Re: Leadwerks + PB
Verfasst: 16.08.2011 10:34
Gefährliches Halbwissen. Eulas *SIND* rechtskräftig, wenn sie *VOR* Vertragsabschluss angezeigt werden. Aus den Grund sind Eulas in Spielen etc. die du in Laden kaufst ungültig, weil du das nicht vor den Kaufen einsehen kannst. Wenn aber bei einer Onlineseite vor den Kauf diese angezeigt werden, sind sie für dich bindend - außer sie verstoßen gegen geltendes Recht.Blackskyliner hat geschrieben:Das ganze Problem dessen wird einfach lizenztechnisch sein... Okay, derjenige einer, der das gemacht hat, hat mal wieder nur eine EULA verfasst womit allen hier in Europa das so ziemlich wayne sein kann...
p.s.: Ich denke mal, das ein Englischer Mod/Admin da eingegriffen hat - die englische Begründung in Text spricht dafür. Wer kann eigentlich egal sein - genauso aus welchen Grund - Das hier ist kein öffentlicher Platz, sondern ein Privates Forum und dann gilt dann das Hausrecht des Besitzers.