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Verfasst: 06.05.2007 13:42
von X0r
Warum?

Hmm, lass es uns nochmal durchgehen, damit wir auch sicher gehe können:

Please read this agreement carefully before using [Software]. By
installing and using [Software], you acknowledge that you have read this
agreement, understand it and agree to be bound by its terms and conditions.

1. Es wird gesagt, dass man durch den Gebrauch der Software die EULA
gelesen hat, sie verstanden hat und mit den Bedingungen einverstanden ist.





1. [Software] is provided "AS IS" without warranty of any kind.
In no event shall the author be held liable for any damages arising from the
use of this software.


2. Das Programm hat keine Garantie. Der Author ist in keinem Fall für Schäden, die durch den Gebrauch der Software entstehen, verantwortlich.

2. [Software] may be freely distributed, with exceptions noted below, provided
the distribution package is not modified in any way.

3. Die Software darf frei verteilt werden, mit folgenden Ausnahmen, vorausgesetzt, das Distributionspaket ist in keiner Wiese verändert.
...

A. No person or company may distribute separate parts of the package with the exception of the [Software] components.

B. Hacks, cracks, keys or key generators may not be included on the same distribution.


3. Permission is granted to use this software for any purpose,
including commercial applications.

Das sollte auch klar sein.

Verfasst: 06.05.2007 13:43
von DataMiner

Verfasst: 06.05.2007 13:48
von TomS
DarkDragon hat geschrieben:Wieso? Niemand schreibt dir vor wie eine Lizenz auszusehen hat. Genauso ist es mit den AGB.
Und doch habe ich im Fernsehen einen Bericht gesehen, wie kleine Läden von Selbstständigen Personen abgemahnt wurden, weil in ihren AGB's eine Umtauschfrist von 4 Wochen stand. Anstatt wie es derer Meinung nach richtig lauten müsste: ein Monat. Das Gericht entschied in allen Fällen für die Kläger/Abmahner

Da frag ich mich doch...

Verfasst: 06.05.2007 13:53
von X0r
Wie dumm ist das denn? Warum darf ich keine Regeln zur Nutzung meiner Software erstellen? :freak:

Verfasst: 06.05.2007 13:55
von DarkDragon
TomS hat geschrieben:
DarkDragon hat geschrieben:Wieso? Niemand schreibt dir vor wie eine Lizenz auszusehen hat. Genauso ist es mit den AGB.
Und doch habe ich im Fernsehen einen Bericht gesehen, wie kleine Läden von Selbstständigen Personen abgemahnt wurden, weil in ihren AGB's eine Umtauschfrist von 4 Wochen stand. Anstatt wie es derer Meinung nach richtig lauten müsste: ein Monat. Das Gericht entschied in allen Fällen für die Kläger/Abmahner

Da frag ich mich doch...
Das muss sowieso nicht zwangsweise in die AGB rein. AGB sind nichtmal Pflicht. Wenn keine angegeben werden, tritt automatisch das BGB in kraft.

Das einzige was an den 4 Wochen falsch ist ist folgendes:
Widerrufs/Rücknahmebelehrungen können 3 verschiedene Ausmaße haben:

1. 14 Tage - Wenn gültige Widerrufsbelehrung vor dem Vertragsabschluss vorgelegt wird.
2. 30 Tage - Wenn gültige Widerrufsbelehrung nach dem Vertragsabschluss vorgelegt wird.
3. Unendlich(Seit neuem nichtmehr 6 Monate) - Wenn ungültige oder keine Widerrufsbelehrung vorgelegt wird.

Das einzige was ich in letzter Zeit gehört habe über die Rückgabefrist war, dass ein kleines Geschäft von einem Konkurrenten verklagt wurde, da die Widerrufsbelehrung einen Fehler aufwies.

Verfasst: 06.05.2007 14:07
von ts-soft
DarkDragon hat geschrieben:
ts-soft hat geschrieben:
ZeHa hat geschrieben:Das Beispiel von Forge ist ja recht kurz und knackig, und deckt soweit alles ab.
Tut es nicht, ist in dieser Form wertlos
Wieso? Niemand schreibt dir vor wie eine Lizenz auszusehen hat. Genauso ist es mit den AGB.
Lizensen, AGBs usw. sind ohne Ausschlußklausel bei Ungültigkeit ziemlich
nutzlos. Sobald eine Aussage nicht rechtens ist, gilt alles andere auch nicht
mehr. Und eine ungültige Regel findet man in 99% aller AGBs :mrgreen:
Hab noch keine AGB gesehen die nicht gegen Gesetzes-Bestimmungen ver-
stößt, nur durch entsprechender Klause bleibt der gültige Teil gültig.

Die meisten Garantie-Erklärungen schliessen mehr aus als ein. Lieber ohne
extra Garantie, die Gesetzliche ist meist besser.

Verfasst: 06.05.2007 14:23
von ZeHa
Naja grundsätzlich bringt es sowieso nur was, wenn man Lizenztexte schreibt, um dem User Rechte zu GEWÄHERN. Das ist ja auch der Sinn einer "Lizenz". Also wenn man irgendwelche besonderen Dinge mit seiner Software machen darf, dann kann man die dort erwähnen.

Den User NOCH weiter einschränken als beim Urheberrecht braucht man normalerweise ja sowieso nicht. Aber um den User wenigstens drauf hinzuweisen, daß er nicht weiterkopieren darf - einfach nur, damit er weiß, woran er ist - kann ja kein Problem sein. Selbst wenn es ungültig werden sollte, greifen die "normalen" Regeln, und die erlauben dem User ja nicht plötzlich das Weiterkopieren.

Damit der User aber nicht drüber rätselt, ob er da nun ein freies oder nicht-freies Programm hat, ist es meiner Meinung nach überhaupt kein Problem, einen Lizenztext entsprechend zu schreiben.

Verfasst: 06.05.2007 14:50
von ts-soft
Wenn, dann möchte ich immer Rechte einschränken, sonst kann ich mir das
sparen, z.B. meine Haftung für Schäden, wer will bei Freeware schon haften :mrgreen:
So sieht es fast immer aus. Verlängert einer Deine gesetzlich Garantie,
möchte er lediglich im nächstem Absatz Deine Rechte einschränken, in dem
er sich z.B. 3 malige Nachbesserung vorbehält. Sowas ist dreister Standard.
Gesetzlich habe ich Recht auf WUMS (Wandelung, Umtausch, Minderung und
Schadensersatz,) wobei das natürlich von gewissen Umständen abhängig ist.
Aber dem Händler erlauben 3x vorher sein Glück mit Lötkolben zu versuchen
lehne ich lieber ab :mrgreen:

Verfasst: 06.05.2007 15:14
von X0r
Wozu gibts dann überhaupt AGBs und Lizenzen, wenn es dafür schon Gesetze gibt. :freak:

Oder verstehe ich dich falsch, ts-soft.

Verfasst: 06.05.2007 15:21
von ts-soft
Forge hat geschrieben:Wozu gibts dann überhaupt AGBs und Lizenzen, wenn es dafür schon Gesetze gibt. :freak:

Oder verstehe ich dich falsch, ts-soft.
Um die Rechte einzuschränken!
Es gibt im Geschäftsleben keine menschlichen Menschen

Stell Dir mal vor, meine Bank hätte keine AGBs, so könnte ich meine
Schecks auf ein rohes Ei schreiben, solange die 8 gesetzlichen Dinge darauf
Platz finden

Dein Installer macht meine Platte mit Kundendaten kaputt, ohne Lizens
könnte das eine Millionenklage bedeuten (bei anderen, meine Platte ist
enthält da nicht viel :twisted: )