Renovatio hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht genau was Du wissen willst

Woher kommen die Filme, die ich mir da 'kostenlos' mit Deinem
Programm anschauen kann?
Renovatio hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht genau was Du wissen willst
§ 53 (1) UrHG hat geschrieben: (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Auf dieses sehr dünne Eis würde ich mich nicht begeben.§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke hat geschrieben: (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung
des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Günstige/Konstruktive Alternativen von jemanden?SoS hat geschrieben:...Auf dieses sehr dünne Eis würde ich mich nicht begeben.
was das Zurverfügungstellen von offensichtlich illegalem MaterialRenovatio hat geschrieben:Günstige/Konstruktive Alternativen von jemanden?