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Verfasst: 16.06.2007 20:33
von Xaby
Walkman ebenfalls geschützt und trotzdem sagt man nicht jedes mal:
tragbares Kassettenabspielgerät zu seinem kleinen tragbarem Radio mit Kassettenfunktion. :mrgreen:

Es ist egal, wo man ist. Ob in Europa oder sonst wo.
Ich meinte nur, dass ich mein Spiel nicht Tetris nennen würde.
Stargate hatte sie ja wegen Dune 2077 auch mal erkundigt.

Als Omage und Freeware ist es wieder ein bisschen anders.
Muss aber auch von Westwood gestattet sein.

Bei Halo Zero zum Beispiel bestand die Möglichkeit, dass das Spiel eingestellt werden musste. Aber Bungee und Microsoft haben das Projekt wohl unterstützt.

Nimm Worte, die nicht geschützt sind, aber sich trotzdem cool anhören.
Vielleicht BlockTwist.

Ich glaube TrackBall ist auch ein geschützter Name.
AirBag bestimmt auch. Aber einige Dinge kann man ja gar nicht anders beschreiben als den Namen zu benutzen.
Aber das heißt noch lange nicht, dass man diesen Namen für das eigene Produkt benutzen darf.

Hab mich auch immer gefragt, ob nicht das WASD-Kreuz als Voreinstellung eine Idee von ID-Soft oder Valve war.
Aber das kann man im schlimmsten Fall umgehen in dem man einfach selbst definierbare Tasten erlaubt.

Zur Beschreibung deines Spiels kannst du sicherlich sagen:
Wie Tetris, Tetris-Clone, inspiriert durch Tetris ...

Aber Tetris würde ich es nicht nennen.

BlockTwist oder Stone Twister ...

Am Besten einfach mal eingeben in deinen Browser:

www.tetris.com
unten steht's hat geschrieben: TETRIS is a registered trademark of Tetris Holding, LLC. The TETRIS game is subject to
the registered copyrights of Tetris Holding, LLC; Game Design by Alexey Pajitnov. The Tetris music is a registered trademark of Tetris Holding, LLC.
Oder andere Namen. Und wenn es das noch nicht gibt, sicherst dir den :D
Alexey Pajitnov and family emigrate to the U.S. with the help of his good friend, Henk Rogers. They then form an agreement to manage Tetris rights after 1995, when the rights are supposed to be given back to Pajitnov. He rightfully fears legal challenges to that claim.
Auf der Seite steht auch was zu EA und dem iPOD-Tetris.
Ich glaube, EA tritt hier nur als Publisher auf, eventuell auch als Entwickler. Aber nicht als Namensgeber.
Die Erlaubnis, den Namen zu benutzen ist sicherlich mit der Tetris Holding geregelt.

:allright:

Verfasst: 16.06.2007 21:12
von vonTurnundTaxis
*seufz*
Du scheinst den Unterschied zwischen Markenrecht und Patentrecht (das in Europa nicht auf Software angewendet werden darf) nicht zu verstehen...

Verfasst: 16.06.2007 22:22
von Xaby
Du scheinst nicht zu verstehen, dass man Möglichkeiten hat, etwas zu schützen.

Den Namen als Wahrenzeichen. Oder Schutzmarke.
Den Umfang der Software durch seine Dokumentation.

Man kann Software schützen. Man darf nur nicht den Code selbst schützen. So kann man alle Charaktere eines Spiel schützen. Name und Aussehen dieser. Man kann auch die Idee eines Brettspiel schützen.

Aber natürlich kann man keinen Schreibblock, ein Notizbuch, ein Blatt Papier oder das Rad für sich in Anspruch nehmen.

Du kannst vielleicht nicht sagen, die Schleifen und Prozeduren in Tetris sind geschützt. Aber das Aussehen der Steine, die Musik und der Name.
Und wenn dahinter eine ausführliche Geschichte stehen würde, könnte man auch die schützen.

Selbst wenn du es willst, kannst du keinen HarryPotter programmieren.
Auch in Europa nicht. Aber nicht weil das Programm als solches Geschützt ist, sondern weil die Idee einen Zauberer zu haben, der ganz besonders aussieht und wo es ein Gleis 9 3/4 gibt ... etc.

Simon muss wieder ganz anders aussehen.

Genauso kann man in seinem Spiel keinen Prinzen aus Persien benutzen.

Sicherlich darf dein Charakter auch springen und kriechen.
Aber wenn es ein Igel ist, der sich rollen kann und Schall heißt, dann bekommste auch ärger.

Aussehen und Funktion stehen aber in einem Verhältnis.
Es gibt auch einige Bezeichnungen, die man nicht verwenden darf.
Und wenn jemand einen besonderen Filter bei Adobe entwickelt, und dem eine besondere Bezeichnung gibt, suchste dich bei GIMP tod, weil der einen ganz anderen Namen hat.

Ich meinte auch nur, dass es ne Menge Möglichkeiten gibt, seine Software zu schützen, auch wenn man nicht direkt die Software schützt.

Es darf auch keinen Klemptner auf einem grünen Sauria geben, der Pilze braucht, um groß zu werden oder eine Blume, um Schießen zu können.

