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Verfasst: 23.10.2008 18:47
von PMTheQuick
Hier was gefunden:
http://pdos.csail.mit.edu/scigen/
Müssen nur noch nen Wrapper erstellen. Von 2 Studenten erstellt ^^ Erstellt wissenschaftliche Texte. ^^ (Natürlich mit vielem was nich stimmt ^^) Einfach bis zu 5 Autoren eingeben und fertig
Gruss
PMTheQuick
Hier mal mein Dokument:
http://apps.pdos.lcs.mit.edu/cgi-bin/sc ... PMTheQuick&
Verfasst: 23.10.2008 19:29
von Batze
Ich bin ja für deren Idee (Und das ist nicht ironisch gemeint). Die Nationalbibliothek soll ja gerade alle erscheinenden Werke für die Nachwelt sichern und ich denke wenn immer mehr Inhalte nicht mehr in gedruckter Form, sondern nur noch als flüchtige Daten vorliegen muss eine Möglichkeit gefunden werden auch diese Daten zu sichern. Problem ist nur dass sie scheinbar kein wenig darüber nachgedacht haben wie und in welchem Ausmaß das geschehen soll. Es ist ja unmöglich alle digitalen Inhalte festzuhalten und es gibt zusätzlich noch das Problem festzulegen was "veröffentlicht" bedeutet (wenn es für alle zugänglich auf einer Website zum Download bereitsteht?). Selber die Website-Besitzer einschicken lassen würde zu einer unendlichen Datenflut führen.
Naja, ich kann das so schlecht erklären aber es hat jedenfalls nichts mit Überwachung zu tun (was man veröffentlicht ist ja schließlich öffentlich

)
Und so schlecht ist es ja nicht wenn die Pureboard-Einträge gesichert werden. Falls der Server mal ausfällt holt man sich einfach ein Backup von der National-Bibliothek. Da die aber sicherlich gezwungen sein werden zu selektieren was wichtig ist und was nicht werden wohl kaum "normale" Websites von Einzelpersonen gespeichert werden können.
Verfasst: 23.10.2008 22:18
von hardfalcon
Batze: Das Problem ist nicht, DASS sie es speichern. Das Problem ist, dass sie allen ernstes Verlangen, dass jeder sein Zeug selber einreicht, anstatt dass sie einfach nen automatischen Spider auf das Netz loslassen, der deutschsprachige Texte erkennt und automatisch speichert. Falls du dein Zeug nicht abliefern willst, können die dich unter Strafandrohung dazu zwingen, es einzureichen. Und die Definition der Inhalte (Texte), die unter diese Regelung fallen, die ist genau, wie man es von modernen Gesetzestexten erwartet: Dynamisch und extrem flexibel.
Verfasst: 23.10.2008 22:32
von Batze
Das verlangen sie aber nicht wirklich allen ernstes, denn sie können das im Moment eh nicht speichern.

Dieser heise-Artikel ist übertrieben. Im Moment geht es eigentlich scheinbar eher um die E-Book-Anbieter sowie Universitäre Schriften. In diesem Fall ist mal das Gesetz mal wieder vor den Umsetzungsmöglichkeiten da. Aber man beschuldigte die DNB ja gleich der Überwachung.
Verfasst: 23.10.2008 22:57
von hardfalcon
Wo hat man die DNB denn der Überwachung bezichtigt?
Es geht nur darum, dass Deppen, die momentan die Legislative innehaben in Deutschland, mal wieder gezeigt haben, wie inkompetent sie sind. Um zu wissen, dass in nen Gesetzestext klare Definition gehören, und da kein Unklarheiten drin sein dürfen, muss man ja nicht Jura studiert haben, das sollte jedem halbwegs klar denkenden Menschen auch so einleuchten.
