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Verfasst: 17.07.2006 15:30
von MVXA
Ich seh schon, wir brauchen nen Anwalt hier im Board. Oder zumindest
jemand, der Jura studiert und auch noch einen fimmel für Programmieren
hat...

Verfasst: 17.07.2006 16:07
von PMV
Das wäre wirklich mal was, aber wie viele solcher Anwälte mit diesem
Spezialgebiet gibt es? Wie viele davon können Deutsch und vorallem,
welcher von denen verirrt sich nach hier? :lol: ...

Sprecht ihr jetzt vom Kopierschutz und vom ändern einer EXE?
Naja, wer installiert nicht Mods? ... nicht bei jedem Spiel ist es
vorgesehen, diese zu modifizieren. Seis ändern der Grafiken, Sounds
oder anderer Dateien. Oder Trainer benutzten zum Cheaten um sich
unendlich viel Geld zu verschaffen. Oft ist es das selbe wie mit der
Sidler2 Demo, nur mit einem anderen Ziel und keiner wird einen dafür
belangen. Zumal Mods sogar noch ein Spiel attraktiver machen können.
Das passiert bei der Demo ja auch, sie wird als Demo attraktiver ...
wobei das in der Praxis wohl nicht so direkt funktioniert, da die
möglichkeit der 90min zu umgehen sicher nicht so bekannt wird, wie
Mods :lol:

Ich denke, selbst wenn es nicht ganz Rechtens sein sollte, ist es noch
nicht mals als "Kaverliersdelikt" an zu sehen, da man hierdurch sich ja
nicht das vollwertige Spiel erschleicht, sondern lediglich seine
möglichkeiten ein wenig erweitert, wie es Mods allgemein machen.

Und wenn wir schon so über das Thema diskutieren, wie denken dann die
eigentlichen Entwickler drüber? Ich denke nicht, das die sich so was
entgehen lassen würden :lol: ... vereinzellt vielleicht, aber die Mehrheit
würd es machen. Ich versteh eh nicht wirklich, warum sie die 90min
Sperre rein gemacht haben. Wichtig kanns ihnen nicht gewesen sein,
oder sie haben keine Ahnung von so was o_O

MFG PMV

Verfasst: 17.07.2006 16:51
von Lebostein
Man hat sich auf der Entwicklerseite wahrscheinlich auch keine großen Gedanken darüber gemacht. Ich will jetzt den Entwicklern nicht Fahrlässigkeit unterstellen, aber das es ein Bestreben der Siedler-Fans geben würde, die 90-Minuten zu knacken, daran hätte man eigentlich denken und diesen magischen Zahlenwert wenigsten so hinterlegen können, dass das Auffinden und Ändern nicht so ein Kinderspiel wird...

Verfasst: 17.07.2006 17:03
von PBZecke
Zaphod hat geschrieben:Das ist nur insofern richtig, wenn jemand vorhat die modifizierte exe auch zu verteilen. Wenn du dir ein Spiel kaufst oder es legal irgendwo kostenlos runterlädst kannst du drann rumcracken und hacken wie es dir beliebt. ....
Da hast Du natürlich Recht! Was du zu Hause machst wird wohl kaum jemand
verfolgen. Wo kein Ankläger ist, ist auch kein Richter! Zum Glück läuft die
Demo bei mir ja nicht, also kann ich nicht in Versuchung geführt werden :lol:

Aber man sollte sich schon überlegen, ob man solch etwas in ein öffentliches
Board reinstellt! Und dann auch noch ein Programmier-Forum.

Da das aber sowieso nur eine bedingt nutzbare DEMO ist, wird wohl auch
Ubisoft nicht so hinterher sein!

Verfasst: 17.07.2006 17:43
von IB-Software
Zaphod hat geschrieben:Das ist nur insofern richtig, wenn jemand vorhat die modifizierte exe auch zu verteilen. Wenn du dir ein Spiel kaufst oder es legal irgendwo kostenlos runterlädst kannst du drann rumcracken und hacken wie es dir beliebt.
Das stimmt nicht ganz:

Nach § 69c Urheberrechtsgesetz ist folgendes geregelt (Hervorhebungen von mir):
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1.
die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;

2.
die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
...


Zwar gibt es gemäß § 69d Urheberrechtsgesetz Ausnahmen von dem Zustimmungsbedürfnis aber diese werden im Falle von Siedler 2 wohl kaum vorliegen, zumindes nicht bei der Bearbeitung bzw. Umarbeitung der Zeitbegrenzung:

(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
...


Ingo

Verfasst: 17.07.2006 21:26
von PMV
Danke IB-Software.

Hm, also hab ich das ganze doch noch halbwegs richtig in erinnerung ...
naja aber das ist und bleibt in dem Fall von Sieder2: TNG eh
uninterezant, da BlueByte sicher einen Teufel tuen wird, und da hinter her
ist. Sonnst hätten sie schließlich in der Demo selber schon wesentlich
besser auf die Einschränkung geachtet.

