Neue Spitzenfunktionen mit Vista!

Hier kann alles mögliche diskutiert werden. Themen zu Purebasic sind hier erwünscht.
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RaVeN99
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Beitrag von RaVeN99 »

@dllfreak2001:
Entwarnung wollte ich damit auch nicht geben, nur eher das ganze relativieren. Die zwei sätze welche es für dich wieder undurchsichtig machen würde ich persönlich damit wieder auflösen dass es ja irgendwo heißt dass die Festplatte und das Mainboard die zwei kritischsten komponenten sind, sprich wenn du diese tauschst sollte es bei einer zweimaligen aktivierung bleiben. So würde ichs zumindest rauslesen.

Das mit den Minderheiten halte ich auch für blödsinn, da es ja bekanntlich immer drauf ankommt wie man eine statistik liest oder generell fälscht ;)
Von dem her könnte ich mir hier auch diverse haken und Ösen vorstellen, zum beispiel dass bei den fünf Prozent die den rechner etwas umfangreicher aufrüsten wirklich nur die leutz gerechnet werden die die retail version haben... Oder meinetwegen auch die beliebte einschränkung mit Altersgruppen... Die Möglichkeiten hier zu tricksen sind enorm.
So oder so - die Zahlen sind einfach schlichtweg bestandslos (imho) und somit auch die gesamte argumentation!


@FloHimself:
Wozu bitte ne EULA unterzeichnen? Du erklärst dich bereits mit installation der Software damit einverstanden - der vertrag kommt also zustande. Oder unterzeichnest du beim einkaufen im Aldi auch jedesmal nen vertrag? Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden und besitzen dennoch rechtsgültigkeit. Ebenso wenn du bei Amazon o.ä. was bestellst, oder auch ebay. Des weiteren wurde hier ja bereits irgendwo geschrieben dass du die EULA effektiv bereits mit dem KAUF akzeptierst. Klar, auch hier gibbet haken und Ösen, aber effektiv hast du eine einzelplatz lizenz damit erworben, das ganze wird halt in der eula etwas genauer spezifiziert...
Also warum sollte ich ne EULA unterschreiben? *kopfkratz*


Mfg
RaVeN
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Hellhound66
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Beitrag von Hellhound66 »

Naja.
Ich habs nicht gehört, mir hats kein Programmierer von M$ erzählt. Ob der Bericht überhaupt irgendwelche Wahrheiten oder lediglich Interpretationen von Anhängern anderer Betriebssysteme oder Interpretationen von Menschen, die M$ nicht besonders mögen, beinhaltet, mag ich nicht abzusehen.

Aber eins weiss ich ich auf jeden Fall..
Es gab bei jedem Release von einem M$ Betriebssystem schlechte Publicity, deren Kern sich dann als halb so dramatisch erwiesen hat, als sie in die Welt geschrien (und von Nutzern anderer Betriebssysteme nur allzu gerne als Wahrheit aufgenommen) wurde.

Und noch was..
Selbst wenn es rechtlich so funktionieren würde in den USA, dann wird es in vielen Teilen der Welt trotzdem nicht funktionieren. Und ihr glaubt tatsächlich, dass M$ das erstens nicht sieht und zweitens ignoriert und damit einen Haufen Kohle verspielt? Glaubt ihr das Wirklich?
Optimismus ist ein Mangel an Information.
FloHimself
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Beitrag von FloHimself »

RaVeN99 hat geschrieben: Wozu bitte ne EULA unterzeichnen? Du erklärst dich bereits mit installation der Software damit einverstanden - der vertrag kommt also zustande. Oder unterzeichnest du beim einkaufen im Aldi auch jedesmal nen vertrag? Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden und besitzen dennoch rechtsgültigkeit. Ebenso wenn du bei Amazon o.ä. was bestellst, oder auch ebay. Des weiteren wurde hier ja bereits irgendwo geschrieben dass du die EULA effektiv bereits mit dem KAUF akzeptierst. Klar, auch hier gibbet haken und Ösen, aber effektiv hast du eine einzelplatz lizenz damit erworben, das ganze wird halt in der eula etwas genauer spezifiziert...
Also warum sollte ich ne EULA unterschreiben? *kopfkratz*
Klare Frage, unklare Antwort. Ich deute das als ein "nein" von dir. Danke für deine Ausführung. Mir ist durchaus bekannt, in welcher Form man Verträge abschließen kann. Dafür besuche ich Recht-Vorlesungen. Auch wenn ich nicht viel mitnehme, weil es einfach nicht mein Schwerpunkt ist, so merke ich doch eins: es ist oft nicht einfach im Paragraphen-Dschungel. Ich habe nicht behauptet, dieses EULA wäre unwirksam. Dennoch habe ich Zweifel an der Rechtskräftigkeit. Anstatt hier rumzulamentieren, rufe doch mal den Rechtsberater deiner Wahl an und frage ihn was er davon hält (und poste hier bitte das Ergebnis).

