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Verfasst: 12.06.2005 14:31
von NicTheQuick
Vielleicht sollte ich doch Anwalt werden... :|

Aber mit NicTheQuick kann ich ja nichts falsch machen. So könnte ich dann ja auch meine Kanzlei nennen? Hm... Nein, das passt eher für eine Privatdetektei. :freak:

Verfasst: 12.06.2005 15:01
von Franky
Hauptsache du wirst nicht Darsteller für Zwielichtige Filmchen zum Thema Paarung. Da könnte der Name falsch interpretiert werden :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 12.06.2005 15:47
von benny
Franky hat geschrieben:Hauptsache du wirst nicht Darsteller für Zwielichtige
Filmchen zum Thema Paarung. Da könnte der Name falsch interpretiert
werden :lol: :lol: :lol:
:lol: das wären dann aber dem Namen nach nur Kurzfilmchen :lol:


Zum Thema:

Unglaublich ... dazu fällt einem nix mehr ein :!: Ist das in anderen Ländern
außer den Staaten auch so :?: Ansonsten wär's 'nen weiter Grund auszu-
wandern :roll:

Verfasst: 12.06.2005 15:50
von Ynnus
Ist es da eine Frage, wo der Server steht, oder welche Nationalität der User hat, also wo er wohnt?

Verfasst: 12.06.2005 16:12
von Kaeru Gaman
@benny

jawohl...

...kennt einer ne pazifikinsel mit internetanschluß?

laßt uns ne commune gründen...

Verfasst: 12.06.2005 16:15
von benny
@Kaeru:

Ich bin dabei ...

Verfasst: 12.06.2005 17:04
von orange-blue
> Ist das in anderen Ländern außer den Staaten auch so.
Ich hät gedacht das is eh in Deutschland passiert

>Ist es da eine Frage, wo der Server steht, oder welche Nationalität der User hat, also wo er wohnt?
das würd mich auch interessieren

Verfasst: 12.06.2005 17:11
von Kaeru Gaman
kurz vorm abi hatte mal ein kumpel von mir ne thermoskanne mit dem Warenlabel GOTT®

...jetzt stell ich mir vor, wie diese firma sämtliche kirchen verklagt,
dann die kirchen geltend machen, daß sie die älteren rechte haben,
und die firma in höhe ihres gesamtkapitals haften muss... :freak:

Re: Rechtlich geschützte Usernicks

Verfasst: 12.06.2005 17:22
von freedimension
Kiffi hat geschrieben:> will euch und Rob ein bißchen ärger ersparen:

ist eigentlich bekannt, um welchen Usernamen es im besagten Fall geht?

Grüße ... Kiffi
Meines Wissens nach handelt es sich in diesem Fall um den Benutzernamen "alpha lex" was ja durchaus Brisanz enthält, bedenkt man wie stark dieser Name doch schon den Body Building und Sportbereich geprägt hat ...

... nämlich gar nicht.

Zu den Leuten die jetzt gerne Auswandern würden: Recht habt ihr, denn so ein Recht gibt es tatsächlich nur in Deutschland, in sämtlichen anderen Ländern die mir so einfallen (einschließlich der USA wo man für seine Millionen immerhin schon vor Gericht muss, da langt so ein popeliger Brief nicht) gibt es das Abmahnverfahren in dieser Art nicht; zumindest der erste Kontakt/Hinweis/Aufforderung muss kostenfrei sein (d.h. von Seite des Abmahners gezahlt werden).

Würde mich allerdings stark wundern, wenn das so durchgehen würde, der Anwalt sollte konsequenterweise gleich seine Zulassung zurückgeben müssen.

Re: Rechtlich geschützte Usernicks

Verfasst: 12.06.2005 18:00
von Kiffi
> Meines Wissens nach handelt es sich in diesem Fall um den
> Benutzernamen "alpha lex"

danke für die Info!

Grüße ... Kiffi