Seite 3 von 11

Verfasst: 10.04.2007 00:03
von ts-soft
Wenn Du externe links oder ähnliches hast, wäre ein Disclaimer, bzw.
entsprechender Text anzuraten, der ist aber vollkommen unabhängig vom
Impressum, sind 2 paar Schuhe

Verfasst: 10.04.2007 00:04
von X0r
Ok, danke für die Info! :)

Aber was ist mit Software? Ist eine EULA bzw. "Licence" nicht ausreichend genug?

Code: Alles auswählen

XYZ-Software Licence (example)
---------------------

Please read this agreement carefully before using XYZ-Software. By 
installing and using InstallForge, you acknowledge that you have read this 
agreement, understand it and agree to be bound by its terms and conditions. 


1. The Software is provided "AS IS" without warranty of any kind.
   In no event shall the author be held liable for any damages arising from the
   use of this software.


2. Permission is granted to use this software for any purpose,
   including commercial applications.

Verfasst: 10.04.2007 00:06
von Kaeru Gaman
ts-soft hat geschrieben:Wenn Du externe links oder ähnliches hast, wäre ein Disclaimer, bzw.
entsprechender Text anzuraten...
das stimmt nicht.

ein Disclaimer besitzt im Endeffekt keinerlei Rechtsgültigkeit.

genau das bedeutet auch das vielzitierte Urteil des Hamburger Landesgerichts,
es wird nur immer völlig falsch interpretiert.

http://schneegans.de/web/distanzierung-von-links/
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-lan ... mburg.html

Verfasst: 10.04.2007 00:10
von X0r
Und wie distanziert man sich nun von solchen Links? Es kann ja sein, dass man ein Forum hat und die User dort jeden Mist reinschreiben können. Was ist damit?

Oh, und Firmenname nicht vergessen. Gibt dafür denn nicht auch ein Gesetz? Darf man denn einfach so ne "Firma" gründen und mit dem Namen dann Software anbieten?

Verfasst: 10.04.2007 00:15
von Kaeru Gaman
damit ist garnichts.

niemand verlangt oder erwartet von dir, dass du die verantwortung für die User irgendwelche Foren übernimmst.

im Zweifelsfall kann die Verwendung eines Disclaimers mehr schaden als nützen:
die klagende Partei könnte argumentieren, dass du den Disclaimer verwendet hast, um in voller Absicht ungestraft illegale inhalte zu verlinken.

wenn du dich von etwas distanzieren willst, dann verlinke es nicht.


eine ausnahme ist, wenn du z.b. im Rahmen einer Studie über Rechtradikalismus verschiedene Rechtsradikale Seiten verlinkst.
einen solchen Drahtseilakt sollte man aber nicht ohne eine umfassende Beratung seitens eines Anwalts durchführen.

[edit]
oh.. du hast editiert.

um eine Firma zu gründen musst du bestimmte Rechtsvorschriften einhalten und ein Gewerbe anmelden.

Allerdings kann dir niemand verbieten, dir ein Label auszudenken und damit deine Produkte zu bezeichnen, solange du sie nicht gewerblich (mit gewinnbringender absicht) vertreibst, und solange du keine urheberrechte anderer warenzeichen verletzt, ist das deine küstlerische freiheit, und besitzt keinerlei Rechtspflichten, aber auch keine Rechte im Sinne eines Markennamens.

Verfasst: 10.04.2007 00:19
von ts-soft
Firmennamen sollte man nur angeben, wenn man eine Firma hat.
Solange aber keine Geselschaftsform angegeben ist, woraus man schliessen
kann, das es sich um eine Firma handelt, und es keine Kaufmöglichkeiten
gibt, sollte es keine Probleme geben. Hauptsache man täuscht keine
Firma vor!

Verfasst: 10.04.2007 00:19
von Kaeru Gaman
ts-soft hat geschrieben:Hauptsache man täuscht keine Firma vor!
ja, das ist allerdings wichtig!

Verfasst: 10.04.2007 00:37
von IB-Software
ts-soft hat geschrieben:den Abmahnanwalt juckts nicht, der Mahnt ab und wenn man sich nicht rührt, ist es fällig, weils dann rechtskräftig wird.
Diese Aussage ist (glücklicherweise) komplett falsch und kann so nicht stehenbleiben.
"Sie deutet nur daraufhin, das Du demselben Irrtum unterliegst, wie viele andere auch".

Ein Abmahnung kann nicht rechtskräftig werden. Wenn man auf eine Abmahnung nicht reagiert kann der Abmahnende zum Gericht gehen und dort eine einstweilige Verfügung beantragen und/oder auf Unterlassung klagen. Ob ein solcher Anspruch besteht entscheidet immer noch ein Gericht. Diese Entscheidung kann dann rechtskräftig werden.
Es wäre ja noch schöner wenn ein Schreiben eines Rechtsanwalts Rechtskraft erlangen könnte.
Kaeru Gaman hat geschrieben:da unterliegst du leider einem Irrtum, insofern, als du mit den Begriffen nicht klarkommst.
Naja, ich kenne schon der Unterschied zwischen "geschäftsmäßig" wird "gewerbsmäßig". Auch wenn Du Dich "kürzlich äußerst umfassend informiert" hast, hoffe ich doch das Du trotzdem Argumenten zugänglich bist.
Die Qualität der Seite http://www.bahnhof-hamburg.de kann ich nicht einschätzen, halte mich aber doch lieber an die offizielle Gesetzesbegründung (zusammengefasst mit entsprechenden Links unter http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm ).
Darin heißt es u.a.
Der Begriff geschäftsmäßig ist auch an anderer Stelle im TDG von Bedeutung (§ 2 Abs. 4 und § 6) und grenzt den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste ein. Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.
Das Mißverständnis entsteht meiner Meinung oft dadurch das mancher meint, ohne Gewinnerzielungsabsicht handle er nicht geschäftsmäßig und benötige deshalb kein Impressum; dies ist jedoch ein Irrtum. Auch kommerziell kann eine private Homepage schnell werden, sobald z.Bsp. Werbung auf der Seite geschaltet wird handelt es sich um eine geschäftsmäßig betriebene Homepage.

Aber für eine reine private Homepage, was http://www.installforge.forgesoft.net aber nicht ist, ist nicht zwingend ein Impressum nötig.
Das heißt jedoch nicht, dass man kein Impressum angeben darf :mrgreen: , im Zweifelsfall bietet sich dies sogar an, um kein Risiko einzugehen.

Ingo

Verfasst: 10.04.2007 00:50
von Kaeru Gaman
> Auch wenn Du Dich "kürzlich äußerst umfassend informiert" hast, hoffe ich doch das Du trotzdem Argumenten zugänglich bist.

aber sicher. ich bitte sogar darum, ich bin geradezu ein Informationsjunkie. :mrgreen:
(das ist frei von ironie)

> Naja, ich kenne schon der Unterschied zwischen "geschäftsmäßig" wird "gewerbsmäßig".
dann bitte ich um entschuldigung. ich hatte nur den eindruck gewonnen, dass auch bei dir das klasische mißverständnis vorliegt. :oops:

> webimp.htm
vielen Dank für den Link, ich werde ihn beizeiten gewissenhaft durcharbeiten.

>> Bei privaten Gelegenheitsgeschäften ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.
dieser Passus bezieht sich im besonderen auf eBay, was natürlich im mittelpunkt des öffentlichen und legislativen interesses steht.

> Das Mißverständnis entsteht meiner Meinung oft dadurch das mancher meint, ohne Gewinnerzielungsabsicht handle er nicht geschäftsmäßig und benötige deshalb kein Impressum; dies ist jedoch ein Irrtum.
ja, das sagte ich auch. :D

> Auch kommerziell kann eine private Homepage schnell werden, sobald z.Bsp. Werbung auf der Seite geschaltet wird handelt es sich um eine geschäftsmäßig betriebene Homepage.
ein wichtiger Punkt, den viele vergessen, bzw. auch ich vergessen habe zu erwähnen. :D

> Aber für eine reine private Homepage ... ist nicht zwingend ein Impressum nötig.
das ist schon richtig, allerdings ist das Eis unter "rein privat" verdammt dünn. ;)

> was www.installforge.forgesoft.net aber nicht ist
sic est. :mrgreen:

Verfasst: 10.04.2007 00:58
von X0r
Firma vortäuschen? Indem man z.B (C) CoolSoftware oder sowas schreibt?