ob es bereits möglich ist oder eben noch überhaupt nicht habe ich noch nirgends gefunden.

Verfasst: 28.07.2007 22:02
von Kaeru Gaman
Er möchte solche Maßnahmen von Seiten der Strafermittlungsbehörden streng an drei Voraussetzungen gebunden sehen: "Erste Voraussetzung muss ein Straftatenkatalog sein. Selbstverständlich kann es sich dabei nur um schwerste Straftaten handeln. Zweite Voraussetzung ist ein konkreter Tatverdacht. Und die dritte Voraussetzung ist die Genehmigung der Maßnahme durch einen Richter."
diesen absatz interpretiere ich so, dass "er" (wer in diesem zusammenhang?) für eine online-durchsuchung die selbe rechtsgrundlage gegeben haben möchte wie für eine physikalische haussuchung.
...das ist in meinen augen auch die einzig mögliche handhabe.
vielleicht könnte man eine abgeschwächte rechtslage durchschleifen, bevor eine majorität in volk und legislative sich der internet-begebenheiten bewußt wird, aber das ist doch eher unwahrscheinlich, würde sehr knapp werden.
letztendlich wird es darauf hinaus laufen, die gesetzlichen gegebenhaiten, die helfen, sowohl das physikalische heim zu schützen, als auch der exekutive möglichekeiten einzuräumen, heime, die für schädliche aktionen mißbraucht werden, zu durchsuchen, auch auf die elektronische privatsphäre anzuwenden.
natürlich hat das gesetz schon in der vergangenheit in physikalischen einzelfällen versagt, und wird es auch in zukunft in elektronischen einzelfällen tun, aber die privatsphäre der festplatte von otto normal muss und wird letzendlich genauso geschützt sein wie die seines wohnzimmers.
Verfasst: 28.07.2007 22:19
von PureLust
Kaeru Gaman hat geschrieben:diesen absatz interpretiere ich so, dass "Er" (wer in diesem zusammenhang?) für eine online-durchsuchung die selbe rechtsgrundlage gegeben haben möchte wie für eine physikalische haussuchung.
Mit "er" war der im Abschnitt darüber benannte abgeortnete Beckstein gemeint.
Ich persönlich würde dies auch so interpretieren wie Du.
Dies würde dann also bedeuten dass es momentan noch nicht so ist und es z.Zt. selbst mit einer richterlichen Genehmigung nicht möglich wäre (da kein Richter eine solche Genehmigung erteilen dürfte).
Eine eindeutig unmissverständliche Aussage ist es jedoch nicht - wir beide interpretieren das von Beckstein Gesagte halt für uns so.
Kaeru Gaman hat geschrieben:..., aber die privatsphäre der festplatte von otto normal muss und wird letzendlich genauso geschützt sein wie die seines wohnzimmers.
Genau das war ja der Knackpunkt unserer Diskussion:
Also dass ich der Auffassung bin, dass das Eindringen in PCs z.Zt. noch nicht einmal mit Gerichtsbeschluss möglich sei und es nun darum ginge dies erst möglich zu machen und mein Diskussionspartner der Ansicht ist dass dies bereits möglich sei und es in der jetzigen Debatte nur darum ginge dem Verfassungsschutz die Möglichkeit zu geben ohne eine richterliche Genehmigung jederzeit in jeden Rechner eindringen zu dürfen.
Verfasst: 28.07.2007 22:45
von Kaeru Gaman
> ... dem Verfassungsschutz die Möglichkeit zu geben ohne eine richterliche Genehmigung jederzeit in jeden Rechner eindringen zu dürfen.
und so ein gesetz wird es nicht geben.
sogar in amiland können die "geheimen kräfte" das nur inoffiziell...
also, auch polizei und verfassungsschutz werden das in zukunft nicht dürfen.
...dass natürlich die geheimeren geheimdienste tun was sie können, ist auch klar,
und das ist nicht durch dir legislative verhinderbar.
die speziellen geheimdienste standen schon immer über dem gesetz, seit erfindung der staatsmacht.
die frage ist nur, ob die legislative und die exekutive einen mittelweg finden,
dass durch offizielle eingriffe genug verhindert werden kann und das auf einer rechtsgrundlage die das volk nicht stört,
damit die "geheimen geheimdienste" nicht so oft tätig werden müssen, dass ihre existenz dem volk auffällt.
Verfasst: 28.07.2007 22:50
von PureLust
Kaeru Gaman hat geschrieben:> ... dem Verfassungsschutz die Möglichkeit zu geben ohne eine richterliche Genehmigung jederzeit in jeden Rechner eindringen zu dürfen.
und so ein gesetz wird es nicht geben.
Der Meinung (Hoffnung) bin ich auch.
Aber genau dieser nicht ganz klare Punkt scheint in der Diskussion für viel Unruhe zu sorgen.
Ach ja: Falls sich jemand von Euch für Filme mit so Themen wie "Überwachungsstaat" interessiert - in 2 Minuten fängt einer auf
>RBB< an.
Verfasst: 28.07.2007 23:03
von Kaeru Gaman
ich krieg RBB nich bei meinem blöden kabelanbieter...
however...
offizielle kräfte werden niemals (bzw. nur im kriegszustand) die verfassung außer kraft setzen können.
trotzdem wird es immer auch geheime kräfte geben, die nicht von der legislative kontrollierbar sind.
...das ist ganz einfach zwingend logisch. wenn ich ein König oder Kaiser wäre, würde ich eine solche einheit erschaffen.
also, aus welchem vernünftigen grund soll sie nicht existieren?
das ist keine "verschwörungstheorie", das ist lediglich realismus.
dass diese einheit/dieses amt dann so agieren muss, dass es (außer im extremfall) seine eigene verborgenheit schützt, ist immanent.
also wird es niemals eine aktion durchführen, für die es kein feigenblatt gibt.
das bedeutet dann zwar, dass diese einheit im rahmen ihrer technischen möglichkeiten auch beliebig online-durchsuchungen durchführt,
allerdings wird noch nicht mal die existenz der so gewonnenen daten der normalen exekutive bekannt werden.
(außer, wie gesagt, es würde der extremfall eintreten)
und selbst dann wäre die frage, wieviel informationen sie weitergeben können, ohne sich selbst zu entblößen.
dass die bisherigen vorkehrungen im sinne der betreiber "nicht ausreichend sind",
konnte man an 9/11 sehen, dass nichts verhindert wurde.
maybe dass keiner was wußte, maybe, dass die, die was wußten, nichts sagen konnten, ohne ihre existenz zu offenbaren.
nochmal, das ist keine "verschwörungstheorie", das ist dur die vorgehensweise, die ich wählen würde, wenn ich "ein staat" wäre.