Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray neuw

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Kurzer
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Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray neuw

Beitrag von Kurzer »

Hallo,

ich verkaufe einen quasi unbenutzten Windows 7 Desktop-PC. Der Rechner ist bisher fünf Stunden gelaufen in denen das Betriebssystem (Windows 7) installiert und alle Komponenten getestet wurden.

Der Rechner wurde speziell aus Einzelkomponenten zusammengebaut die im Hinblick auf geringe Laufgeräusche und geringen Stromverbrauch ausgesucht wurden (Trading-PC).

Prozessor: Intel i5 4670S Tray, 4 Kerne, 3.1 GHz (Turbo 3.80 GHz), 6MB Cache, LGA 1150, Low Power (65 W)

Grafikkarte: Intel® HD Graphics 4600, 2GB GFX Memory,
Max. Auflösung HDMI 4096x2304 bei 24Hz,
Max. Auflösung DP 3840x2160 bei 60Hz

Arbeitsspeicher: 8 GB Crucial Ballistix Series LP, DDR3-1600, CL8

Festplatte 1: 128 GB SSD, A-DATA SP900
Festplatte 2: 1000 GB HDD, Seagate Pipeline 5900

Optisches Laufwerk: 1 x LG CH12NS30 Blu-Ray ROM / DVD / CD

Mainboard: ASUS B85-Plus (C2)

Netzteil: Be quite! BQT E9-400W 80 + Gold, 400 Watt

Gehäuse: 3R Systems Design R490 schwarz

Anschlüsse-Front: On/Off Taster, Reset, 2 x USB 2.0, Audio in, Audio out,
Anschlüsse-Back: 2 x PS2, 4 x USB 2.0, 2 x USB 3.0, 1 x VGA, 1 x DVI, 1 x Ethernet (1000 Mbit), Audio out (5.1), Audio in

Betriebssystem: Windows 7 Home Premium als Installations-CD + Lizenz

Da ich den Rechner auch anderweitig anbieten werde, habe ich eine Webseite mit den detaillierten Daten und vielen Fotos vorbereitet. Ihr könnt alles weitere hier einsehen: Desktop-PC

Bitte macht mir bei Interesse hier im Forum ein Angebot per PN.

Abholung und Vorführung in der Nähe von Hamburg (nordöstlich von Hamburg).
Versand ist möglich. Der Käufer übernimmt die Versandkosten.

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Zuletzt geändert von Kurzer am 02.10.2016 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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RSBasic
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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von RSBasic »

Könntest du nicht damit deinen aktuellen PC aufrüsten? Dann hättest du mehr Festplattenspeicherplatz und mehr Arbeitsspeicher.
Ansonsten einen Ersatz-PC zu besitzen, ist meiner Meinung nach auch nicht verkehrt.
Aus privaten Gründen habe ich leider nicht mehr so viel Zeit wie früher. Bitte habt Verständnis dafür.
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Kurzer
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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von Kurzer »

Hallo RSBasic,

ja, richtiger Gedanke. :D :allright:

Ich habe mich allerdings entschieden mir generell einen Laptop zuzulegen. Mein alter privater WinXP-Rechner wird dann der "neue" Ersatzrechner werden.

Privat brauche ich keinen Ersatzrechner, diese Ersatzrechner-Geschichte hat eher mit dem Business zu tun, den ich nebenbei betreibe. Da könnte ein längerer Ausfall des Arbeitsrechners richtig teuer werden, deswegen habe ich immer einen zweiten im Schrank stehen der den Job kurzfristig übernehmen kann. Nun stoße ich lieber den neuwertigen Rechner ab anstatt meinen privaten, alten XP Rechner. Der neue Laptop muss ja auch irgendwie querfinanziert werden. :wink:
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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von ts-soft »

Kurzer hat geschrieben:Verkauf von Privat, daher keine gesetzliche Gewährleistung und keine Rücknahme nach dem Verkauf.
Das ist aber nicht ganz korrekt, Garantie brauchste keine geben, aber zumindest eine gewisse Gewährleistung, vor allem
bei als "Neuwertig" deklarierter Hardware.

Beispiel:
http://www.it-recht-kanzlei.de hat geschrieben:So versteht man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers.
Da ich keine Rechtsberatung geben möchte, erkundige Dich lieber nochmal :D

Gruß
Thomas
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Kurzer
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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von Kurzer »

ts-soft,

ich bin in der Tat nicht tiefer in diese Materie eingestiegen (weil ich beim Lesen von Rechtsinhalten spätestens nach dem dritten Absatz einen Knoten im Hirn habe). Den Satz unter der Verkaufsanzeige habe ich aus dem Bauch heraus formuliert, um damit anzuzeigen, dass ich persönlich die Garantieleistungen des Herstellers nicht übernehmen werde. Sollte etwas mit dem Rechner oder einer seiner Komponenten sein, dann muss man sich an Atelco bzw. den Hersteller der Komponente wenden.

Natürlich soll der Satz nicht so aufgefasst werden, dass ich mich vor allen möglichen Problemen bei einem Privatverkauf freisprechen will. Zum einen entspricht das nicht meinem Naturell, zum anderen weiß ich, dass dieser Rechner sich in exakt dem Zustand befindet wie ich ihn beschrieben habe. Nicht umsonst wünsche ich ja geradezu, dass der Rechner vorgeführt und vom Käufer begutachtet und getestet wird. Der Verkauf selbst wird auch unter Zeugen und gerne auch mit einem schriftlichen Kaufvertrag ablaufen. Ich bin kein Schlitzohr, der jemanden über den Tisch ziehen möchte und daher habe ich auch kein Problem damit, wenn man mich und den Rechner bzgl. des Kaufs durchleuchtet.

Was ich aber nicht will ist, dass der Käufer mich bei einem späteren Defekt persönlich für die Instandsetzung heranziehen kann. Ich liefere die Originalrechnung mit auf der zu allen Teilen die Seriennummern aufgedruckt sind. Damit sollte man beim ehemaligen Verkäufer (Onlineshop) bzw. Hersteller im Fall der Fälle immer ein offenes Ohr bekommen. Ich selbst hätte mich ja auf dem selben Weg an den ehemaligen Verkäufer (der im Gegensatz zu mir ein Gewerbetreibender ist und dessen Haupttätigkeit der Verkauf von PCs ist) oder den Hersteller wenden müssen.

Aber ganz ehrlich: Es ist extrem unwahrscheinlich, dass bei einem System, welches bis dato lediglich 5 Stunden gelaufen ist, ein Defekt auftritt. Und auf der anderen Seite möchte ich mich als Verkäufer auch gegen schwarze Schafe schützen. Ich habe sowas schon im Bekanntenkreis erlebt, dass etwas völlig intaktes von einem Käufer gekauft wird und der dann eine Woche später mit einem identischen, aber defekten Artikel angetrabt ist und ein Fass aufgemacht hat, dass ihm Schrott angedreht wurde (in dem Fall war es ein Kameraobjektiv). Es gibt ja auch bei Käufern "Spezialisten", die sich ihre defekten Teile damit sanieren.

Nun habe ich mir unter deiner o.g. URL mal den Abschnitt "Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?" durchgelesen. Leider bin ich genau so schlau wie vorher, von daher weiß ich es noch immer nicht besser, wie der Satz unter privaten Verkaufsangeboten lauten sollte, damit man gegen solche Fälle geschützt ist.

Auch wenn Du keine Rechtsberatung geben darfst, hast Du evtl. einen link für mich der zufälligerweise auf eine besser passende Formulierung zeigt?

Edit: Bin fündig geworden:
http://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/wann-ist-ein-ausschluss-der-gewaehrleistung-bei-privatverkaeufen-moeglich hat geschrieben:„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“
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Bisonte
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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von Bisonte »

Kleine Anmerkung : In allen "kleingedruckten" Texten steht : 128GB SSD ... nur in der fetten Überschrift auf der Seite steht 256GB SSD....
Das sieht nicht gut aus, wenn das so bleibt ;)

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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von Kurzer »

:allright: Vielen dank für den Hinweis, Bisonte. Hab's sofort korrigiert.
Da schwirrte mir wohl schon die Größe der SSD des neuen Notebooks im Kopf rum.
Zuletzt geändert von Kurzer am 02.10.2016 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verkaufe PC i5 4670S, 8GB, 128 GB SDD, 1TB HDD, Blu-Ray

Beitrag von ts-soft »

Wollen wir mal hoffen, das alles funktioniert, wie es soll :allright:

Ansonsten, Atelco ist soweit ich weiß, in Konkurs gegangen, da wird es evtl. etwas schwierig aus der
Konkursmasse was abzubekommen :mrgreen: , und Hersteller-Garantie gilt meist nur für 6 Monate,
sollte dann aber die beste Alternative sein.

Wollte Dir nur sagen, Du darfst schreiben, was Du möchtest, aber die Gesetzgebung hat Vorrang, macht
Deins wieder ungültig. Das gilt aber für die meisten AGBs, die unzulässige Klauseln enthalten, die dann
gar nicht greifen, aber meist erstmal den Käufer abschrecken bei Reklamationen.
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