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Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 28.01.2010 19:51
von ts-soft
Du verstehst nicht, Fußgänger haben immer Vorrang, spätestens wenn Sie unberechtigt die Strasse überqueren wollen.
Da gilt das Recht des schwächeren, der Autofahrer der den Vorrang nicht gewährt, also einfach überfährt macht sich schuldig.
Das der Fußgänger sich auch schuldig gemacht hat, spielt beim späterem Urteil keine große Rolle mehr.

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 28.01.2010 20:20
von DarkDragon
TomS hat geschrieben:Naja. Das Schild an sich gibt nur an, wie die Vorfahrtsstraße verläuft, nicht wie und wo geblinkt werden muss. Früher war dsa ja anders laut der von dir verlinkten Website, aber das Schild ist noch das gleiche.

Beim Rest gebe ich dir Recht. Das befolgen Leute, wie du nicht, die das nicht in der FS gelernt haben :mrgreen:
"wie du nicht".. woher willst du das wissen ob ich das befolge oder nicht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel
§ 42 Richtzeichen
Beispiel für Zeichen Z 1002: Verlauf der Vorfahrtstraße

Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 (Zeichen 306.svg) kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger, „Blinker“, zu benutzen.

Das bedeutet, wenn man dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, muss man blinken und querenden Fußgängern den Vorrang gewähren. Da Fußgängerquerungen an abknickenden Vorfahrtsstraßen stets gefährlich sind, verbietet die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Zulassung von Fußgängerquerungen auf der Fahrbahn der abknickenden Vorfahrtsstraße. Verstößt die zuständige Straßenverkehrsbehörde gegen diese Festlegungen, können sie Haftungsansprüche treffen.
D.h. bei einem solchen Zeichen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 0809235333

Erstmal sagt dieses Schild, dass es 3 Straßen gibt in die man nun fahren kann.
Bei diesem Schild muss man, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt links blinken (außerdem Fußgänger rüberlassen).
Wenn man die Vorfahrtsstraße in Richtung des mittleren Weges (das muss nicht unbedingt ein physikalisch gerader Weg sein, die Straßen sind nur von links nach rechts geordnet - meistens jedoch ist es physikalisch auch korrekt) verlässt, muss man nicht blinken (aber viele tun es trotzdem wenn kein rechter Weg vorhanden ist).
Wenn man die Vorfahrtsstraße in Richtung des rechten Weges verlässt, muss man rechts blinken.

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 28.01.2010 21:03
von X360 Andy
@DarkDragon

Das mit dem blinken hab ich zumindest bei mir in der Fahrschule gelernt, dazu gibt es auch mehrene fragen in der Prüfung.
Das viele das nicht wissen ist klar... man vergisst das meiste ja sowieso wieder...

Achja .. wie willst du bitte gerade aus blinken ? Lichthupe ? :mrgreen: [ironie]

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 28.01.2010 21:21
von DarkDragon
X360 Andy hat geschrieben:Achja .. wie willst du bitte gerade aus blinken ? Lichthupe ? :mrgreen: [ironie]
Ich hab doch garnicht gesagt dass man gerade aus blinken muss. Boah ich glaub langsam keiner liest hier irgendwas von mir richtig durch oder ich bin derart unverständlich.

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 28.01.2010 21:57
von HeX0R
Wer der abknickenden Vorfahrt folgt und nicht blinkt interessiert mich, und vermutlich den ganzen Rest, herzlich wenig, weil ich das ganz einfach erwarte.
Biegt er entgegen der Vorfahrt ab soll er gefälligst blinken.

Und ja, ich weiss dass man eigentlich trotzdem blinken muss.

Viel schlimmer sind aber die Deppen (etwa gefühlte 90%), die es ums verrecken nicht schaffen zu blinken, wenn sie aus dem Kreisverkehr rauswollen.
Auf die schmeiss ich gerne Dinge, die in meinem Wagen so rumliegen (Essensreste, Bierflaschen, Wagenheber...)

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 28.01.2010 22:35
von TomS
@DarkDragon: Naja. Du hast geschrieben, dass du das nicht in der FS gelernt hast. Ich hab nicht angenommen, dass die komplette StVO deine erste Lektüre nach der Prüfung war und in sofern wirst du wohl einige Zeit ohne dem Wissen gefahren sein, und es dementsprechend auch falsch gemacht haben? War nur ne Annahme.