Hm, ob das auch vor gericht gelten würde? "Aber die Entwickler haben
doch quasie dazu Eingeladen, die Sperre zu entfernen wo sie den Wert
nicht mals in der EXE verschlüsseln." :lol:

Und für das Thema "Umgehen eines Kopierschutztes" gibs ja auch solche
Gesetzte ... müsste nur auch mal wer raussuchen :D

MFG PMV

Verfasst: 17.07.2006 22:10
von Zaphod
Das ist auch wirklich unglaublich und gegen jeden gesunden Menschenverstand. Damit ist eigentlich jede MOD illegal.

Da frage ich mich wo juristisch festgelegt ist, in welche richtung ich mir den Arsch abwischen darf.

Verfasst: 18.07.2006 00:05
von hardfalcon
So viele Antworten in so wenig Zeit auf so wenig geposteten Text kommt auch selten vor... :shock:

Also: AFAIK ist es sogar erlaubt, Crack zu verbreiten, nur sollte man dazuschreiben, dass der User den Crack nur benutzen darf, wenn er Eigentümer einer legal erworbenen Lizenz der zu crackeden Software ist. Was der Benutzer mit dem Crack anstellt, dafür ist der Benutzer alleine verantwortlich.

@Kiffi: Klar kann man die Manipulation nur mit Wordpad und Taschenrechner durchführen: man macht aus dem gesuchten (zu patchenden) Wert eine Sequenz aus ASCII-Zeichen (Windows enthält ein Programm namens "Zeichentabelle"), dann sucht man diesen String mit Wordpad in der zu patchenden EXE. Dann konvertiert man den geünschten Wert, den man "reinpatchen" will, ebenfalls in einen ASCII-String, und ersetzt den ASCII-String in der EXE mit dem ASCII-Wert des Wunschwerts. Abspeichern und fertig.

@Kaeru Gaman:http://de.wiktionary.org/wiki/kontraproduktiv
Hast du u.U. das Wort "destruktiv" als gegensatz zu "produktiv" gesucht?

Ansonsten: sry, aber das entfernen dieser 90-Minuten-Sperre wird einen Siedler2-Fan sicher nicht abhalten vom Kauf der Vollversion. Und wer das Spiel nicht kauft, anchdem er in der Demo die 90-Minuten-Sperre ausgehebelt hat, der wäre auch zu knickrig gewesen, es sich zu kaufen, wenn er die Sperre nicht ausgehebelt hätte. Der hätte lieber alle 90 Minuten von vorn angefangen...

//EDIT: Ein wirksamer Kopierschutz ist ein Kopierschutz, der verhindert, dass das zu schützende Medium unerlaubt kopiert wird. Warum definiert man ihn nicht als "Maßnahme zum Schutz eines Mediums vor unerlaubten Kopieren, ohne legitime Nutzer desselben Mediums in ihrer Nutzungsfreiheit einzuschränken"? Vielleicht weil es dieser Definition nach keinen Kopierschutz gibt?

Verfasst: 18.07.2006 00:14
von Kiffi
hardfalcon hat geschrieben:Abspeichern und fertig.
<OT>
sorry, hardfalcon, aber Du willst mir doch jetzt wohl nicht weißmachen, dass
Du eine EXE in WordPad oder NotePad einliest, diese manipulierst und dann
nach dem Speichern wieder starten kannst.
</OT>

Grüße ... Kiffi

Verfasst: 18.07.2006 00:19
von hardfalcon
Das hab ich nicht behauptet. Das da oben war nur die Beschreibung eines Proof of Concepts.
Du versuchst hier, genauso wie jeder andere normale Mensch auch, mit argumenten des gensunden Menschenverstands zu argumentieren. Dabei musst du jedoch bedenken: In der Welt der modernen Justiz gehts selten genug so zu, dass es der gesunde Menschenverstand nachvollziehen könnte.
(Erinnere dich nur mal an ein gewisses unlängst ergangenes Urteil gegen einen Forenbetreiber namens "Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG"...) :allright:

//EDIT: Davon abgesehn kann ich aber nicht verstehen, was der Unterschied sein soll, ob der Anwalt sich jetzt erst einen Hexeditor besorgt, oder ob er die Manipulation mit Wordpad durchführt... :?
Aber mal ganz davon abgesehn war es natürlich nich die stärkste Idee, sowas in einem öffentlichen Forum zu posten. In München, da soll es einen gaaaaaaaaaaanz pösen Anwalt geben, der den ganzen Tag nur am PC sitzt und Foren sucht, wo sowas gepostet wird, damit er überteuerte Abmahnungen verschicken kann... Ich nenn jetzt mal keine Namen, denn erstens is das ja nur ein Gerücht (dass der Anwalt gaaaaaaaaaaanz pöse und seine Abmahnungen überteuert sind), und zweiten wollen wir ja hier keine geschäftsschädigenden Äußerungen von uns geben. Sonst kassieren wir selber noch en Abmahnung. :shock: