Seite 4 von 6

Verfasst: 17.07.2006 11:39
von Kaeru Gaman
Kiffi hat geschrieben:darf man im Tante-Emma-Laden etwas stehlen, weil an der Ausgangstür
keine Alarmsensoren installiert sind oder weil dort kein Wachmann steht,
der Dich vor dem Verlassen filzt?
ich meine, diese Analogie trifft es ziemlich gut.

Verfasst: 17.07.2006 11:54
von Lebostein
Aber in dem Fall habe ich ja die Ware legal erworben (bzw. kostenlos heruntergeladen). Und was ich mit der Ware zuhause mache, soll doch mir selbst überlassen sein. Solange ich nichts weitergebe (verschenke oder verkaufe), darf ich doch so viel wie ich will manipulieren: Texturen selber malen, irgendwelche Geschwindigkeitswerte von Autos (Need for Speed) mit dem Texteditor anpassen, Sounds austauschen, Spielstände manipulieren usw. Das darf doch nicht verboten sein?

Das illegale Herunterladen und Manipulieren finde ich alles andere als gut und sowas sollte auch verstärkt geahndet und bestraft werden. Aber Ware kaufen (bzw. kostenlos herunterladen) und dann nach Belieben manipulieren hat für mich nichts strafbares.

Verfasst: 17.07.2006 12:01
von MVXA
Und wenn es ein kostenloses Werbegeschenk ist? Eine
Taschenlampe, mit Namen des Tante-Emma-Ladens.
Allerdings kann man die Batterien dort nicht mehr
austauschen. Man findet die Taschenlampe aber ganz
brauchbar. Ist es dann auch verboten die Taschenlampe
auf zu schrauben und die Knopfbatterie dann so
auszutauschen?

Verfasst: 17.07.2006 12:04
von Deeem2031
Bei der Taschenlampe ist es vom Herrsteller meist vorgesehen das du die Batterien austauschen kannst. Bei Exen 8 bytes zu ändern ist kein "gewöhnlicher" Gebrauch einer Exe und damit illegal. So sehe ich das.

Verfasst: 17.07.2006 12:05
von Kaeru Gaman
> Das darf doch nicht verboten sein?

nicht alles, was legitim ist, ist auch legal.


> hat für mich nichts strafbares.

Gesetzeslage ist kein ergebnis einer Meinungsumfrage...


ehrlich gesagt, ich weiß es nicht, ob es legal ist oder nicht.

tatsache ist, dass im softwaresektor (bis heute) mehr als woanders gilt:
Wo kein Kläger, da kein Richter.


> Bei der Taschenlampe ist es vom Herrsteller meist vorgesehen das du die Batterien austauschen kannst.

es gibt auch geräte, wo es tatsächlich nicht vorgesehen ist.
allerdings hab ich noch nie davon gehört, dass jemand verklagt wurde, weil jemand ein gerät länger benutzt, als die erste batterie hält.

Verfasst: 17.07.2006 12:05
von Kiffi
> Und was ich mit der Ware zuhause mache, soll doch mir selbst überlassen
> sein.

Jein. Kaufst Du Dir eine Banane, so ist es dem Obsthändler egal, was Du
damit machst. Du kannst sie essen, an die Wand nageln, oder was auch
immer.

Bei Software ist das ein wenig anders. Sofern es keine Software ist, die Du
bei einem Programmierer in Auftrag gegeben hast (und es auch nicht
anders im Vertrag festgelegt wurde) kaufst Du in i.d.R. nicht die Software,
sondern lediglich die Rechte, die Software zu benutzen. Das ist schon ein
Unterschied.

> Aber in dem Fall habe ich ja die Ware schon gekauft.

in diesem speziellen Fall hast Du Dir nur die Software heruntergeladen. Du
hast also weder die Software noch deren Nutzungsrechte gekauft ;-)

> Solange ich nichts weitergebe (verschenke oder verkaufe), darf ich doch
> so viel wie ich will manipulieren

mit Deinem Code (oder Deiner Anleitung) in diesem Thread hast Du aber
was weitergegeben: Dein Wissen, wie man die Software manipulieren
kann.

Grüße ... Kiffi

Verfasst: 17.07.2006 12:12
von Lebostein
Tja, Software scheint ja schon was besonderes zu sein. Danke für die Hinweise! Hab mich bisher nie damit befasst. Werde dann wohl den kompletten Eintrag entfernen müssen...

Ich war eben erstaunt, wie einfach das funktioniert.

Verfasst: 17.07.2006 13:18
von Zaphod
Beim Kopierschutz gibt es eine Klausel nach der das umgehen legal ist, wenn es nicht erkennbar war, dass das ein Kopierschutz sein sollte und er damit praktisch "aus versehen" umgangen wurde.

Da ich keinerlei Kopierschutzfunktion (im Sinne einer Kopierschutzfunktion) im ändern einer Zeitbegrenzung feststellen kann halte ich es für legal.

Es ist auch in Deutschland prinziepiell legal cracks zu besitzen und anzuwenden (es gibt ja auch vollkommen legitime gründe das zu tun, wie zb Probleme mit dem PC laufwerk oder die installation in Wine). Was man zuhause mit seinen Daten macht ist in deutschland zum glück noch ziemlich egal. Legal besitzen muß man die Software die man da nutzt natürlich trotzdem.

Nur das verteilen von cracks ist illegal, wobei der kleine sourcecodeschnippsel keinen einfluß auf dei Kopierbarkeit des demos hat und somit auch keine umgehung einer Kopierschutzmaßnahme ist.

Verfasst: 17.07.2006 14:25
von PBZecke
Es ist aber nicht legal und ganz einfach zu erklären: Durch den geposteteten
Code wird die exe verändert. Und das hat der Herausgeber bestimmt nicht
erlaubt! Das braucht nicht einmal im Lizenvertrag stehen. Der Urheber der
Software behält die Rechte am Programm, und nur er darf sie verändern!
Außer er genehmigt dies ausdrücklich.

Verfasst: 17.07.2006 15:22
von Zaphod
Das ist nur insofern richtig, wenn jemand vorhat die modifizierte exe auch zu verteilen. Wenn du dir ein Spiel kaufst oder es legal irgendwo kostenlos runterlädst kannst du drann rumcracken und hacken wie es dir beliebt.

Wir sind ja nicht in den USA.

Das kann dir nichteinmal eine EULA verbieten.

Die neueren Regelungen zum verbot der umgehung eines Kopierschutzes gilt bisher nur für Filme und Musik, aber noch nicht für Software (ist aber bestimmt der nächste Schritt).

Das ist das wohlige warme gefühl in einer rest Demokratie zu leben.