Andre hat geschrieben:Habe dem aber nichts großartiges weiter hinzuzufügen.
Danke.
Das Ding ist ja das ich das damals Fred so vorgeschlagen habe
als die DLLs kamen. Ich denke da immer an die Folgen die kommen
könnten, und damals kam mir in den Sinn das die BlitzBasic-Leute
das dann exportieren, da es da noch kein BB mit GUI gab, aber
viele sowas haben wollten ohne sich ein anderes BASIC zu kaufen.
Auf den PB-Editor haben sich ja dann auch gleich mehrere BB-Guys
gestuerzt, war also nicht zu Unrecht meine Vermutung.
Das ist so als wenn Du eine FMOD-Lizenz für ein Produkt
kaufst. Die sollst Du dann selbst für ein Produkt verwenden,
aber nicht anderen Entwicklern zugänglich machen.
Dafür wäre dann eine erheblich teurere Developer-Lizenz
erforderlich.
Oder wenn Du Dir eine kommerzielle Lizenz von QT kaufst.
Damit kannst Du dann ein Produkt für Endanwender machen,
aber eben kein GUI-Toolkit für Entwickler, welches Du dann
verkaufst. Dadurch hätte Trolltech ja selbst Einbußen zu
befürchten.
Wenn jemand die PB-Befehle wrappen würde und das der
restlichen Welt, vielleicht noch kostenlos, zugänglich machen
würde, dann könnte Fantaisie Software sehr wahrscheinlich
nicht mehr so viel verkaufen wie bisher.
Etliche BB'ler haben sich zusätzlich PB gekauft. Hätte jemand
alle PB-Befehle für BB zur Verfügung gestellt, hätte es vielleicht
nur eine Person gekauft, die dann immer alle aktuellen Befehle
weitergibt.
Es ging also darum das Kapital von PB etwas zu schützen.
Das Kapital von PB sind nunmal nur die eingebauten Befehle,
die das entwickeln erleichtern, weil man es sich nicht erst
selbst schreiben muß.
Ich habe jetzt nicht nochmal nachgeschaut, aber wie der
Vorschlag dann in Textform umgesetzt wurde, war nicht
ganz klar und deutlich. Vielleicht habt ihr da ja noch etwas
geändert.
Einige User scheinen sich da aber immernoch unsicher zu
sein wie es genau gemeint ist. Vielleicht könnt ihr die Lizenz-
bedingungen noch etwas klarer oder ausführlicher gestalten -
Unklarheiten bei einer Lizenz sind nicht gerade wünschenswert.
Euer Anwalt für Lizenzfragen wird Euch dabei sicher helfen können.
Wenn es nicht in der Lizenzvereinbarung zu PB steht, sondern
nur irgendwo in einer FAQ-Sammlung, ist es eh nicht gültig.
Damit kommt man vor keinem Gericht durch, da niemand
verpflichtet ist irgendwelche FAQs im Netz, oder selbst die
PB-Hilfe, komplett zu lesen.
Die Lizenzbedingungen, die bei der Installation von PB angezeigt
werden, mußt Du aber lesen. Und dabei hast Du dann die
Wahl ob Du es annimmst und PB installiert wird, oder ob Du
es ablehnst und PB nicht installiert wird.
Jeder der schonmal ein Programm installiert hat sollte das
eigentlich kennen.