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Verfasst: 12.10.2007 16:24
von ZeHa
Genau das hab ich doch geschrieben?!
ZeHa hat geschrieben:Erst wenn Du ein größeres Unternehmen hast, z.B. eine GmbH oder sowas, dann ist es auch möglich, allein mit dem "Phantasienamen" aufzutreten
Verfasst: 12.10.2007 16:35
von hardfalcon
Ich weiss natürlich nicht, wie das bei den andern rübergekommen ist, aber mir erschien deine Definition, wann man den Privatnamen benutzen muss, sehr schwammig und ungenau. Du hast z.B. was von nem "größeren Unternehmen" geschrieben, die Größe des Unternehmens hat jedoch absolut nichts damit zu tun, ob man den Namen der Firma oder den des Firmeninhabers verwenden muss, sondern es hängt alleine davon ab, ob das Unternehmen eine juristische Person ist, oder ob es eine natürliche Person ist. Im Falle einer juristischen Person verwendet man den Firmennamen, im Falle einer natürlichen Person verwendet man den bürgerlichen Namen.
Nix für ungut, Zeha, wollte das nur etwas klarer formulieren, damit es besser verständlich ist.

Verfasst: 12.10.2007 17:28
von ZeHa
Ja okay, korrekt ausgedrückt, es entscheidet die sog. "Rechtsform", wie Du Dich nennen darfst. Ich wollte das nur so ausdrücken, daß auch die ganz kleinen es kapieren

aber Du hast natürlich recht, eine richtige Definition war das nicht. Sollte eher in die Richtung gehen: "Solange Du nur so ein kleiner Einzelunternehmer bist, ist es so, und wenn Dein Unternehmen mal wächst, kann sich das auch ändern"