Jetzt hab ich auch endlich kapiert, was du eigentlich wolltest. In der StVO steht die Blink-Vorschrift drin. Aber nicht unter dem Schild an sich.
Aber auch wenn gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, wird wohl kaum jeder die ganze StVO gelesen haben, oder auch nur die Paragraphen, die sich in den lezten 10 Jahren geändert haben.

>>oder ich bin derart unverständlich.

In dem Fall habe ich dich im Gegensatz zu X360 Andy verstanden. Steht glaube ich auch auf der einen Seite, dass beim verlassen der Vorfahrtstraße ohne abbiegen, gerne entgegen der Kurve geblinkt wird (im Beispiel nach links).
Ist natürlich kompletter Schwachsinn, v.a. wenn links auch noch ne Straße weggeht.

@ts-soft:
Es ist imho schon ein Unterschied, ob ich den Typ auf der Straße nicht überfahre, weil ich voll in die Eisen steige, oder ob ich anhalte und jemanden über die Straße winke.
HeX0R hat geschrieben:Viel schlimmer sind aber die Deppen (etwa gefühlte 90%), die es ums verrecken nicht schaffen zu blinken, wenn sie aus dem Kreisverkehr rauswollen.
Ja. Furchtbar ist das.

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 29.01.2010 00:49
von legion
ts-soft hat geschrieben:Du verstehst nicht, Fußgänger haben immer Vorrang, spätestens wenn Sie unberechtigt die Strasse überqueren wollen.
Da gilt das Recht des schwächeren, der Autofahrer der den Vorrang nicht gewährt, also einfach überfährt macht sich schuldig.
Das der Fußgänger sich auch schuldig gemacht hat, spielt beim späterem Urteil keine große Rolle mehr.
Das gilt doch nur für Menschen, die aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind.
Wenn ein Fußgänger aus einer Parklücke in ein fahrendes Auto springt, kann doch nicht
der Autofahrer dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wenn das so wäre, kannst das
Auto gleich stehen lassen. :lol:

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 29.01.2010 01:11
von ts-soft
So ist es ja auch nicht gemeint. Ich spreche doch nicht von Lebensmüden, sondern,
wenn jemand dem kommenden Auto rechtzeitig andeutet, die Strasse zu überqueren,
egal ob er darf oder nicht, muss das Auto anhalten, egal ob Grün, Vorfahrt oder
sonstwas. Lediglich das Restrisiko, Autofahrer reagiert nicht, weil Müde, Besoffen oder
sonstige übliche Gründe bei Autofahrern, das bleibt bestehen :lol:

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 29.01.2010 11:33
von legion
Ok, vielleicht ist das Beispiel mit der Parklücke nicht gut.
Angenommen ein Fußgänger geht bei Rot über die Kreuzung.
Der Autofahrer (hat Grün) hält sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und
ist weder müde noch besoffen noch sonst was.
Der Autofahrer erkennt die Situation und versucht mit allen Mitteln einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Kommt es doch zur Kollision, trägt der Fußgänger die volle Verantwortung und ist sogar dem Autofahrer
zu Schadenersatz verpflichtet. Kommt es nicht zum Zusammenstoß und der Fußgänger kann ausgeforscht
werden, droht ihm eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und Nötigung.

Re: Straßenverkehr - Flußdiagramm?!

Verfasst: 29.01.2010 15:18
von Kaeru Gaman
HeX0R hat geschrieben:Viel schlimmer sind aber die Deppen (etwa gefühlte 90%), die es ums verrecken nicht schaffen zu blinken, wenn sie aus dem Kreisverkehr rauswollen.
das sind hier bei uns zum Glück nicht so viele, liegt aber vielleicht daran, dass wir wirklich extrem viele Kreisverkehre haben, die Anwohner sind es meistens gewöhnt.

aber am schlimmsten find ich die Leute, die im Kreisverkehr anhalten, weil dort wo sie ihn verlassen wollen, ein Fußgänger rüber will!
wenn wegen mir irgendsoeiner (meistens Tussis) anhält, pfeif ich ihn ganz schön zusammen.