Die haben die Rechtsform VaG, Verein auf Gegenseitigkeit. Sind in der Regel Versicherungsvereine. Ich glaube nicht, dass ein Spieleentwicklungsverein auf Gegenseitigkeit eintragungsfähig isthiltwin hat geschrieben:Warum???? Sagt Dir HDI etwas??? KPV?
Es gibt genausoviele gute Beispiele für seriöse Vereine ...

Ich schrieb extra idR... natürlich geht es auch ohne Nachschusspflicht, Du hast völlig recht.hiltwin hat geschrieben:Irrtum - ein Satz in die Satzung, und das war es!Bei Genossens ist es mit der Haftung auch nicht so einfach, da idR Nachschusspflicht bei Insolvenz besteht.
In der Satzung einer Genossenschaft kann diese unbeschränkte Nachschusspflicht jedoch auf eine Haftsumme beschränkt oder ganz ausgeschlossen werden (§§ 23, 105, 119 GenG).
Bestes Beispiel für eine insolvente Genossenschaft war die Bietigheimer Wümeg, eine Malereinkaufsgenossenschaft. Wie hier nachzulesenist, wurde die Nachschusspflicht in Anspruch genommen. Wer einen funktionierenden Taschenrechner hat, kann nachrechnen, dass sich der Autor des Artikels um eine Stelle verrechnet hat. Wie mir persönlich bekannt ist, mussten einzelne Genossen bis zu 80.000 EUR nachlöhnen, das geht für einen kleinen Handwerker dann schon ans Altersruhegeld.
Ansonsten war ich 11 Jahre im Umfeld des Württembergischen Genossenschaftsverbandes tätig und glaube daher die Antwort des Verbandsvorsitzenden zu kennen, wenn man bei ihm eine Spieleentwicklungsgeno gründen möchte.

Ja, da hast Du völlig recht, würde ich auch nicht mehr machen!hiltwin hat geschrieben:Allerdings haftest Du auch für die Fehler der anderen Gesellschafter. Und wenn bei denen nichts zu holen ist, darfst Du als Eigenheimbesitzer als erstes ausziehen. Ich würd nichtmal mit Verwandten oder den besten Freunden eine GbR anfassen!Die GbR ist so schlecht nicht, solange man sein Business solide und ohne große Außenwirkung betreibt.

[/quote]hiltwin hat geschrieben:Auch wenn viele anderer Meinung sind: das Gedankenmachen über das Verteilen vor dem Erlegen macht viel Sinn und erspart im Nachhinein viele Streitigkeiten über jemanden vermeintlich zustehendes!könnte, dann würde ich mir Gedanken machen, wie man den Bären erlegen und verteilen könnte
Auch das ist natürlich richtig. Aber mein Eindruck war, dass man noch nicht mal weiß, wie ein Bär aussieht