Man kann die Ideen schützen. Genau wie Bücher und Texte.
Den Inhalt.

Auch in Europa.

Weil man ein Jump'n'Run-Spiel gemacht hat, ist es ja klar, dass man nicht den anderen verbieten kann, ebenfalls Spiele zu entwickeln.
Darum geht es doch nur.

Selbst wenn du öfter seufst :wink:

Verfasst: 17.06.2007 01:03
von vonTurnundTaxis
Man kann reine Ideen nicht schützen.

Verfasst: 17.06.2007 01:08
von ZeHa
Hmm, wenn Tetris ein Markenzeichen von EA ist, warum darf Nintendo seine Spiel dann Tetris nennen? oder haben das nicht als Markenzeichen eingetragen?

Naja ich glaube kaum, daß Nintendo so blöd gewesen wäre und das Namensrecht komplett angegeben hätte...

Verfasst: 17.06.2007 01:20
von ts-soft
Das Spielprinzip ist nicht schützbar. Der Source ist automatisch geschützt.
Namen können geschützt werden. Wenn z.B. Nintendo den Namen eines
anderen benutzt, werden die sich vorher auch die Genehmigung geholt
haben, bzw. wird die Nintendo Version sowieso in Zusammenarbeit mit
den Orginal-Rechteinhabern entstanden sein.

Verfasst: 17.06.2007 02:11
von Xaby
Was bitte ist eine reine Idee?
Kann man das anfassen?

Wenn jemand eine Idee hat, wie man ein Dach richtig gut isoliert und genaue Angaben dazu beim Patentamt macht, kann er seine Methode schützen lassen. Das darf so dann auch kein anderer einfach machen.

Allerdings kann man nicht die Idee "sein Dach ordentlich zu isolieren" schützen.

Aber das geht ja bei gar nichts. Tetris ist aber was sehr konkretes.
Einfach nur "ein Computerspiel" kann man nicht schützen.
Ich denke aber, dass die genaue Handhabung, sowie die Form der Steine und das ganze Zusammenspiel schon als Idee geschützt werden können.

Denn sonst könnte ja auch keiner eine bestimmte Folge von Buchstaben schützen lassen.

Aber wie schon erwähnt, selbst wenn man Software nicht im vollen Umfang schützen kann, was ja auch logisch ist und darüber bin ich ja auch mehr als zu frieden. So kann man trotzdem Hardware schützen.
Und Namen. Sowie Layouts.

Und wie ts-soft schon richtig sagt, der Code ist automatisch geschützt.
Das bedeutet, es müsste jemand entweder selbst die Zeit und Arbeit in eigene Entwicklung stecken oder halt einfach einen Vertrag mit dem ursprünglichen Erfinder schließen.

OpenOffice existiert ja auch neben MS-Office.

Aber auch hier musste ganz genau hinschauen. Die Anordnung der Menüs und einige Bezeichnungen sind einfach ganz anders. Es ist keine für den Benutzer zum Verwechseln gleiche Aufmachung.

Die Idee eines Schreibprogramms und deren Funktionsvielfallt, das geht wohl nicht zu schützen. Aber ist auch nicht weiter wild.
Denn man muss einfach nur der erste sein, der es vorführt.

Schau mal, wenn man nun einen PDA basteln würde, der würde auch Handschrift-Erkennung mit bei haben. Oder es sogar müssen, weil er sich sonst am Markt nicht behaupten könnte.
Aber du musst sie halt selbst entwickeln. Und wie das Prinzip dahinter bei deiner Handschrifterkennungssoftware ist, ist sicherlich ein anderes als bei den anderen.

Aber Handschrift ist eine Sache, die ja jeder braucht. Und die auch nicht anders geht als mit der Hand.

Genauso wie man die Idee einer Tastatur nicht schützen kann.
Ich wette aber, dass der Entwickler der QWERTY-Tastur
"Christopher Latham Sholes" und auch "August Dvorak" Tantieme kassieren, wenn jemand auf der Welt eine Tastatur mit deren Layout bauen möchte. (oder es gehört nach Jahren zum Allgemeingut)

Sähen und Ernten ist ja auch nicht geschützt. Oder Springen und Gehen.
Aber eine Kombination sicherlich.
Und wenn jemand eine Art Kampfsport nach gewissen Regeln lehrt, so wird es dafür auch Vorschriften geben. Und die KungFu-Mafia wird schon darauf achten, dass nicht jeder einfach so macht, was er will und alle machen mit und keiner was er soll ...

Videokameras. Auch so eine Sache. Einen Film (bewegte Bilder) auf ein Band aufzuzeichnen ist jemden gestattet. Aber JVC und SONY, PANASONIC ... machen es alle auf ihre eigene Art und Weise.

Alles andere wäre Produktpiraterie.

So kann man also auch ein LayOut als geistiges Eigentum wie eine Zeichnung, ein Gemälde oder ein Foto schützen.

Es geht nicht um die Funktion an sich, sondern um das WIE.

Das einzige, was ich mal gesehen habe ist, das die ersten Zweitastenmäuse von Mitsumi und Microsoft gleich aussahen.
Aber das sicherlich auch mit Wissen von beiden.

