Hatte der DNB ne Mail geschrieben bezüglich der Anfrage ob z.b. GPL Software (SourceCode) darunter fällt, denn das würde ja passen.
Ich bekam die Antwort das dem nicht der Fall ist, mit dem Hinweis auf:
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Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?
Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.
Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.
Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt.
Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.
Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.
Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Sammelrichtlinien erfolgen.
(Quelle: http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_welche)
D.h. Software Autoren kann das Ganze so ziemlich am Arsch vorbei gehen, außerdem allen rein privaten ODER geschäftlichen Seiten. (Gerüchte wurden verbreitet das ja angeblich nur geschäftliche Seiten betroffen sind, das spielt demnach jedoch keine Rolle - brauch beides nicht)
Betroffen sind natürlich Papers, News-Sites, Werke in Bild und Ton. Die Frage ist hierbei ab wann ein Werk ein "Kunstwerk" ist.
Ebenso Blogs und Foren die für die Allgemeinheit durch aus Wissenswert ist. Ab wann ist das der Fall?!
Ich denke das ist alles halb so wild, dennoch ist die Frage ab wann was darunter fällt nicht einfach. Vergleichen wir das Forum über Kleintierzucht mit dem PureBoard. Beides spricht wohl nicht die große Masse an, dennoch ist das Forum für Kleintierzucht verpflichtet. Dann ist es das PureBoard auch, denn das Forum an sich veröffentlich nicht nur reine Software. Hier wird Wissen (Tips und Tricks) vermittelt und das ist wohl der Punkt.
