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Re: ...

Verfasst: 10.08.2007 23:48
von hiltwin
Kaeru Gaman hat geschrieben:und kein richter unter der sonne würde sich herablassen, ein stammtischgespräch über rechtsinhalte im sinne dieser gesetze strafrechtlich zu verfolgen.
Kein Richter - sicherlich richtig. Allerdings eventuell erwerbslose Rechtsanwälte, die den nicht zur Rechtsberatung Befugten zu Recht auf Unterlassung veranlassen. Es wird keine Klage geben, nur die freundliche Bitte, dass doch zukünftig zu unterlassen - mit einer netten Unterlassungserklärung z.B. wegen Störung des Wettbewerbs - und mit einer "kleinen" Kostennote ...
Muss man ja nicht unbedingt heraufbeschwören, wenn man es ganz einfach umgehen kann, indem man nur hypothetische Fälle diskutiert ..

Verfasst: 11.08.2007 00:15
von Kaeru Gaman
gegen "Unterlassungserklärungen mit Kostennote" kann man wiederum wunderbar vorgehen...

ne ehrlich, die typen, die sowas probieren, wissen schon, warum sie sich weniger schlaue opfer suchen
als leute, die intelligent genug sind, programme zu schreiben... ;)

aber lassen wir das.

grundsätzlich will ich nur festhalten, dass ich als Moderator keine ursache habe,
die User dieses forums zu ermahnen in dieser hinsicht.

wer gerne vorsichtiger sein möchte, hat in deinem rat einen guten anhaltspunkt.

@All

meine Meinungsäußerung soll auch nicht heißen, dass ich irgendwie einen
freibrief erteile, oder auch nur im mindesten berechtigt wäre, das zu tun.

dieses forum ist das richtige leben: letzendlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.