>Wo hast Du das denn her?
Guggst du BGB und Google!
"Der Zusatz "Lebenslange Garantie" ist nach der Rechtsprechung, zumindest in Deutschland, als irreführende Werbung i.S.d. §§ 3,5 UWG einzustufen, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das – in § 202 Abs. 2 BGB normierte – Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung über einen Zeitraum von 30 Jahren hinaus nicht wirksam vereinbart werden kann."
Beim Miracle-Blade wäre dann eh erstmal die Frage unter welches Recht das fällt.
1) Werden die Dinger in der BRD produziert?
2) Werden die Dinger aus dem Ausland an Kunden in der BRD verschickt?
etc...
Sprich greift hier überhaupt das deutsche Recht?!
[OT]
Warum willste denn nur das 2er gibt doch jetzt scho das
Miracle-Blade III "[..]Damit
schlachten Sie Tomaten[..]" Genmanipulation lässt grüssen...
[/OT]