Das sich deine Rechtsauffassung nicht mit dem gesetzlichem Recht in Einklang befindet ist ja Ok und absolut nicht ungewöhnlich
aber als (ich vermute) gewerblich handelnde Person muss Du dich aber mit dem Lizensrecht auseinandersetzen.
Wenn Du mit der Materie überfordert sein solltest dann macht das auch nichts.
Du beauftrags einen
Fachanwalt der Dir dann für die Zukunft einen Vertragsentwurf vorschlagen wird
der auf Dein individuelles gewerbliches Projektumfeld und das damit verbundene Risiko zugeschnitten sein wird.
Die oft einmalige Investition in Rechtssicherheit hast Du im Fall eines Falles schnell wieder reingeholt
EDV oder IT Standardvertrag wird Dir beim googeln auch schon einiges "ausspucken".
(Ist aber eine komplexe Materie und etwas für Leute vom Fach)
Ein passendes Vertragswerk (als Kooperationsvertrag) war wenn ich mich recht erinnere eines meiner ersten Handlungen als selbständiger Systemdesigner.
Wie bist Du denn ohne vorhandenes Vertragswerk überhaupt versichert worden?
Versicherungen für die IT Branche haben recht sachkundige Mitarbeiter (mit Flichtenheft) und natürlich auch eine größere Rechtsabteilung.
Eine gewerbliche Versicherung der es egal ist was Du machst oder im welchem Geschäftsfeld kann meiner Meinug nach nicht kompetent sein.
Wie sollen Sie auch eine dem Risiko entsprechende Versicherungssumme und Prämie festlegen können wenn Sie keinen Schimmer haben was Du gew. machst.
Ich will mich hier wirklich nicht als Klugscheißer aufspielen aber ohne prof. Vertragswerk und eventueller Unterversicherung
das kann je nach Projekt und ungünstigen Umständen sehr sehr teuer werden.
Fehlerhafte Barcode-Scanner-Software registriert falsche Paletten Überseekontainer wird daraufhin mit 20,000€ versichert.
Schiff "blubbert ab" und der tatsächliche Warenwert im Kontainer 1,600,000€.
Da kommt Freude auf!
Erst Haus weg dann Firma weg und auf Grund des sozialen Abstrurzes Frau samt Kinder auch nicht mehr da.
Völlig mittelos und depresiv sitzt Du dann bei der zweiten Verhandlung in "erster Reihe"
und der Staatsanwalt erzählt etwas von falscher Warendeklaration im sinne des Steuer- und Zollrechts.
Es sei in der Tat kein Vorsatz zu erkennen aber eine schwere Fahrlässigkeit sei nicht von der Hand zu weisen.
Somit kommt das Produkthaftungsgeset (wir erinnern uns das Produkt "Barscannersoftware") in seiner ganzen Tragweite zur Anwendung.
Keine Panik nur Fiktion
Grüsse Joshy