Verkaufe: AC3D Win, AC3D Mac
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AC3D Win :: 25 Euro
AC3D Mac :: 25 Euro
Ausserdem noch UT2004 für den Mac (wie neu) inklusive Versand für 20 Euro.
AC3D Mac :: 25 Euro
Ausserdem noch UT2004 für den Mac (wie neu) inklusive Versand für 20 Euro.
Zuletzt geändert von Sebe am 14.05.2007 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
Hmmm, das hatten wir doch gerade erst im englischen Forum...
nochmal für alle:
Das Recht auf uneingeschtänkte Updates ist nicht verkäuflich.
Steht in den Nutzungsbedingungen die beim Installieren angezeigt werden.
In Deutschland werden solche EULAs bei im Laden gekauften Produkten (auf CD, mit Packung etc)
nicht als rechtsgültig angesehen, da der User bereits ein Recht auf Benutzung durch
Besitz des Datenträgers hat.
Allerdings gilt das nicht für aus dem Internet geladene Programme, und der PB Useraccount
zum herrunterladen der Updates fällt definitiv in diese Kathegorie. (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA)
Auch gab es bereits Gerichtsurteile die bestätigen das der Hersteller bei aus dem Internet
herruntergeladenen Programmen durchaus das Recht hat deren Weiterverkauf einzuschränken. (hier: http://www.pcwelt.de/news/recht/74896/index.html)
Wir sehen uns also durchaus im Recht einen derart weiterverkauften Useraccount zu sperren.
Ich möchte anmerken das es sich hierbei nicht um reine Boshaftigkeit oder Geldgier unsererseits handelt.
Es ist nunmal so das wir eben nur mit Neukunden Geld verdienen können und desshalb
sicherstellen wollen das diese Neukunden das Produkt auch von uns kaufen und
nicht von jemandem der PB gekauft hat und von seinem Updaterecht schon lange zeit Gebrauch gemacht hat.
Wir geben unseren Kunden ein lebenslanges Recht auf kostenlose Updates,
das ist etwas das nicht oft geboten wird. Das wir dafür verlangen das dieses Recht
nicht weiterverkauft wird sehe ich nur als gerecht an.
nochmal für alle:
Das Recht auf uneingeschtänkte Updates ist nicht verkäuflich.
Steht in den Nutzungsbedingungen die beim Installieren angezeigt werden.
In Deutschland werden solche EULAs bei im Laden gekauften Produkten (auf CD, mit Packung etc)
nicht als rechtsgültig angesehen, da der User bereits ein Recht auf Benutzung durch
Besitz des Datenträgers hat.
Allerdings gilt das nicht für aus dem Internet geladene Programme, und der PB Useraccount
zum herrunterladen der Updates fällt definitiv in diese Kathegorie. (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA)
Auch gab es bereits Gerichtsurteile die bestätigen das der Hersteller bei aus dem Internet
herruntergeladenen Programmen durchaus das Recht hat deren Weiterverkauf einzuschränken. (hier: http://www.pcwelt.de/news/recht/74896/index.html)
Wir sehen uns also durchaus im Recht einen derart weiterverkauften Useraccount zu sperren.
Ich möchte anmerken das es sich hierbei nicht um reine Boshaftigkeit oder Geldgier unsererseits handelt.
Es ist nunmal so das wir eben nur mit Neukunden Geld verdienen können und desshalb
sicherstellen wollen das diese Neukunden das Produkt auch von uns kaufen und
nicht von jemandem der PB gekauft hat und von seinem Updaterecht schon lange zeit Gebrauch gemacht hat.
Wir geben unseren Kunden ein lebenslanges Recht auf kostenlose Updates,
das ist etwas das nicht oft geboten wird. Das wir dafür verlangen das dieses Recht
nicht weiterverkauft wird sehe ich nur als gerecht an.
Genau das habe ich bei einigen Verkäufen hier auch schon angemerkt und finde es auch nachvollziehbar und richtig.freak hat geschrieben:Hmmm, das hatten wir doch gerade erst im englischen Forum...
...
Wir geben unseren Kunden ein lebenslanges Recht auf kostenlose Updates,
das ist etwas das nicht oft geboten wird. Das wir dafür verlangen das dieses Recht
nicht weiterverkauft wird sehe ich nur als gerecht an.
Eine Original-CD kann man weiterverkaufen nicht aber das Recht an den lebenslangen Updates, eigendlich leicht nachvollziehbar. Ich mache das genauso...
:::: WIN 10 :: PB 5.73 :: (x64) ::::
Ich zitiere hier mal, was mir der Verkäufer der PureBasic Lizenz gesagt hat (die ist nämlich selber nur Second Hand):
"Wenn du willst, kann ich dir den Gerichtsurteil raussuchen. Der springende Punkt ist nämlich, dass keine Ware in Deutschland - und sei sie noch so sehr an einer Person gebunden durch irgendwelchen Vertrag - gebraucht nicht weiterverkauft werden dürfte. Dies bildet nämlich ein zu großer Einschnitt in den Rechten der eigenen Persönlichkeit. Das wird die jeder Jurist bestätigen. Deswegen darf nach deutschem Recht (und das ist so ziemlich das einzige gute Recht bez. Software) selbst z.B. HL² mit Account verkauft werden (wobei Ebay international ist und deswegen verboten ist bzw. Ebay Valve unterstützt). Also darfst du z.B: die Software auch weiterverkaufen und der auch usw. Einzige Bedingung ist eben ein Verkauf innerhalb des Binnenlandes."
So, wenn das jetzt falsch ist, könntet ihr euch dann bitte mit PureBaser darüber unterhalten, ob seine Verkaufsaktion (Lizenz an mich verkauft) rechtsmäßig war. Denn entweder war sie es nicht, dann habe ich wohl Recht darauf mein Geld wieder zu bekommen, oder sie war es. Dann darf ich sie auch wieder weiterverkaufen. Also bitte aufklären, ich weiss nämlich gar nicht mehr wo mir der Kopf steht. Danke!
"Wenn du willst, kann ich dir den Gerichtsurteil raussuchen. Der springende Punkt ist nämlich, dass keine Ware in Deutschland - und sei sie noch so sehr an einer Person gebunden durch irgendwelchen Vertrag - gebraucht nicht weiterverkauft werden dürfte. Dies bildet nämlich ein zu großer Einschnitt in den Rechten der eigenen Persönlichkeit. Das wird die jeder Jurist bestätigen. Deswegen darf nach deutschem Recht (und das ist so ziemlich das einzige gute Recht bez. Software) selbst z.B. HL² mit Account verkauft werden (wobei Ebay international ist und deswegen verboten ist bzw. Ebay Valve unterstützt). Also darfst du z.B: die Software auch weiterverkaufen und der auch usw. Einzige Bedingung ist eben ein Verkauf innerhalb des Binnenlandes."
So, wenn das jetzt falsch ist, könntet ihr euch dann bitte mit PureBaser darüber unterhalten, ob seine Verkaufsaktion (Lizenz an mich verkauft) rechtsmäßig war. Denn entweder war sie es nicht, dann habe ich wohl Recht darauf mein Geld wieder zu bekommen, oder sie war es. Dann darf ich sie auch wieder weiterverkaufen. Also bitte aufklären, ich weiss nämlich gar nicht mehr wo mir der Kopf steht. Danke!
- ts-soft
- Beiträge: 22292
- Registriert: 08.09.2004 00:57
- Computerausstattung: Mainboard: MSI 970A-G43
CPU: AMD FX-6300 Six-Core Processor
GraKa: GeForce GTX 750 Ti, 2 GB
Memory: 16 GB DDR3-1600 - Dual Channel - Wohnort: Berlin
Das Gerichtsurteil wurde gegenüber einem Händler getroffen. Wirkt sich also
nicht unbedingt auf EndUser aus (halte ich auch für unwahrscheinlich das
dann so entschieden wird). Recht haben, bzw. es nicht sicher zu haben bringt
leider nicht viel. Wenn Du Zeit und Muse hast es zu erzwingen, bitte. Mir wäre
es zuviel Aufwand, wobei das Ergebnis ja nicht feststeht. Ich würde PB aller-
dings nie veräussern wollen
Ich würde sagen, es lohnt nicht, aber das muß jeder für sich entscheiden.
Solange es keiner drauf ankommen läßt, hat freak aber Recht.
Vielleicht kannste Dich ja mal bei einer Verbraucherberatung informieren?
Vielleicht erzwingen die ja mal einen Präzedenzfall. Das HGB macht auf
jedenfall Unterschiede zwischen Vollkaufleuten und Endverbrauchern.
nicht unbedingt auf EndUser aus (halte ich auch für unwahrscheinlich das
dann so entschieden wird). Recht haben, bzw. es nicht sicher zu haben bringt
leider nicht viel. Wenn Du Zeit und Muse hast es zu erzwingen, bitte. Mir wäre
es zuviel Aufwand, wobei das Ergebnis ja nicht feststeht. Ich würde PB aller-
dings nie veräussern wollen

Ich würde sagen, es lohnt nicht, aber das muß jeder für sich entscheiden.
Solange es keiner drauf ankommen läßt, hat freak aber Recht.
Vielleicht kannste Dich ja mal bei einer Verbraucherberatung informieren?
Vielleicht erzwingen die ja mal einen Präzedenzfall. Das HGB macht auf
jedenfall Unterschiede zwischen Vollkaufleuten und Endverbrauchern.
PureBasic 5.73 LTS | SpiderBasic 2.30 | Windows 10 Pro (x64) | Linux Mint 20.1 (x64)
Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

Ich bin seit 2004 Mitglied hier, hatte bereits eine eigene Lizenz die ich von Andre direkt gekauft hatte. Als ich sie letztes Jahr verkauft hatte weil ich mit 4.0 unzufrieden war und mich anderen Projekten widmen wollte hab ich solche Töne hier weder von freak noch von Andre gehört. Jetzt wollte ich mal wieder reinschnuppern und schauen, was sich so alles getan hat. Ich dachte eventuell hat sich je vieles verbessert. Das war nicht der Fall, ich kann genauso gut bei meinem LCC und ISO C bleiben, da hab ich weniger Bugs. Wenn ich jetzt also PB weiterverkaufen will, dann bestimmt nicht deshalb weil ich mir eine Version zurückbehalten will, die in ein Paar Monaten bereits wieder alt ist sondern weil PB einfach nicht das Non Plus Ultra mehr ist, das es damals für mich war. Also Falo bitte unterstell' nicht Leuten die selbst Geld mit eigener Software verdienen solche Sachen. Du machst dir hier auf einer menschlichen Ebene Feinde was nicht unbedingt sein muss.
Edit: Könnte ein PB Offizieller dann bitte PureBaser kontaktieren und das klar stellen bitte? Ich hatte ihm nach der Geschichte im englischen Forum eine PM geschrieben und darauf die obige Antwort erhalten. Aber anscheinend war der Lizenztransfer nicht rechtsgültig...
Edit: Könnte ein PB Offizieller dann bitte PureBaser kontaktieren und das klar stellen bitte? Ich hatte ihm nach der Geschichte im englischen Forum eine PM geschrieben und darauf die obige Antwort erhalten. Aber anscheinend war der Lizenztransfer nicht rechtsgültig...
Ich meine das generell, denn genauso läuft das nämlich im Allgemeinen (nur nicht so schön öffentlich). Natürlich kann und will ich dir das nicht unterstellen. Aber was damit erreicht wird ist, das bei öfteren Vorfällen der Hersteller (entnervt) die lebenslangen Updates abstellt.Sebe hat geschrieben:Also Falo bitte unterstell' nicht Leuten die selbst Geld mit eigener Software verdienen solche Sachen. Du machst dir hier auf einer menschlichen Ebene Feinde was nicht unbedingt sein muss.
Ach ja und übrigens, wenn du deinen alten Account weiterverkauft hast, war das wohl auch nicht korrekt - oder? Zahlst du dem Käufer dann auch sein Geld zurück? Siehste da ham wa den Käse!
Egal, ich würde wie ts-soft meine Version mit Account auch für Nichts eintauschen wollen - ist nämlich inzwischen noch wertvoller geworden 59 > 79 Euro, gelle.

:::: WIN 10 :: PB 5.73 :: (x64) ::::
Worum es mir hier mitlerweile primär geht ist gar nicht mehr Geld, sondern ein juristisch-moralisches Dilemma:
Auf Grund der Natur der Sache gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. der Transfer der Lizenz ist erlaubt
2. der Transfer der Lizenz ist nicht erlaubt
Wenn 1., dann ist alles in Ordnung und ich darf meine Lizenz ebenfalls weiterverkaufen.
Wenn allerdings 2., dann darf ich die Lizenz nicht nur auf Grund von 2. nicht verkaufen, sondern auf Grund der Tatsache, dass mir die Lizenz gar nicht gehört (da 2. ja dann schon galt, als ich sie von PureBaser gekauft habe). Damit ergibt sich für mich jetzt aber ein kleines Dilemma, denn ich habe für die Lizenz Geld bezahlt, bekomme aber keine Gegenleistung, da mir die Lizenz ja gar nicht gehört => ich will mein Geld bitte wieder zurück (zu verschenken haben wir ja alle nichts
).
Ich will in keinster Weise freak oder Fred oder irgendwen sonst provozieren. Ich will hier bloss nicht über den Tisch gezogen werden. Und wenn die "PB Offiziellen" denn schon die Möglichkeit und den Willen haben mir zu sagen, dass die Lizenz nicht transferierbar ist, dann könnten sie doch vielleicht auch PureBaser anschreiben und damit auch helfen, eine Art "Präzedenzfall" zu schaffen.
Auf Grund der Natur der Sache gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. der Transfer der Lizenz ist erlaubt
2. der Transfer der Lizenz ist nicht erlaubt
Wenn 1., dann ist alles in Ordnung und ich darf meine Lizenz ebenfalls weiterverkaufen.
Wenn allerdings 2., dann darf ich die Lizenz nicht nur auf Grund von 2. nicht verkaufen, sondern auf Grund der Tatsache, dass mir die Lizenz gar nicht gehört (da 2. ja dann schon galt, als ich sie von PureBaser gekauft habe). Damit ergibt sich für mich jetzt aber ein kleines Dilemma, denn ich habe für die Lizenz Geld bezahlt, bekomme aber keine Gegenleistung, da mir die Lizenz ja gar nicht gehört => ich will mein Geld bitte wieder zurück (zu verschenken haben wir ja alle nichts

Ich will in keinster Weise freak oder Fred oder irgendwen sonst provozieren. Ich will hier bloss nicht über den Tisch gezogen werden. Und wenn die "PB Offiziellen" denn schon die Möglichkeit und den Willen haben mir zu sagen, dass die Lizenz nicht transferierbar ist, dann könnten sie doch vielleicht auch PureBaser anschreiben und damit auch helfen, eine Art "Präzedenzfall" zu schaffen.
- dllfreak2001
- Beiträge: 2925
- Registriert: 07.09.2004 23:44
- Wohnort: Bayern
Bei Valve war nur das Problem das du die Software selber nicht weiterverkaufen konntest, also das Produkt völlig an dich gebunden war.
PB kannst du aber weiterverkaufen und nutzen(Nur die PB-CD), die Upateberechtigung jedoch gehört nicht dazu. Das ist so als ob du eine Videothekkarte verkaufen möchtest weil da noch ein paar Freifilme drauf sind.
PB kannst du aber weiterverkaufen und nutzen(Nur die PB-CD), die Upateberechtigung jedoch gehört nicht dazu. Das ist so als ob du eine Videothekkarte verkaufen möchtest weil da noch ein paar Freifilme drauf sind.
I´a dllfreak2001