Seite 2 von 5
Verfasst: 02.08.2007 10:35
von Kaeru Gaman
da das ganze rumgerate nichts bringt...
sucht mal hier, ob ihr auf den 755 infoseiten was findet.
notfalls könnt ihr da auch gleich fragen, das könnte dann aber kostenpflichtig werden.
http://www.internetrecht-rostock.de/
Verfasst: 02.08.2007 11:27
von DarkDragon
Spenden: Wenn man jemandem was spendet kann man das auch von der Steuer absetzten (Einkommenssteuererklärung mal anschauen, da gibts Extrapunkte für Sonderausgaben - Darunter fallen Spenden meines Wissens) also werden die demnach auch versteuert.
Verfasst: 02.08.2007 11:39
von helpy
DarkDragon hat geschrieben:Spenden: Wenn man jemandem was spendet kann man das auch von der Steuer absetzten (Einkommenssteuererklärung mal anschauen, da gibts Extrapunkte für Sonderausgaben - Darunter fallen Spenden meines Wissens) also werden die demnach auch versteuert.
Du kannst Spenden absetzen, wenn Du eine entsprechende Spendenbescheinigung vom Empfänger Deiner Spende erhalten hast. Solch eine Spendenbescheinigung darf aber nicht jeder ausstellen, dazu musst der Spendenempfänger berechtigt sein ... und dies wird regelmäßig vom Finanzamt überprüft!
Schaut auch mal auf Wikipedia (
http://de.wikipedia.org/wiki/Spende)! Wichtig ist hier wohl der folgende Auszug:
Nicht abzugsfähige 'Spenden'
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
cu, helpy
Verfasst: 02.08.2007 11:48
von Kiffi
@helpy: Danke für den Wikipedia-Link.
[...] Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. [...]
wäre interessant, was in diesem Zusammenhang 'Kosten' bedeutet. Wenn ich
beispielsweise eine Webseite betreibe, auf der gespendet werden kann, sind
dann mit 'Kosten' die Kosten gemeint, die mir mein Webhoster in Rechnung
stellt?
Wenn ich eine Software schreibe und um Spenden bitte, sind mit 'Kosten'
dann meine Arbeitsstunden / Stromkosten / Onlinekosten gemeint?
Grüße ... Kiffi
Verfasst: 02.08.2007 12:42
von ZeHa
Generell müßten darunter alle Kosten fallen, die Du für das Betreiben Deiner Tätigkeit aufbringen mußt. Deine Arbeitsstunden kannst Du aber wahrscheinlich nur dann als Kosten bezeichnen, wenn Du Dir selbst Lohn zahlst, also Dein eigener Angestellter bist.
Ist aber eine Vermutung, kein Wissen (sowas habe ich nicht

).
Verfasst: 02.08.2007 15:33
von rolaf
Hat schon mal einer nen Finanzbeamten bei einem Penner gesehen der Steuern auf die gesammelten Spenden eintreiben will?
Spenden sind freiwillige milde Gaben die, wenn sie an eine private Person gehen, denke ich* keine steuerliche Relevanz haben. Es sei den es geht um ein Vermögen das der Rede wert ist.
Und, wo kein Finanzbeamter, da kein Henker.
*Alles meine ureigne Meinung ohne Garantie auf Rechtmäßigkeit, aber mit Recht auf gesunden Menschenverstand. Wer eine 1-2 Euro Spende versteuern will soll davon nicht abgehalten werden.
Wenn ich einem armen Programmierer 2 Euro spende soll der sich gefälligst dafür was zu futtern kaufen und nicht den Finanzminister mästen.
Verfasst: 02.08.2007 16:35
von ZeHa
Wenn Du da aber
nicht so vorgehst, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann kann es sein, daß das Finanzamt herkommt und
Schätzungen vornimmt, wie viel Du möglicherweise an Spenden eingenommen haben könntest. Und die dafür zu zahlenden Steuern können dann schnell mal höher sein als die 2 EUR, die Du mal von einem großzügigen User bekommen hast

Verfasst: 02.08.2007 16:57
von helpy
Schenkungen an Bedürftige (von Privat an Privat) sind keine Spenden. Das fällt meines Wissens unter das Schenkungsrecht.
Achtung: Wenn Du ALG4-Empfängern bzw. Empfängern der Grundsicherung etwas schenkst und dies auf deren Konto überweist, dann wird das schlimmstenfalls nachträglich abgezogen.
Mir ist ein Fall bekannt, wo selbst die Grundsicherung nicht ausreicht zum Leben ... und dann wird auch die Rente noch ausgesetzt (keine Überweisung), weil der neue Bescheid noch nicht da ist ... bei der diesjährigen Erhöhung hätte das in diesem Fall gerade mal 3 Euro mehr ausgemacht, ... aber was hilft das, wenn überhaupt kein Geld da ist!
cu, helpy
Verfasst: 02.08.2007 17:47
von ZeHa
Wenn Du aber explizit darauf hinweist, daß Du willst, daß Leute Dir was spenden, ist das sicherlich keine "von privat zu privat"-Spende mehr, bzw. es wird im besten Fall Auslegungssache. Privat zu privat wäre vielleicht, wenn einer aus eigener Initiative Dir eine eMail schreibt und Dir einen kleinen Spendenbetrag anbietet. Wenn Du aber 'nen dicken Donate-Button auf Deiner Page hast, dürfte das anders aussehen.
Wissen tu ich es nicht, aber ich vermute, daß das so in die Richtung gehen wird.
Verfasst: 02.08.2007 17:49
von rolaf
Na klar, alle Hartz4 Empfänger müßen am Monatsersten bei Peer Steinbrück antreten und nen Kopfstand machen. Alles was dann aus den Taschen fällt wird eingezogen und im Puff mit dem ehemaligen VW-Vorstand verhurt. Wenn ich mir die alten, geldgeilen Säcke auf ner Hure vorstelle, krieg ich das Kotzen.
Schon toll was die Obrigkeit für Hirngespinste in die Welt gesetzt hat um sich kleine, neue und brave Hartz4-Empfänger zu züchten, während sie selbst wilde Sau spielen.