Verfasst: 23.10.2008 23:06
von Kaeru Gaman
> Falls du dein Zeug nicht abliefern willst, können die dich unter Strafandrohung dazu zwingen, es einzureichen.
genau das ist der Knackpunkt.
von mir aus sollen die doch sammeln, was sie wollen, und wenn sie etwas finden, von dem sie gerne ein spezielles examplar hätten, dann sollen sie doch gerne anfragen, dann druck ichs ihnen mit goldrand aus.
aber dass eine verordnung in Kraft tritt die dich verpflichtet deine Publikationen gefälligst abzuliefern, oder sie können dich zur Kasse bitten, und die dann so schwammig formuliert ist, dass sie sich auf alles beziehen kann, ist nunmal einfach ne frechheit!
damit schaffen sie sich die Grundlage, zu dir zu kommen und zu sagen:
"hey, sie haben ihr posting im PB forum nicht bei uns abgeliefert, macht zehntausend euro."
mit Überwachung hat das ganix zu schigge.
Verfasst: 24.10.2008 11:30
von Karl
Also ich denke, dass es weniger um Überwachung, sondern vielmehr um eine Wissenssammlung geht. Problematisch am Internet ist, dass zwar viel (und auch viel Schwachsinn) veröffentlicht wird, dies aber möglicherweise nicht für lange Zeit. Das Internet besitzt die Eigenschaft, dass aufgrund der relativ preiswerten und schnellen Kommunikation bzw. Interaktion einiges an Wissen erzeugt oder explizit gemacht wird. Dies kann man verständlicherweise nicht sich selbst überlassen. Die Informationsgesellschaft ist nur der Zwischenschritt zur Wissensgesellschaft. Denn wie sagte Francis Bacon schon: Wissen ist Macht.
Das gilt gerade auch für Programmiererforen wie dieses hier.
Gruß Karl
Verfasst: 24.10.2008 12:21
von Kaeru Gaman
das ist ja schön und gut und das bestreite ich ja garnicht.
aber dass eine verordnung in Kraft tritt die dich verpflichtet deine Publikationen ... abzuliefern, oder sie können dich zur Kasse bitten, und die dann so schwammig formuliert ist, dass sie sich auf alles beziehen kann
ist nunmal alles Andere als ein Glücksgriff!
Verfasst: 24.10.2008 14:24
von Ground0
Dazu sag ich nur mal... auch wenn nicht alles da gespeichert ist...
www.archive.org 
Verfasst: 26.10.2008 03:07
von msschlt
Hatte der DNB ne Mail geschrieben bezüglich der Anfrage ob z.b. GPL Software (SourceCode) darunter fällt, denn das würde ja passen.
Ich bekam die Antwort das dem nicht der Fall ist, mit dem Hinweis auf:
Code: Alles auswählen
Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?
Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.
Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.
Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt.
Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.
Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.
Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Sammelrichtlinien erfolgen.
(Quelle: http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_welche)
D.h. Software Autoren kann das Ganze so ziemlich am Arsch vorbei gehen, außerdem allen rein privaten ODER geschäftlichen Seiten. (Gerüchte wurden verbreitet das ja angeblich nur geschäftliche Seiten betroffen sind, das spielt demnach jedoch keine Rolle - brauch beides nicht)
Betroffen sind natürlich Papers, News-Sites, Werke in Bild und Ton. Die Frage ist hierbei ab wann ein Werk ein "Kunstwerk" ist.
Ebenso Blogs und Foren die für die Allgemeinheit durch aus Wissenswert ist. Ab wann ist das der Fall?!
Ich denke das ist alles halb so wild, dennoch ist die Frage ab wann was darunter fällt nicht einfach. Vergleichen wir das Forum über Kleintierzucht mit dem PureBoard. Beides spricht wohl nicht die große Masse an, dennoch ist das Forum für Kleintierzucht verpflichtet. Dann ist es das PureBoard auch, denn das Forum an sich veröffentlich nicht nur reine Software. Hier wird Wissen (Tips und Tricks) vermittelt und das ist wohl der Punkt.
