Falo hat geschrieben:ts-soft hat geschrieben:
Hier ist eine IMHO deutliche Aussage, das künftige Updates zum Produkt
gehören, somit sind diese auch veräusserbar.
Yes, es ist eindeutig. "...
erhalten Sie..." und nicht Hinz und Kunz.

aus einer
Werbeaussage eine
Rechtsgrundlage ziehen zu wollen,
ist ja jetzt doch wirklich freundlichsterweise weltfremd.
Falo hat geschrieben:DESHALB: Wer auch weiterverkaufen will muß halt beim Kauf auf eine Original-CD bestehen oder vom Kauf absehen.
yo.
aufgrund dieser originalitäts-probleme würde ich auch die gültigkeit des allgemeinen wiederverkaufsrechts in frage stellen.
wenn man ein materielles produkt weiterverkauft,
ist ja sichergestellt, dass es sich nicht um eine kopie handelt,
und der verkäufer keine originale zurückbehält,
von denen er weitere kopien ziehen könnte.
andererseits, wer gefälschte markenprodukte weiterverkauft,
z.b. eine Gucci-Taschen-Kopie aus China, kann auch belangt werden.
hier greift also auch nicht das allgemeine wiederverkaufsrecht,
die verbreitung von fälschungen ist illegal,
auch wenn du nix davon wußtest, dass es eine fälschung ist.
und bei gestohlener ware kannst du auch belangt werden wegen hehlerei.
...das nur mal, um zu verdeutlichen, dass das wiederverkaufsrecht
auch bei materiellen waren nicht allumfassend und unumstößlich ist.