das folgende Posting ist nicht das eines Moderators sondern das eines Privatmenschen.
Die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft
http://www.heise.de/newsticker/Verordnu ... ung/117817
sehr wichtig ist:
da laut aktuellem Stand so gut wie keine Website rein privat ist, weil die meisten irgendwas verlinken oder Informationen anbieten - deswegen brauchen sie auch ein Impressum - gilt diese Meldepflicht im Grunde für so gut wie alle Webseiten.Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar.
außerdem wollen die das ja, denn obwohl sich momentan hauptsächlich auf "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen" bezogen wird, "[strebt] die DNB [...] nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen."
also:
schickt allen hin was ihr habt, kackt die weltfremden Spinner mit Texten zu!