Seite 1 von 2
Gesetze, Shareware, und die PB-Lizenz
Verfasst: 30.12.2006 15:56
von osta
Hey, mal ne Frage an die, die sich mit unserem hoch gelobten Rechtssystem auskennen:
Was genau darf ich alles mit meiner gekauften PB-Version anstellen?
Also ich meine, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe, darf ich meine Programme in irgendeiner Weise verkaufen? Also als Shareware, oder per eBay, oder auf Bestellung? Gibt es da Grenzen, ab wann Steuern bezahlt werden müssen oder sowas? Wer kennt sich aus?
Verfasst: 30.12.2006 16:01
von DarkDragon
1. Du hast doch selbst PB, oder?
2. Dieses Thema hatten wir doch schon desöfteren, oder nicht?
3.
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerb ... Zwods3E1PQ
4.
http://www.s-a-ve.com/
5.
http://www.google.de/
6. Rechtsanwalt
7. Steuerberater
8. Finanzamt
9. Gewerbe beim Rathaus für ~20 Euro anmelden
Verfasst: 30.12.2006 16:31
von Jilocasin
purebasic.com hat geschrieben: Kann ich kommerzielle Applikationen mit PureBasic erstellen ?
Ja. Sobald Sie PureBasic erhalten haben, können Sie damit jede Art von Programmen (Freeware, Shareware und selbst kommerzielle Applikationen) erstellen, ohne dafür extra Kosten an Fantaisie Software bezahlen zu müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie PureBasic Libraries benutzen, welche eine Lizenz eines Drittanbieters (z.B. MIDAS Module Library) benötigen. Dann müssen Sie möglicherweise Lizenzgebühren an diesen "third-party" Software-Anbieter bezahlen.
Was soviel heißt, wie wurstegal was du damit machst wenn du PB legal erworben hast (ausschließelich natürlich PB selbst zu verkaufen)
Verfasst: 30.12.2006 16:32
von DarkDragon
Jilocasin hat geschrieben:purebasic.com hat geschrieben: Kann ich kommerzielle Applikationen mit PureBasic erstellen ?
Ja. Sobald Sie PureBasic erhalten haben, können Sie damit jede Art von Programmen (Freeware, Shareware und selbst kommerzielle Applikationen) erstellen, ohne dafür extra Kosten an Fantaisie Software bezahlen zu müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie PureBasic Libraries benutzen, welche eine Lizenz eines Drittanbieters (z.B. MIDAS Module Library) benötigen. Dann müssen Sie möglicherweise Lizenzgebühren an diesen "third-party" Software-Anbieter bezahlen.
Was soviel heißt, wie wurstegal was du damit machst wenn du PB legal erworben hast (ausschließelich natürlich PB selbst zu verkaufen)
Und die in PB enthaltenen Funktionen dürfen nicht als DLL exportiert werden um sie in einer anderen Sprache zu benutzen.
Verfasst: 30.12.2006 16:34
von ZeHa
Also wenn Du 'ne Individualsoftware für jemanden anfertigst, z.B. für einen einzigen Kunden, und der z.B. sehr gut mit Dir befreundet ist, kannst Du ihm das einfach einmalig verkaufen. Das ist dann natürlich schwarz! Aber kann auch als "Gefallen" gesehen werden, z.B. wenn Du Deinem Onkel oder so ein Programm zur Verwaltung seiner Hasenzucht oder sowas programmierst.
In allen anderen Fällen, also Individualsoftware an "richtige" Geschäftspartner oder Shareware an die breite Masse MUSST Du ein Gewerbe anmelden. Die Absicht zur Gewinnerzielung reicht hierbei schon aus, daß Du das machen mußt. Kostet aber, wie DD schon gesagt hat, ca. 20 EUR.
EDIT: Steuern zahlen mußt Du erst ab einem gewissen Betrag, Gewerbe anmelden mußt Du trotzdem schon von Anfang an.
Verfasst: 30.12.2006 19:52
von Marvin
Wie sieht das eigentlich aus, wenn, z.B., eine Funktion der PBOSL (z.B. PauseProcess) nur in PB 3.94 aber nicht in PB 4.0x vorhanden ist, darf ich dann unter 3.94 eine DLL mit PauseProcess erstellen, um sie in meinem PB 4-Programm zu benutzen?
Verfasst: 30.12.2006 20:02
von ZeHa
Das müßte eigentlich bei den PBOSL-Lizenzbedingungen dabeistehen. Ich vermute mal, daß das ok geht, weil die sicherlich unter einer LGPL-artigen Lizenz stehen. Aber lies es lieber selbst nochmal durch, ich weiß es auch nicht.
Verfasst: 31.12.2006 12:22
von DarkDragon
... Papierkram?
Verfasst: 02.01.2007 16:58
von osta
Wie genau ist denn das mit dem Gewerbe? Also wie genau läuft das ab? Muss man dann vierteljährlich eine Steuer/Einkommenserklärung abgeben? Braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt oder Steuerberater? usw...???
Verfasst: 02.01.2007 19:04
von ZeHa
Also wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann hast Du die Erlaubnis, gewerblich zu handeln, d.h. alles was über so Dinge wie Flohmarkt drüber hinaus geht
Die Steuererklärung mußt Du einmal im Jahr machen. Das kommt aber irgendwann so oder so auf Dich zu, ob Du ein Gewerbe hast oder nicht, denn sobald Du mal irgendwo arbeitest, hast Du ein Einkommen, und dann mußt Du halt einmal im Jahr ein paar Blätter ausfüllen.
Für den Anfang wirst Du sicherlich keinen Steuerberater brauchen, und auch keinen Rechtsanwalt. Du programmierst einfach ein Programm (das natürlich legal sein muß, also keine Kopierschutz-Umgehungs-Maßnahmen oder Spiele mit rassistischem Inhalt etc, aber das sollte sowieso klar sein) und meldest Dein Gewerbe an. Ab dem Tag, wo Du Deinen Gewerbeschein hast, kannst Du es z.B. auf Deiner Homepage zum Kauf anbieten. Solange Du noch unter einen gewissen Jahresumsatz fällst, mußt Du übrigens nichtmal Steuern zahlen (ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub das sind so 17.000 EUR im Jahr oder so), und es reicht, wenn Du eine simple Buchhaltung durchführst, sprich, Du schreibst auf, was Du alles eingenommen und was Du für Dein Gewerbe ausgegeben hast (z.B. wenn Du Rohlinge oder Verpackungsmaterial gekauft hast, aber auch Deine Webhosting-Kosten, Briefmarken, Papierkram etc).
Mir selber steht das auch noch bevor (dieses Jahr wird's wohl was), daher kann ich Dir noch nicht aus eigener Erfahrung berichten, aber ich habe mich schon schlau gemacht und mein Bruder hat bereits sein eigenes Gewerbe. Wenn Du also noch genauere Fragen hast, kann ich Dir bedingt weiterhelfen, wenn's zu kompliziert wird mußt Du allerdings ein bißchen googlen
Tip: Melde Dich am besten mal im
www.s-a-ve.com Forum an, dort tummeln sich sehr viele Shareware-Autoren, die auf viele Deiner Fragen die passenden Antworten haben
