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Verfasst: 10.04.2007 02:15
von ts-soft
Alle Angaben, Strasse, Eltern, Mail, Telefon sind erforderlich. Wenn er kein
Telefon hat, das der Eltern, ansonsten Seite vom Netz nehmen.
Extrawurscht für Minderjährige gibts nicht! In diesem Falle sind die Daten der
Eltern mit anzugeben. Steht doch dort ganz deutlich :wink:

Verfasst: 10.04.2007 02:25
von Kaeru Gaman
> In diesem Falle sind die Daten der Eltern mit anzugeben. Steht doch dort ganz deutlich
ja? dann beleg das mal bitte.

[edit]
er ist keine juristische Person, weil er nicht voll geschäftsfähig ist, er ist "nur" eine natürliche Person.
juristische Person meint einen geschäftsfähigen Menschen oder eine Firma. Microsoft z.B. ist eine juristische Person.
dieser Nebensatz meint keinen gesetzlichen Vertreter im Sinne eines Erziehungsberechtigten.
[/edit]

dort steht nicht dass eine telefonnummer angegeben werden müsste....

die rede ist von "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen"

wenn man kein telefon hat, kann man keins angeben.

wenn du in einer WG leben würdest, könnte niemand von dir verlangen, die telefonnummer der WG anzugeben,
denn das sind nicht deine persönlichen daten, die mitglieder deiner WG können auf ihren Datenschutz bestehen.

du musst lediglich im rahmen der zumutbaren möglichkeiten "eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen"
(mit zumutbar meine ich hiermit, dass niemand 24/365 nen messenger eingeschaltet haben muss, genausowenig wie ein geschäftsmann 24/365 telefonisch erreichbar ist)


die Straßenadresse ist bestandteil der bedingungen, weil "die ladungsfähige Anschrift"
bedeutet, dass dir eine vorladung unter dieser adresse zuverlassig zugestellt werden kann.

...in wieweit ein einmaliger Nachname in einem kleinen Dorf einer genauen anschrift bedarf um rechtsgültig vorladbar zu sein, halte ich für ungenügend geklärt.... :twisted:

......und im falle eines Rechtsstreits, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt aber keine Straftat, halte ich den Status der Minderjährigkeit des Betreibers durchaus für mildernd.

Verfasst: 10.04.2007 02:42
von ts-soft
Ist einfacher.
>> wenn man kein telefon hat, kann man keins angeben.
Und auch keine Internetseite betreiben!

>> In diesem Falle sind die Daten der Eltern mit anzugeben. Steht doch dort ganz deutlich
> dann beleg das mal bitte.
Weil die Eltern die volle Verantwortung für die Page haben, solange er nicht
volljährig ist, so sind diese dort auch anzugeben, als Verantwortliche.

Die Gerichte setzen ein paar Dinge voraus, die gegeben sind oder sollten,
wenn dem nicht so ist, kein öffentlicher Webauftritt.

Jedenfalls hab ich das so erfahren, wer das nicht Glauben möchte, oder
ignoriert, soll mir schnurz sein, wird schon nichts passieren, wenn doch,
will ichs nicht Wissen. Ich hab gewarnt.

:mrgreen:

Verfasst: 10.04.2007 02:49
von X0r
Was? Man muss dan die Daten seiner Eltern angeben? also das ist doch völlig absurd.

@ts-soft: http://www.blitzforum.de/impressum/
Wird auch keine Telefonnummer angegeben.

Verfasst: 10.04.2007 02:51
von Kaeru Gaman
> Weil die Eltern die volle Verantwortung für die Page haben, solange er nicht
> volljährig ist, so sind diese dort auch anzugeben, als Verantwortliche.
yo stimmt :mrgreen:

...das hab ich doch glatt irgendwie übersehen.... shame on me :mrgreen:

....das mit der telefonnummer, da hab ich mir weitergehend gedanken drüber gemacht,
weil es mich beträfe, wenn ich ne website mache.
ich hab ne anteilige Flatrate in der WG, aber keine eigene telefonnummer.

[edit]
> Was? Man muss dan die Daten seiner Eltern angeben? also das ist doch völlig absurd.
nein, das ist richtig so. du bist keine geschäftsfähige person.

aber auch das ist gewissermaßen einschränkbar aufgrund des datenschutzes.
also, du musst nicht den vollen namen deines gesetzlichen vertreters angeben. (* meine meinung)

aber name und adresse sollen vollständig sein, und die erreichbarkeit muss auch gewährleistet sein.

Verfasst: 10.04.2007 02:57
von ts-soft
Forge hat geschrieben:@ts-soft: http://www.blitzforum.de/impressum/
Wird auch keine Telefonnummer angegeben.
Und, was heisst das?
Bruno geht bei rot über die Strasse, also darf ich das auch?
Unmittelbare Kommunikation wird von vielen Richtern als Telefon ausgelegt,
E-Mail ist nicht unmittelbar aber zusätzlich erforderlich. Du kannst natürlich
hoffen eine Richter zu erwischen, der das anders sieht, das wäre dann wie
Lotterie.

Verfasst: 10.04.2007 02:58
von X0r
>du bist keine geschäftsfähige person.
Wie meinst du das? Ich verkaufe nichts, sondern "verschenke" nur.
Mache ich dann Geschäfte?
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
Entweder versteh ich das falsch, oder ihr habt was durcheinander gebracht.

Verfasst: 10.04.2007 03:02
von Kaeru Gaman
> http://www.blitzforum.de/impressum/
> Wird auch keine Telefonnummer angegeben.
nein, die erreichbarkeitsklausel wird durch die emailadresse zumindest teilweise erfüllt.
tatsächlich ist es noch nicht gerichtlich geklärt, ob eine email der klausel genügt.
es wurde noch niemand verklagt, weil er nur eine email angegeben hat,
ein großer teil der anwälte ist der meinung, er würde nicht genügen,
weil keine unmittelbare erreichbarkeit gewährleistet ist,
aber es ist noch nicht ausgefochten und wird es vielleicht nie.


"geschäftsfähige person" bezieht sich auf deinen rechtsstatus.
du bist als minderjähriger nicht voll geschäftsfähig.
in sofern muss bei gewissen dingen dein gesetzlicher vertreter (deine eltern) angegeben werden.

.... allerdings habe ich auch keine informationen vorliegen, in wiefern das beim betreiben einer website der fall ist....

aber alleine das betreiben einer webseite ist ein "Mediendienst",
jedenfalls solange sie nicht extremen einschränkungen unterliegt um als "persönlich" klassifiziert werden zu können.

[edit]
über "geschäftsmäßig" haben wir schon weiter vorne gesprochen.
deine website, die auf dauer eingerichtet ist um kostenfreie software zugänglich zu machen, muss als "geschäftsmäßig" betrachtet werden.

"elektronische post" bedeutet nicht nur email, das ist ein älterer ausdruck aus der kommunikationstechnik.
(müßte ich jetzt noch mal graben, aber das bezieht sich auch auf andere elektronische adressen)

Verfasst: 10.04.2007 03:05
von X0r
Der Haken ist aber, dass ich kein Geld bzw. keine Gewinne durch meine Telemedien mache.

Und in § 5 Allgemeine Informationspflichten steht ausdrücklich, dass ein Impressum nur vorliegen muss, wenn der Beitreiber Telemedien verkauft.

Edit:
Ist jetzt etwas verwirrend.

Verfasst: 10.04.2007 03:08
von Kaeru Gaman
Forge hat geschrieben:Der Haken ist aber, dass ich kein Geld bzw. keine Gewinne durch meine Telemedien mache.
nein ist es nicht, "geschäftsmäßig" <> "gewerbsmäßig".
bitte noch mal nachlesen.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.
da du auf deiner website dauerhaft deine software anbieten willst, wenn auch unendgeltlich, ist sie eindeutig "geschäftsmäßig".

im besonderen den von IB-Software angegebenen link:
http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm