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Verfasst: 10.04.2007 01:05
von ts-soft
IB-Software hat geschrieben:ts-soft hat geschrieben:den Abmahnanwalt juckts nicht, der Mahnt ab und wenn man sich nicht rührt, ist es fällig, weils dann rechtskräftig wird.
Diese Aussage ist (glücklicherweise) komplett falsch und kann so nicht stehenbleiben.
"Sie deutet nur daraufhin, das Du demselben Irrtum unterliegst, wie viele andere auch".
Ist mir schon klar, das dafür ein Richter entscheiden muß, aber
Gerichtsverhandlung gibts nicht unbedingt, dafür hat man aber
Widerspruchsrecht, wobei einem dann noch gesagt, wird, das der
Widerspruch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Unsere Gerichte
sind überlastet und arbeiten vielfach nach Schema F.
Ich hab 200€ Geldstrafe dafür erhalten, das ich einer Einladung als Zeuge
nicht gefolgt bin. Ich habe diese Vorladung aber nie erhalten, habe mich
deshalb erkundigt, die Gerichte verschicken sowas inzwischen als
normalen Brief, nicht als Zustellungsurkunde. Für die 2te Verhandlung hab
ich den Brief erhalten, offener Umschlag

, sah aus wie eine
Werbung.
Unter diesen inzwischen normalen Umständen an dt. Gerichten, würde ich
beim allerkleinsten Zweifel sofort ein Impressum anbringen, ohne weiter
zu überlegen

Verfasst: 10.04.2007 01:06
von X0r
Firma vortäuschen? Indem man z.B (C) CoolSoftware oder sowas schreibt?
Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass mir etwas unerstellt wird.
Verfasst: 10.04.2007 01:11
von ts-soft
>> (C) CoolSoftware
Das hat nicht mit einer Firma zu tun und ist rechtlich vollkommen überflüssig,
ist lediglich Dein Gimmick
Die Tatsache, das dieses Programm von Dir ist, macht es zu Deinem
geistigen Eigentum, so das es autom. geschützt ist. Besonderer Hinweise
bedarf es dazu nicht, aber wenn man dies Nachweisen kann, wäre von Vorteil
Aber in der Versionsinfo unter Firma würde ich nichts eintragen!
Verfasst: 10.04.2007 01:17
von Kaeru Gaman
> Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass mir etwas unerstellt wird.
nicht im mindesten.
...im grunde solltest du dankbar sein, denn das, was sich hier vielleicht andeutungsweise so anhört, als wolle man dir etwas unterstellen, das könnte ein böswilliger, gewinnsüchtiger anwalt tatsächlich unterstellen.
deine seite ist (soweit ich sie in erinnerung habe) relativ professionell aufgemacht.
das ist ja schön, aber sollte jemand den eindruck gewinnen, dass es sich um eine firmenwebsite handelt, könntest du dich in teufels küche reiten.
deswegen wäre es wirklich hilfreich, wenn in deinem impressum eindeutig angegeben wird, dass es sich um eine private website eines minderjährigen handelt.
du bräuchtest z.b. auch keine telefonnummer angeben, weil du keine eigene besitzt.
niemand kann von dir verlangen, die persönlichen daten deines vaters zur verfügung zu stellen.
allerdings musst du der erreichbarkeitsklausel genügen, also email, messenger oder SMS.
(wenn du ein eigenes Händie hast, kannst du die nummer angeben, solltest du vielleicht sogar)
natürlich ist es schick, eine website zu haben, die sehr professionell aussieht,
aber du solltest eben vermeiden, dass sie mit einer geschäftswebsite verwechselt werden kann.
dazu wird es wie gesagt schon ausreichen, wenn das im Impressum ausdrücklich angegeben ist,
und außerdem das Impressum von jeder einzelnen Page mit möglichst nur einem Klick erreichbar ist.
(das ist sowieso wichtig für jede website. sobald mehr als 3 klicks notwendig sind, könnte das als behinderung der zugänglichkeit angesehen werden.)
btw: das gilt auch für technische hindernisse.
wenn dein impressum nur in einer grafik sitzt, oder nur über ein javascript-popup zugänglich ist, gilt dies bereits als rechtswidrige technische barriere (€50.000)
Verfasst: 10.04.2007 01:20
von ts-soft
>> wenn dein impressum nur in einer grafik sitzt
psssscht, nicht petzen 
Verfasst: 10.04.2007 01:29
von X0r
@KG: Danke! Aber muss ich erwähnen, dass ich 14 Jahre alt bin?? Das isn bischen schei**. Reicht nicht einfach mein Name?
Denn Firmen schreiben im Impressum immer den Firmennamen(Glaub ich jedenfalls).
Verfasst: 10.04.2007 01:34
von Kaeru Gaman
Forge hat geschrieben:@KG: Danke! Aber muss ich erwähnen, dass ich 14 Jahre alt bin?? Das isn bischen schei**. Reicht nicht einfach mein Name?
Denn Firmen schreiben im Impressum immer den Firmennamen(Glaub ich jedenfalls).
ja natürlich schreiben firmen den firmennamen, das ist die sogenannte "juristische Person",
dort muss man aber dementsprechend "bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten" angeben, also, Geschäftsführer o.ä.
> Aber muss ich erwähnen, dass ich 14 Jahre alt bin?? Das isn bischen schei**
nein, das ist im endeffekt ein verdammtes glück!
natürlich
musst du es nicht erwähnen, aber du
darfst es erwähnen, und das kann ein riesen vorteil sein.
wenn in deinem Impressum deutlich wird, dass du 14 bist, dann wird niemand auf die idee kommen, es sei eine scheinfirma,
aber wer will kann das professionelle layout "das dieses kind erstellt hat" gebührend bewundern.
(um dir das positive mal ins bewußtsein zu rufen)
Verfasst: 10.04.2007 01:34
von ts-soft
Mach Dein Impressum einfach so vorschriftsmässig, wie meins ist, bis auf das
es ein Bild ist, dafür mußte erst 50€ beiseite legen

Verfasst: 10.04.2007 01:56
von X0r
@KG: Es geht mir nicht um professionel oder sonstwas(Nagut, etwas schon). Will halt kein Ärger haben. Wenn im Impressum nur mein Name steht, dann ist ja wohl klar, dass das keine Firma ist. Micr0$0ft schreibt ja nicht Bill Gates hin.

Verfasst: 10.04.2007 02:05
von Kaeru Gaman
nuja, aber trotzdem musst du zumindest ne ortsangabe machen, um dem Absatz 1 genüge zu leisten.
eigentlich muss da die genaue straßenadresse stehen.
(aber wenn es eindeutig die site eines minderjährigen ist, und er nur den ort angibt, und er nicht in ner großstadt wohnt, und in dem ort nur eine familie mit dem nachnamen wohnt... dann will ich mal den richter sehen, der daraus nen strick dreht...
aber das ist keine offizielle rechtsberatung, nur meine meinung.... ich bin kein weltlicher anwalt.)
dem Absatz 2 musst du trotzdem folgen.
dort mag die email-adresse vorerst genügen, im zweifelsfall tut sie es nicht.
(und bei nem minderjährigen ist das doch wieder genug, weil's garnicht so weit kommt)
zur erinnerung:
Neues Telemediengesetz hat geschrieben:§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
> Micr0$0ft schreibt ja nicht Bill Gates hin
nein, aber die anwaltskanzlei die zuständig ist => "bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten"
...außerdem ist es so, dass amerikanisches recht von deutschem recht abweicht.