Seite 1 von 2

Website ohne Passworteingabe öffnen.

Verfasst: 19.07.2007 18:57
von kreeph
Hi Leute,
Sorry erstmal für den blöden Titel <) aber ich weiß einfach nicht wie ich es einfacher ausdrücken soll.
Er geht darum eine Website, die ein Login mit Passwort (wie z.B. hier) erfordert, anzuzeigen, in dem Bereich in den man nur mit Login kommt. In dem Programm soll man dann Usename und PW speichern können und dann ruft es in Prinzip per Knopfdruck z.B. Web.de angemeldet auf. Ich hab (wie immer :mrgreen: ) in der Suchfunktion nachgeschaut aber nichts gefunden.
Hoffe das lässt sich lösen und danke schonmal!

Verfasst: 19.07.2007 20:55
von DNA
Dein Browser sollte doch sowas auch können, also wofür extra ein programm dafür?

Verfasst: 19.07.2007 21:05
von kreeph
Naja, es gibt ja auch Seiten, die das nicht unterstützen. Spontan fällt mir Ogame.de ein, wo man sich in versch. Bereichen anmelden kann.

Verfasst: 19.07.2007 21:52
von D@nte
Stichworte:
HTML-Header
Header-Spys
GET-/POST-Methode

Sprich herausfinden was beim druck auf senden/login whatever passiert und mit PB via HTML-Header simulieren...

Was ogame angeht haste dir ein denkbar schlechtes Bsp rausgesucht...
AGB von ogame.de hat geschrieben:§4 Nicht genehmigte Eingriffe
(I) Manipulative Maßnahmen
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der Website zu verwenden, die die Funktion und den Spielablauf stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten zur Folge haben können. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, von der Spielleitung generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das Spiel einzugreifen.

(II) Nicht genehmigte Fremdprogramme
Es ist verboten, jegliche Seiten des Spiels mit anderen Programmen außer dem Browser abzurufen. Dies bezieht sich insbesondere auf so genannte Bots sowie andere Tools die das Webinterface ersetzen oder ergänzen sollen. Ebenfalls untersagt sind Scripte und gänzlich oder zum Teil automatisierte Programme, die dem Spieler einen Vorteil gegenüber seinen Mitspielern verschaffen. Hierzu zählen auch Auto-Refresh-Funktionen und weitere, integrierte Mechanismen des Internetbrowsers, sofern es sich um automatisierte Vorgänge handelt. Die Anwendung werbeunterdrückender Maßnahmen ist untersagt. Hierbei ist es unerheblich, ob Werbung gezielt unterdrückt wird oder generell z.B. durch sog. Pop-Up-Blocker, textbasierte Browser oder ähnliches nicht angezeigt werden kann.
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich genehmigte Programme.

(III) Direktlogins
Der Login in die Spieleaccounts ist nur über die Startseite erlaubt. Automatisiertes Öffnen des Accounts, unabhängig davon, ob dabei die Startseite angezeigt wird oder nicht, ist nicht gestattet.

Verfasst: 19.07.2007 21:57
von bobobo
D@nte hat geschrieben:Die Anwendung werbeunterdrückender Maßnahmen ist untersagt.
wenn da mal nicht noch ne salvatorische Klausel fehlt ..

wo ist das tag für Vogelzeigen?

Verfasst: 19.07.2007 22:52
von rolaf
bobobo hat geschrieben:
D@nte hat geschrieben:Die Anwendung werbeunterdrückender Maßnahmen ist untersagt.
wo ist das tag für Vogelzeigen?
Meinste den hier? =)

Bild

Für die Kleinen unter uns, der Mann heißt Jochen Vogel und wird hier gezeigt, hat aber meines wissens Keinen.

Verfasst: 20.07.2007 12:39
von bobobo
dieser dr. jur. weiss zumindest was ne salvatorische klausel ist :)

hans-jochen ist das übrigens .. soviel zeit muss sein.

ich meinte eher sowas
Bild

Verfasst: 20.07.2007 12:48
von Kaeru Gaman
muss denn die salvatorische klausel ausdrücklich dastehen, um gültigkeit zu besitzen?

btw... das sind doch nicht die kompletten nutzungsbedingungen von OGame...

@Dante
...hättste mal den link zur AGB-site gepostet...


...und im grunde ist OGame dochn gutes beispiel.
das is so unangenehm, nervend und versucht die leutz zu hooken,
das kann man doch nur von nem Bot oder nem gehirnamputierten zocken lassen...

ne ich finds echt scheiße.. das ist ja noch wesentlich schlechter als SpacePioneers,
und das ist schon aPainInTheAss!

Verfasst: 20.07.2007 13:21
von D@nte
>muss denn die salvatorische klausel ausdrücklich dastehen, um gültigkeit zu besitzen?
Soweit ich weiß hat ne salvatorische Klausel keinerlei Auswirkungen in den AGBs, da für AGBs ne Sonderregelung gilt (§300-irgendwas im BGB glaubig), dass eine inkorrekte Klausel nicht zur Folge hatte das die restlichen Klauseln auch ungültig werden...

>btw... das sind doch nicht die kompletten nutzungsbedingungen von OGame...
Nein natürlich nicht das ist lediglich §4 der sich auf die hier aufgeworfenen Problematik bezieht, die vollständigen AGBs vom Gameforge (Ogame) findet man hier.

>...und im grunde ist OGame dochn gutes beispiel.
für die Theorie des Problems ja, nur würde es in der Praxis wohl zum Accountverlust führen...
Im Endeffekt isses mir egal, meinetwegen kann er auch den ogame Server hacken oder sonst was...

Verfasst: 20.07.2007 14:10
von rolaf
bobobo hat geschrieben:dieser dr. jur. weiss zumindest was ne salvatorische klausel ist :)

hans-jochen ist das übrigens .. soviel zeit muss sein.

ich meinte eher sowas
Bild


:bounce:

Hast Recht hans-bobobo :wink:

Ist das jetzt nicht wie bei einer doppelten Verneinung? Hier wird ein Vogel gezeigt der einen Vogel zeigt. :mrgreen:

Außerdem hast du Hans-Jochen den Zeigefinger gebrochen. :wink: