Purebasic verkaufen: Wert?

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FuzzyLogic
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Beitrag von FuzzyLogic »

Mhh. Ok, nein da hast du wohl nichts falsch verstanden. Die englische Lizenz scheint diesen Passus zu enthalten. Wenn ich aber in die deutsche Übersetzung reinschaue (ist in der Online-Hilfe enthalten), steht da nichts von drin. Wobei sich dann natürlich die Frage stellt, welche Lizenz rechtsverbindlich ist.
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7x7
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Beitrag von 7x7 »

Purebasic: "This license can't be sell or donate to a third person or company."


:lol: :lol:
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FuzzyLogic
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Beitrag von FuzzyLogic »

7x7 hat geschrieben:Purebasic: "This license can't be sell or donate to a third person or company."


:lol: :lol:
Wünsche dir einen wunderschönen guten Morgen. Hoffe du hast jetzt auch ausgeschlafen, damit du nicht wieder Dinge, die schon längst gepostet wurden erneut posten musst, das ist nämlich auch zum :lol:

BTW:
Habe mir gerade nochmal von PureBasic.com die Version 4.1 runtergeladen, um mir nochmal die Lizenz anzusehen. Interessant dabei ist, dass aus dem Passus
This package is a single computer license only. This license can't be sell or donate
to a third person or company.
in der bereits von mir angesprochenen deutschen Übersetzung (in der Online-Hilfe einfach nach Lizenz suchen) folgender Text wird:
PureBasic hat eine Anwender-basierte Lizenz. Dies bedeutet, Sie können es auf jedem von Ihnen benötigtem Computer installieren, aber Sie können es nicht zwischen zwei oder mehr Personen teilen.
Aus einer Computer-License wird also eine Anwender-Lizenz
:shock:
Und während die englische Lizenz einen Verkauf ausdrücklich verbietet, verbietet die deutsche Ausfertigung lediglich das "Teilen" der Lizenz. Beim Verkauf wird die Lizenz ja aber nicht geteilt, sondern als ganzes auf einen anderen Anwender übertragen. Evtl. trägt diese Abweichung bei der Übersetzung aber bereits der rechtlichen Situation hier in Deutschland Rechnung.

Aufklärung werden hier folglich nur die Leute von PureBasic geben können. Evtl. mal bei Andy anfragen, was denn nun erlaubt ist und was nicht.
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ZeHa
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Beitrag von ZeHa »

Naja aber soweit ich weiß ist es in Deutschland nicht rechtens, jemandem das Verkaufen von Dingen aus dem Privatbesitz zu verbieten (mal abgesehen von Sachen wie Drogen, Waffen usw. - klar).

Somit dürfte die Lizenz, sofern sie wirklich das Weiterverkaufen verbietet, in diesem Punkt unwirksam sein. Reinschreiben kann man's schon, vielleicht schreckt es den einen oder anderen ja ab, aber letztendlich dürfte das keinerlei Gültigkeit besitzen. Zumindest meine ich das mal gehört zu haben.

EDIT: Wie gesagt, das gilt für Privateigentum. Einen gewerblichen Handel müßte der Hersteller verbieten können, bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, da würde das schon funktionieren. Aber bei einem Privatverkauf darf er nicht dazwischenreden.
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PMV
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Beitrag von PMV »

ZeHa hat geschrieben:Naja aber soweit ich weiß ist es in Deutschland nicht rechtens, jemandem das Verkaufen von Dingen aus dem Privatbesitz zu verbieten (mal abgesehen von Sachen wie Drogen, Waffen usw. - klar).
Zwar Offtopic, aber da is doch auch "nur" der Besitz verboten, oder? :D

Und zur Lizenz, is halt doch auch vorteilhaft in Deutschland zu sein ...
während die original Lizenz so ziemlich alles einschränkt, dürfen wir
Deutschen neben mehreren PCs das ganze auch wieder privat
Verkaufen :mrgreen: ... wobei, ich wüsste keinen Grund warum man das
sollte :lol:

MFG PMV
alte Projekte:
TSE, CWL, Chatsystem, GameMaker, AI-Game DLL, Fileparser, usw. -.-
pjanfred
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Beitrag von pjanfred »

ZeHa hat geschrieben:Naja aber soweit ich weiß ist es in Deutschland nicht rechtens, jemandem das Verkaufen von Dingen aus dem Privatbesitz zu verbieten (mal abgesehen von Sachen wie Drogen, Waffen usw. - klar).

Somit dürfte die Lizenz, sofern sie wirklich das Weiterverkaufen verbietet, in diesem Punkt unwirksam sein. Reinschreiben kann man's schon, vielleicht schreckt es den einen oder anderen ja ab, aber letztendlich dürfte das keinerlei Gültigkeit besitzen. Zumindest meine ich das mal gehört zu haben.

EDIT: Wie gesagt, das gilt für Privateigentum. Einen gewerblichen Handel müßte der Hersteller verbieten können, bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, da würde das schon funktionieren. Aber bei einem Privatverkauf darf er nicht dazwischenreden.
Ich stimme dir da voll zu. Microsoft will ja auch das man die OEM Version von Vista nur zu einem neuen Computer verkaufen darf, in Detschland gilt das jedoch nicht obwohl es auf der CD/DVD steht.

Warum findet man OEM Versionen sonst bei Saturn etc. ?
Meine Webseite:http://www.jan-galaxy.de/
Schau einfach mal rein.
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Beitrag von RSBasic »

Aus privaten Gründen habe ich leider nicht mehr so viel Zeit wie früher. Bitte habt Verständnis dafür.
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Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

FuzzyLogic hat geschrieben:
7x7 hat geschrieben:Purebasic: "This license can't be sell or donate to a third person or company."


:lol: :lol:
Wünsche dir einen wunderschönen guten Morgen. Hoffe du hast jetzt auch ausgeschlafen, damit du nicht wieder Dinge, die schon längst gepostet wurden erneut posten musst, das ist nämlich auch zum :lol:
ich hab das jetzt eher so verstanden, dass er sich über die verhunzte grammatik amüsiert hat... /:->
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
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rolaf
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Beitrag von rolaf »

PMV hat geschrieben:... wobei, ich wüsste keinen Grund warum man das sollte :lol:
Endlich mal einer der wahre Worte spricht. :)
:::: WIN 10 :: PB 5.73 :: (x64) ::::
FuzzyLogic
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Beitrag von FuzzyLogic »

pjanfred hat geschrieben:Ich stimme dir da voll zu. Microsoft will ja auch das man die OEM Version von Vista nur zu einem neuen Computer verkaufen darf, in Detschland gilt das jedoch nicht obwohl es auf der CD/DVD steht.
In den Ursprüngen geht diese Regelung in Deutschland auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof zurück. Dies hatte damals entschieden, dass ein Händler der seine Software über einen Großhändler/Distributor bezieht und somit keinen direkten Vertrag mit Microsoft hat, nicht an das von Microsoft ausgesprochene Verkaufsverbot ohne Hardware gebunden ist. Dies kann Microsoft nur den Händlern diktieren, die die Software direkt bei Microsoft kaufen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493

Gerade bei PureBasic könnte dies daher anders aussehen, da viele ja direkt beim Autor direkt kaufen und somit einen direkten Vertrag haben. Im Rahmen der Vertragsfreiheit, die wir in Deutschland haben, kann ein Verbot des Wiederverkaufs also durchaus einen rechtlichen Bestand haben. Ob man sich dann auf den Verkauf von Dingen aus dem Privatbesitz berufen kann, darf zumindest bezweifelt werden. Es gibt ein Urteil vom Landgericht München I, das besagt, dass der Wiederverkauf von Software gegen das Urheberrecht verstossen kann, wenn die Lizenz losgelöst von Datenträgern erfolgt. Dies wäre hier leider der Fall, da der Thread-Ersteller ja geschrieben hat, dass er nur einen Download-Link hat. Das ganze einfach so auf eine CD zu brennen, damit man einen Datenträger hat, würde aber in diesem Fall wahrscheinlich ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Infos zum Urteil gibts unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/69055

Wie ich weiter oben schon aufgeführt habe, kann eigentlich nur abschliessend geklärt werden, ob es erlaubt ist oder nicht, wenn feststeht welche Lizenz für uns in Deutschland gültig ist. Die restriktive englische oder die freizügigere deutsche Lizenz. Bei der Installation muss man die englische Lizenz bestätigen, was bedeutet, dass im Zweifelsfall davon auszugehen ist, dass diese auch Gültigkeit erlangt hat.
Kaeru Gaman hat geschrieben: ich hab das jetzt eher so verstanden, dass er sich über die verhunzte grammatik amüsiert hat... /:->
Tja, das ist das Problem, wenn sich einer in nem sehr kurz gefassten Beitrag über etwas lustig macht: Dem Missverständnis sind Tür und Tor geöffnet. Ich für meinen Teil verstehe seinen Beitrag noch immer so, wie ich oben bereits geschrieben habe.
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