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Verfasst: 17.06.2007 10:11
von Xaby
Ich glaub, du willst mich nicht verstehen.
Das habe ich auch nie behauptet.

Ich habe nur gesagt, dass es möglich ist, durch geschickte Tricks dennoch wenigstens einen Großteil seiner Software zu schützen.
Und dazu gehören nicht nur die Programme.
Sondern vor allem der CONTENT. Texte, Bilder, Musik, Töne ...

Und wenn man diese alle schützt, bzw. sind sie das schon automatisch, dann kann ein anderer zwar das gleiche Spielprinzip haben, aber man nimmt ihm schon ne Menge Wind aus den Segeln.

Was ist, wenn Form und Design, was man schützen kann, grundlegend benötigt werden für das Programm, um zu laufen?

Man kann ja auch den "INHALT" von Webseiten schützen.

Nicht aber natürlich eine Webseite als solche zum Zwecke der Informationsverbreitung.

Ob man über Tiere schreibt oder über Software sich auslässt, kann man nichts schützen, aber den genauen Wortlaut. Dieser ist sogar automatisch geschützt und wird als geistiges Eigentum angesehen und darf nur zitiert werden.

SO. /:->

Verfasst: 17.06.2007 10:16
von vonTurnundTaxis
Sondern vor allem der CONTENT. Texte, Bilder, Musik, Töne ...
Das ist vom Urheberrecht ohnehin abgedeckt.
Bei einem Remake wird aber niemand die Originaldaten verwenden.
Und wenn man diese alle schützt, bzw. sind sie das schon automatisch, dann kann ein anderer zwar das gleiche Spielprinzip haben, aber man nimmt ihm schon ne Menge Wind aus den Segeln.
Na eben nicht (Grund s.o.).
Man kann ja auch den "INHALT" von Webseiten schützen.
Das unterliegt auch dem Urheberrecht; der Text auf einer Internetseite ist automatisch geschützt (allerdings nur wenn er die notwendige Schöpfungshöhe erreicht; die Linknamen im Menü („Start“) werden nicht geschützt)
SO.
So was?

Verfasst: 17.06.2007 10:16
von ZeHa
@ Xaby: Es gab DURCHAUS tausende Mario-ähnliche Sachen. Auf dem PC z.B. Commander Keen. Ursprünglich tatsächlich als Mario-Clone gemacht, mit dem kompletten ersten Level von Super Mario 3, wurde das von id an Nintendo geschickt, und Nintendo wollte aber nix auf dem PC rausbringen, also hat id einfach sein eigenes Spiel draus gemacht. Und da konnte Nintendo nix dagegen sagen.

Das einzige, wo Nintendo tatsächlich Erfolg im "Verbieten" hatte, war Giana Sisters auf dem C64 - das aber auch nur, weil auch sämtliche Details übernommen wurden. Sprich, die Ähnlichkeiten waren zu groß. Nicht wegen dem Spielprinzip (sonst wäre aus Commander Keen auch nix geworden), sondern wegen den Grafiken und den einzelnen Elementen.

Verfasst: 17.06.2007 21:01
von Xaby
Ich glaube, wir sprechen einfach an einander vorbei.

Wie ZeHa schon sagt: Die Ähnlichkeiten waren zu groß ...

>>
Bei einem Remake wird aber niemand die Originaldaten verwenden.
<<

Das ist ja wohl voller Käse. Was ist denn mit der Geschichte des Autors?
Oder bei einem Cover mit dem Liedtext oder der Melodie?

Nur weil andere Leute es spielen und die Instrumente eine andere Klangfarbe haben ...

Na. Kannst es ja gern versuchen. Und irgendwas nachsingen und es als dein eigenes Lied ausgeben :mrgreen: Viel Erfolg dabei.

Und Mario-Klone mag es ne Menge gegeben haben, aber es gibt halt nur ein Original. Nur einen Mario. Und ganz ehrlich, wie will man ein eigenes Spiel verbreiten, wenn man einen anderen Namen nimmt.
Die Leute wollen doch auch eine eigene neue Spielidee.

Aber ist mir auch egal, was ihr denkt oder wie ihr meinen Text verstehen wollt. Tetris ist geschützt und wenn nur mit seinem Namen.
Es darf also sicherlich nicht Spicy Tetris heißen.

Und ihr könnt auch noch so wettern.

Man kann zwar ein 3D-Egoshooter mit Wesen aus der anderen Dimension machen. Aber wenn die Geschichte eins zu eins übernommen wird, dann hat das nichts mit Software zu tun, sondern mit Autorenrechten.

Ich streite auch nicht ab, dass es andere Trickfilmmacher gibt, die eine Geschichte über den Sohn eines Löwens oder einer Indianerfrau erschaffen. Und die sind dann nicht von Disney.

Aber es ist auch immer eine Frage des Erscheinungstermins.

Wie viele verkaufen Eisbären oder haben in der letzten Zeit Casino-Tische für Kinder angeboten.

... aber es sind nur Trittbrettfahrer.

Und es sind immer ne Menge Dinge unterschiedlich, auch wenn man es vielleicht nicht so wahr nimmt.

:freak:

Verfasst: 17.06.2007 21:15
von ts-soft
@Xaby
Film != Software
Musical != Software
usw.
Du willst einfach nicht begreifen das es für Software eine andere
Rechtsprechung gibt. Vielleicht erkundigst Du Dich einfach mal, Google ist
Dein Freund. Vielleicht fängste dann an zu begreifen, ansonsten machen
weder Deine Wiederholungen, noch die der anderen Spaß.

Beim nächsten wiederholenden Beitrag werde ich dies schliessen!

Verfasst: 17.06.2007 21:17
von 50-Pfennig
so, um nochmal eine präzise antwort zu erhalten (danke trotzdem fürs fleißige posten) möchte ich darauf hinweisen, dass ich das spiel nicht verkaufen möchte, sondern einfach nur weitergeben will. Es gibt von Robert gerlach doch auch ein Tetris, was 'Robs Tetris' heißt. Das kann man bei PureArea downloaden

Verfasst: 17.06.2007 21:23
von Xaby
Nur eine Wortmeldung noch, damit mich nicht wieder alle für beschränkt halten.

Ich hab schon verstanden, dass Software-Programme und die dahinter steckenden Ideen
nicht geschützt werden können.

Nur soviel: Wenn Musik oder Film in Form von Daten vorliegt, ist es auch Software. Und diese Software kann man durchaus schützen. :twisted:

Verfasst: 17.06.2007 21:26
von ts-soft
Am besten Du verzichtest auf den Wortlaut "Tetris", ansonsten wirste
zumindest erwähnen müssen, dieses Markenzeichen anzuerkennen usw.,
der übliche blabla.
Abmahnanwälte sind auch hinter solchen Sachen hinterher, die leben von
sowas :mrgreen:

Nachtrag:
Wie wäre es mit PfenTris?

Verfasst: 17.06.2007 22:44
von Xaby
PureTris :allright:

Verfasst: 20.06.2007 14:12
von 50-Pfennig
Ok, vielen Dank für die Mühe!! :allright: :allright: :D :mrgreen: