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Verfasst: 01.06.2007 18:42
von FloHimself
NicTheQuick hat geschrieben:Bevor die Polizei einen Gerichtsbeschluss bekommt, mit
dem sie deine Wohnung durchsuchen kann, braucht sie erst einmal
handfeste Beweise und keine Vermutungen.
Ich weiß zumindest von einem Unternehmen in HH, das auf das Aufspüren von
Copyright-Verletzungen spezialisiert ist. Knapp 60 Mitarbeiter suchen in 3
Schichten nach Vergehen in Tauschbörsen. Gerichtsbeschlüsse sind in der
Regel nicht nötig, da bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft
eine Durchsuchung angeordnet werden kann und da reicht i.d.R. ein
Telefonat. Mir sind mittlerweile 3 Fälle aus meiner näheren Umgebung
bekannt, bei denen eine Durchsuchung der Wohnung durchgeführt wurde.

Forge hat geschrieben:Außerdem werden alle deine Aktivitäten im Internet bei
deinem Provider aufgezeichnet und erst nach sechs Monaten gelöscht.
Das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nicht zulässig, da diese
Daten als personenbezogene Daten angesehen werden. Daher ja das drängen
auf zügige Umsetzung der "Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung".
Die Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie sie zur
Rechnungsstellung benötigt werden. Im Zeitalter der Flatrates wäre es den
Anbietern sogar verboten Protokolle über die letzten IP-Adressen zu
speichern, da diese nicht zur Rechnungstellung benötigt werden. Da gibts
dann auch entsprechende Gerichtsurteile, z.B. Voss gegen Telekom.

Verfasst: 01.06.2007 21:15
von ZeHa
Knapp 60 Mitarbeiter suchen in 3
Schichten nach Vergehen in Tauschbörsen
Und wie gehen die dazu vor? Also ohne sich jetzt selbst strafbar zu machen?

Verfasst: 01.06.2007 21:42
von FloHimself
Ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber da die Agentur durch den
Rechteinhaber beauftragt ist, sehe ich jetzt auf Anhieb kein Problem.