> In diesem Falle sind die Daten der Eltern mit anzugeben. Steht doch dort ganz deutlich
ja? dann beleg das mal bitte.
[edit]
er ist keine
juristische Person, weil er nicht voll geschäftsfähig ist, er ist "nur" eine
natürliche Person.
juristische Person meint einen geschäftsfähigen Menschen oder eine Firma. Microsoft z.B. ist eine juristische Person.
dieser Nebensatz meint keinen gesetzlichen Vertreter im Sinne eines Erziehungsberechtigten.
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dort steht
nicht dass eine telefonnummer angegeben werden müsste....
die rede ist von "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen"
wenn man kein telefon hat, kann man keins angeben.
wenn du in einer WG leben würdest, könnte niemand von dir verlangen, die telefonnummer der WG anzugeben,
denn das sind nicht
deine persönlichen daten, die mitglieder deiner WG können auf ihren Datenschutz bestehen.
du musst lediglich im rahmen der zumutbaren möglichkeiten "eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen"
(mit zumutbar meine ich hiermit, dass niemand 24/365 nen messenger eingeschaltet haben muss, genausowenig wie ein geschäftsmann 24/365 telefonisch erreichbar ist)
die Straßenadresse ist bestandteil der bedingungen, weil "die ladungsfähige Anschrift"
bedeutet, dass dir eine vorladung unter dieser adresse zuverlassig zugestellt werden kann.
...in wieweit ein einmaliger Nachname in einem kleinen Dorf einer genauen anschrift bedarf um rechtsgültig vorladbar zu sein, halte ich für ungenügend geklärt....
......und im falle eines Rechtsstreits, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt aber keine Straftat, halte ich den Status der Minderjährigkeit des Betreibers durchaus für mildernd.