Re: ...
Verfasst: 10.08.2007 23:48
Kein Richter - sicherlich richtig. Allerdings eventuell erwerbslose Rechtsanwälte, die den nicht zur Rechtsberatung Befugten zu Recht auf Unterlassung veranlassen. Es wird keine Klage geben, nur die freundliche Bitte, dass doch zukünftig zu unterlassen - mit einer netten Unterlassungserklärung z.B. wegen Störung des Wettbewerbs - und mit einer "kleinen" Kostennote ...Kaeru Gaman hat geschrieben:und kein richter unter der sonne würde sich herablassen, ein stammtischgespräch über rechtsinhalte im sinne dieser gesetze strafrechtlich zu verfolgen.
Muss man ja nicht unbedingt heraufbeschwören, wenn man es ganz einfach umgehen kann, indem man nur hypothetische Fälle diskutiert ..