Also, die Frage daher: Wenn du einen Vertrag (direkt; unmittelbar) mit MS schließen würdest, wäre die Sache eindeutig. So ist es das doch wohl eher nicht. Um noch etwas Öl ins Feuer zu gießen, vielleicht mal folgende Auszüge lesen, die Suchmaschinen füttern mit "nachgeschobenen AGBs" oder ähnlichem, BGH Urteile lesen usw. usf.
http://www.sakowski.de/comp-r/comp-r11.html: Zunächst ist der Kauf des Computerprogramms beim Händler vom der Nutzungslizenz zu unterscheiden. Der Vertrag mit dem Händler beurteilt sich bei Standardsoftware nach der Rechtsprechung des BGH entsprechend den Vorschriften des Kaufrechts. Der Lizenzvertrag wird dagegen mit dem Hersteller geschlossen. Die herrschende Meinung wendet auch hier die Vorschriften des Kaufrechts entsprechend an, wenn das Programm gegen einmaliges Entgelt zur dauerhaften Nutzung überlassen wird.

Umstritten ist schon, ob Lizenzvereinbarungen überhaupt wirksamer Vertragsbestandteil und damit wirksame Rechtsgrundlage werden können, wenn sie der Käufer erst beim Öffnen der Verpackung, also nach dem Kauf, einsehen kann. Nach § 305 Abs. 2 BGB ist die Frage einer wirksamen Einbeziehung zu verneinen. In diesen Fällen ist die Geltung der Lizenzbestimmungen als Ganzes ausgeschlossen. Es gelten lediglich die gesetzlichen Mindestrechte des Urheberrechts (§§ 69a ff. UrhG).
http://de.wikipedia.org/wiki/EULA: Hinzu kommt, dass das Anklicken von "Ich stimme dem EULA zu" o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat. Der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann das Recht zur Nutzung geben würde – denn das hat er schon. Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz#EULA: Während der Installation proprietärer Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (sog. Endbenutzer-Lizenzverträge oder EULA) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können.

Diese „Verträge“ sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nicht gültig und auch nur dem Namen nach „Lizenzen“, und zwar aus zwei Gründen:

* Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt wäre, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.
* Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines "Accept"-Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den "Accept"-Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies ist nutzlos, da man den Ausschnitt auch verschieben kann, ohne den Inhalt zu lesen.
RaVeN99
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Beitrag von RaVeN99 »

Gut, Punkt für dich @FlohHimself ^^
Die Sache mit den Nachgeschobenen AGB's hatte ich zwar durchaus im Hinterkopf, aber dass es sich hier genauso verhält bzw. die Lage so ist wie dus hier zitierst war mir nicht klar.
Wie stehts allerdings wenn meinetwegen direkt auf der Packung der OEM CD, oder allgemein der Verpackung steht dass die Software nur in Verbindung mit einem neuen PC bzw. eben nur einem einzigen Rechner verwendet werden darf? Glaube mich zu erinnern das so oder ähnlich gelesen zu haben bei ner OEM von Win XP.
Hier käme ja dann durch den Kauf ein Vertrag unter den bekannten bedingungen zustande, oder isses hier ebenfalls wieder so wie mit der EULA an sich?

Wollte dich übrigens nicht irgendwie schief von der Seite anmachen, du hast zwar ne klare Frage gestellt, mir war eben nur nicht klar was du damit bezwecken willst und unterlag bei der Sache mit der Gültigkeit der EULA wohl nem kleinen Irrglauben, also nix für ungut :)


Mfg
RaVeN
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Beitrag von FloHimself »

