Ich kanns ja verstehen, alles wandert weg von Büchern und Zeitung ins Internet. Und im Internet gehen Infos schnell im Nichts verlohren.
Sagen wir mal man schreibt eine wissenschaftliche Arbeit und stellt die ins Internet. Das ist öffentlich und sowas kann ja gern in die DNB wandern.
Blogs? Ein Blog mit entsprechenden News, da hat man ja vom Gesetz her bereits jornalistische Sorgfaltspflicht. In dem Fall ähnlich einer Zeitung, Zeitungen landen wie Bücher ja auch bereits in die DNB, würde ich auch noch verstehen. (Wenn auch sehr fragwürdig)
Aber Foren? Laut Ute Schwens, Direktorin der DNB wollen die auch Foren! Hier soll ein Foren Betreiber den Inhalt bei denen hochladen, einmal am Tag am besten.
Und Software, da wollen sie auch ran. Bei GPL Software kann ich mir das auch noch gut vorstellen. Was ist aber mir kommerzieller Software, oder Freeware? Ich mein die Bücher die ja bereits im Archiv sind - sind auf dem Markt auch kostenpflichtig! Da kann aber jeder hin und darauf zugreifen.
Man hat die Wahl zwischen:
Code: Alles auswählen
Der Ablieferer kann darüber hinaus den Zugriff erweitern:
* für die registrierten Benutzer von außerhalb
* oder den uneingeschränkten Zugriff für jedermann nach einem von Ihnen festgelegten Zeitraum (max. 24 Monate)
* oder den uneingeschränkten Zugriff für jedermann ohne Zeitbeschränkung
(Quelle DNB)
Des weiteren ja auch Bilder, Musik und Videos!
Bei nachdenken darüber viel mir noch Pornografie im Internet ein.
Ist das auch deutsches Kulturgut und gehört ins Archiv oder was? ROFL
Naja, egal was man nun veröffentlicht man muss genau überlegen ob das nicht in die DNB gehört. Was ein Blödsinn, vorallem sowas wie Qualitätssicherung scheint denen ein Fremdwort.