Spritzgussanlagen arbeiten ja auch für mehrere, aber irgendwer hat das Patent und hält es. Kellogg's sind auch die einzigen, die Topas machen dürfen, können, wollen ...

Und bei vielen Produkten ist die "Konkurenz" im eigenen Haus.
Spee und Persil behaupten von sich beide das beste Waschmittel zu sein.
Am Ende ist es egal, welches man kauft. Beide gehören Henkel.

Die haben auch nicht das alleinige Recht Mittel zum Waschen zu entwickeln und zu verkaufen. Aber die sind sicherlich die einzigen mit ihren MegaPerls, oder den 3-Phasentabs oder was es sonst noch so gibt.

Es dürfen ja auch viele Rasierer bauen. Aber nur Gillette hat 20 Jahre Erfahrung und 30 Patente für einen Stab mit 5 Klingen.

...

ich wollte damit nur sagen, dass es Möglichkeiten gibt, dass man seine Software trotz des Urteils in der EU schützen kann. Nicht direkt, aber durch geschicktes Tricksen.
Und so wird auch Tetris geschützt sein.

Es ist eigentlich ganz einfach.

Buntes Menü mit selbst erstelltem Foto im Hintergrund.
Die Menü-Punkte und das Menü kann man nicht schützen, aber die Bilder an sich. Und wenn dein Spiel ein besonderen Namen hat, kannste den auch Anmelden.
Und die Geschichte zu deinem Spiel kannste auch rechtlich dir zu schreiben lassen. Ein Buchautor verdient ja auch mit irgendwas Geld.
Sonst bräuchte man ja nur ein Buch lesen und schreibt die Geschichte quasi neu oder ab und einfach ohne zu fragen einen Film von machen geht auch nicht.

Übrigens darf man zwar im Schulunterricht Lieder von den Beatles lernen, aber sobald die Sachen öffentlich vorgetragen werden wollen oder jemand die Lieder verfremden will ...
ja, dann bekommt der jenige richtig Geld, dem die Rechte dafür gehören.

http://derstandard.at/?url=/?id=2505921

Und ich denke, wenn man Lieder schützen kann, dann auch Teile der Software. Denn die unterliegt dem Urheberrecht, auch in der EU.

Selbst also wenn du die EXE nicht schützen kannst.
So ist dein Content automatisch geschützt.

Und vor dem Kopieren oder unerlaubten Benutzen ist sie auch geschützt.
Nur der Nutzen sicherlich nicht.

:roll:

Verfasst: 17.06.2007 02:19
von ts-soft
Das Spielprinzip, bzw. die Programmidee ist nicht schützbar. Das Programm
ist automatisch geschützt. Grafiken sind schützbar, Name, aber nicht die Idee.
Softwareideen sind auch nicht mit Patenten vergleichbar, es gelten nicht
dieselben Regeln!

Verfasst: 17.06.2007 02:43
von Xaby
Ich glaube, der Grund, wieso Sonic und Mario so erfolgreich waren und ohne jede Konkurenz ...

waren ...

liegt dasrin begründet, dass die Firmen Nintendo und Sega die Patente an den Modulen gehalten haben.

Wer ein Spiel entwickelte, musste es ja auf ein Modul bringen.
Und wenn das die Firmen nicht wollten, dann hätte es das Spiel auch nicht gegeben. So konnten sie sicherstellen, dass es kein ähnliches Produkt wieder gibt.

Manchmal glaube ich, dass Microsoft mit seinen komischen Zertifizierungsschlüsslen das selbe versucht.

Und wenn Microsoft dann einem kleinen Unternehmen das Zertifikat nicht geben möchte und der Kunde entweder auf Software mit Zertifikat besteht oder ein zukünftiges Windows Software ohne Zertifikat nicht startet ... dann ist es aus für den kleinen Softwarehersteller und der Kunde kann auch nur noch Produkte nehmen, die Microsoft ihm erlaubt.

Und Microsoft wird drauf achten, dass es Excel und Access kein zweites mal gibt.

Wie gesagt, selbst wenn man die Idee nicht einfach so schützen kann.
Kann man Hardware patentieren lassen.

In den USA sollen sie sogar Genmethoden und einzelne Gene patentiert haben. Wie der genaue Wortlaut ist, weiß ich leider nicht.
Aber so klingt es für mich auch etwas seltsam.

Aber komisch ist es schon. Asperin darf auch nur Bayer herstellen.
Die anderen haben sicherlich teilweise den gleichen Wirkstoff, aber wenn du der erste bist, ist das rein Werbetechnisch eine Meisterleistung.

Und die genaue Zusammensätzung der Asperin darf ja wohl auch nicht nachgearmt werden.

Da kommen die Chinesen ins Spiel, die alles klonen :mrgreen:

Verfasst: 17.06.2007 10:05
von vonTurnundTaxis
*nochmalseufz*
Du kannst durchaus einen neuen Dachisolierstoff schützen lassen, aber kein Funktions-/Spielprinzip einer Software bzw. eines Spiels.

Es geht nicht.