Sorry, ich war die Nacht wohl noch etwas grantig, weil ich beim gestrigen 17&4-WG-Turnier mein Kleingeld aufn Tisch liegen lassen habe...
RaVeN99 hat geschrieben:Wie stehts allerdings wenn meinetwegen direkt auf der Packung der OEM CD, oder allgemein der Verpackung steht dass die Software nur in Verbindung mit einem neuen PC bzw. eben nur einem einzigen Rechner verwendet werden darf? Glaube mich zu erinnern das so oder ähnlich gelesen zu haben bei ner OEM von Win XP.
Es gibt ein BGH Urteil, nachdem es wohl zulässig ist, OEM Software ohne PC in den Handel zu bringen. Das wird auch so praktiziert. Nun kaufst du eine OEM CD auf der steht "[...] nur in Verbindung mit einem neuen PC". Darfst du die jetzt erst benutzen, wenn du auch einen neuen Rechner dazu kaufst? Da kann man ewig neue Fälle basteln... am besten einen Fachanwalt fragen.
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Beitrag von RaVeN99 »

Hey, kein Thema, mein kommentar war ja auch quasi hart an der grenze geschrieben ;) Wollt nur ned irgendwie nen streit vom Zaun brechen, deswegen hab ichs nochmal klar gestellt ^^

Und nochmal zwecks der OEM Software... Jo, da haste wieder recht, aber es gibt ja oftmals so "sonderanfertigungen" für Hersteller wie Medion, Fujitsu Siemens etc. die dann auch ihr Label im Windows haben und stellenweise sogar irgendwo auf der CD selbst. Diese Versionen waren gemeint ;)
Aber stimmt schon was du sagst - nen Fachanwalt konsultieren wäre hier des beste, nur wärs zumindest für mich persönlich den Aufwand nicht ganz Wert, des war mehr interesse halber gefragt, weil du da ja schonmal mehr durchblick hast als manch anderer und somit u.U. auch bissel besser Auskunft geben kannst. :)

So gesehen bleibt eigentlich nur eins übrig:
Abwarten und schaun was noch so alles aufkommt und dann schaun was sich davon alles bewahrheitet oder was nur panikmache war ^^



Mfg
RaVeN
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Beitrag von KTX82 »

http://www.winfuture.de/news,27996.html

Der Letzte Textabschnitt sagt genau das aus woran ich schon die ganze Zeit denke und worauf ich hoffe das es möglich sein wird. Da ich nämlich auch einen Selbstbau PC habe wo öfter mal was gewechselt wird, habe ich zumindest keine Lust gegen Entgeld Windows nach 2 verbrauchten Aktivierungen wieder und wieder zu aktivieren.

Ich muss gestehen das mich der RC2 von Vista bis auf Kleinigkeiten ziemlich positiv gestimmt hat (was das Look&Feel betrifft). Bis auf wenig Software, die nicht läuft, "könnte" ich schon fast komplett zu Vista RC2 wechseln ohne große Einbußen zu machen. Und auch wenn es hier vielleicht nicht auf viel Verständnis stößt: sollte nicht noch bis zum Final-Release etwas an der Regelung mit der aktivierung bei größerem Hardwarewechsel geschehen, werde ich (sofern möglich und vorhanden) eine gecrackte Version benutzen und hätte dabei nicht mal ein schlechtes Gewissen. Da ich einer der wenigen bin die zugeben umsteigen zu "wollen" bleibt mir nichts anderes als PC-Selbstbastler übrig.
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Beitrag von Kaeru Gaman »

> Und auch wenn es hier vielleicht nicht auf viel Verständnis stößt

auf wenig Verständnis stößt hier weniger der wille zur Tat,
als die öffentliche Ankündigung derselben.
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
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edel
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Beitrag von edel »

Kaeru Gaman hat geschrieben:> Und auch wenn es hier vielleicht nicht auf viel Verständnis stößt

auf wenig Verständnis stößt hier weniger der wille zur Tat,
als die öffentliche Ankündigung derselben.
Bloedsinn, manchmal ist es eben noetig. Beispiel Linux: Die original
Version von Diablo 2 lief nur mit einem Crack (Kopierschutz).
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dllfreak2001
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Beitrag von dllfreak2001 »

Nö nö,
schon wieder so ein Bericht. Nö also, diesmal ist es nicht so eine
Kleinigkeit wie bei WinXP wo man einfach nur sein OS anmeldet.
Ich finde es auch nicht übertrieben sich diesmal aufzuregen.
Denn jetzt wird einem eine "Zweimalsoftware" verhökert die zudem
doppelt so teuer ist wie der Vorgänger. Ich sehe da kein vernünftiges
Preis/Leistungs-Verhältnis, wenn man so denkt gibt man mindestens
150Eur für ne Demo aus. Irgendwann geht der Rechner kaputt und
dann steht man da!
Knacken ist auch keine Lösung, weil man dann keinen Update-Support
hat. Da haben die Hacker-Heinis leichtes Spiel.
I´a dllfreak2001
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